Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren zum Atomkraftwerkneubauvorhaben am Standort Dukovany in der Tschechischen Republik

02.06.2021
Flagge von Tschechien
Für das Vorhaben "Neuer Kernreaktor am Standort Dukovany" hat die Tschechische Republik eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Für das Vorhaben "Neuer Kernreaktor am Standort Dukovany" hat die Tschechische Republik ein grenzüberschreitendes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) durchgeführt. Das BMUV (damals BMU) wurde vom Umweltministerium der Tschechischen Republik hierüber unterrichtet.

Die Tschechische Republik plant an dem Standort Dukovany ein neues Atomkraftwerk (AKW) mit bis zu zwei Blöcken. Am Standort Dukovany werden gegenwärtig vier Kraftwerksblöcke betrieben, die in den Jahren 1985 bis 1987 in Betrieb gegangen sind.

Entsprechend den Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) informierte das BMUV die zuständigen Landesbehörden, welche teilweise von der tschechischen Behörde bereits parallel zum BMUV angeschrieben worden waren. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hatte um Durchführung einer grenzüberschreitenden UVP gebeten und mit den tschechischen Behörden sowohl eine Behördenkonsultation in Prag durchgeführt, als auch eine internationale öffentliche Anhörung in München. Das BMUV nahm jeweils als Beobachter teil.

Auf der Website des StMUV finden sich weitergehende Informationen, auch zu der am 13. Juni 2018 in München erfolgten öffentlichen Erörterungsveranstaltung anlässlich des UVP-Verfahrens. Die Tschechische Republik hatte daneben für Dienstag, 19. Juni 2018, in Trebic zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen (Protokoll, siehe Link unten). Im Jahr 2016 wurde für das Vorhaben bereits ein vorgelagertes, sogenanntes Scoping-Verfahren durchgeführt.

Zum Abschluss des UVP-Verfahrens hat die Tschechische Republik am 30. August 2019 beiliegende deutschsprachige Presseerklärung zum Abschluss der UVP veröffentlicht. Der UVP-Bericht wurde in tschechischer Sprache veröffentlicht (siehe Link unten) und ist nun auch ins Deutsche und Englische übersetzt worden (siehe Link unten). Bei dem Bericht handelt es sich um die "Verbindliche Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung des Vorhabens" des tschechischen Umweltministeriums, welche der weiteren Realisierung des Vorhabens aus umweltschutzrechtlicher Sicht mit 47 Bedingungen zustimmt.

Näheres über die UVP finden Sie unter "Weitere Informationen". Auf dieser Website werden Sie über das weitere Verfahren informiert.

Dokumente

  • Pressemitteilung vom 30.08.2019 des Umweltministeriums der Tschechischen Republik

    UVP-Verfahren

    Herunterladen 60 KB
  • Protokoll der öffentlichen Anhörung am 19. Juni 2018 in Trebic

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  • Tschechisches Umweltministerium: "Verbindliche Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung des Vorhabens"

    Herunterladen 913 KB, nicht barrierefrei
02.06.2021 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
Aktualisierungsdatum: 08.12.2021
https://www.bmuv.de/ME7776

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