Bundesrat macht den Weg frei für modernes Strahlenschutzrecht

12.05.2017
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 156/17
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Der Bundesrat hat dem Strahlenschutzgesetz zugestimmt. Damit wird das Strahlenschutzrecht in Deutschland umfassend modernisiert und der radiologische Notfallschutz auf Grundlage der Erfahrungen nach Fukushima konzeptionell fortentwickelt.

Der Bundesrat hat heute dem Strahlenschutzgesetz zugestimmt. Damit wird das Strahlenschutzrecht in Deutschland umfassend modernisiert und der radiologische Notfallschutz auf Grundlage der Erfahrungen nach Fukushima konzeptionell fortentwickelt.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Das Strahlenschutzrecht hat große Bedeutung für die menschliche Gesundheit und für viele Lebensbereiche. Das Gesetz bringt zahlreiche Verbesserungen für den Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland."

Ionisierende Strahlung kommt in vielen Bereichen vor, zum Beispiel in der Medizin, in der Industrie oder in der Forschung. Der breite Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts wird nun durch das neue Strahlenschutzgesetz noch erheblich erweitert. So regelt es zum Beispiel den Einsatz radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Bislang war der Einsatz von Röntgenstrahlung in diesem Zusammenhang allein für die Früherkennung von Brustkrebs erlaubt.

Auch der Umgang mit dem radioaktiven Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassend geregelt. Radon, das aus dem Boden austritt, gilt nach Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Das Gesetz legt erstmals einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und Arbeitsplätzen fest. Anders als ein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf und bußbewehrt ist, bildet der Referenzwert den Maßstab für Schutzmaßnahmen, um unterhalb des Wertes zu bleiben.

Das Strahlenschutzgesetz schafft zudem die Grundlagen für ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes, modernes Notfallmanagementsystem. Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Notfällen im In- und Ausland sind in Notfallplänen darzustellen. Neu ist auch die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine einheitliche Lagebewertung erstellt.

Bislang war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer Euratom-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst.

Die Regelungen zur Optimierung des Notfallschutzes werden bereits in diesem Jahr in Kraft treten. Die anderen Neuregelungen sollen zusammen mit noch zu erarbeitenden konkretisierenden Rechtsverordnungen bis Ende 2018 in Kraft treten.

12.05.2017 | Pressemitteilung Nr. 156/17 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM7081
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