Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Kabinettsitzung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes beschlossen, der anschließend dem Bundestag und dem Bundesrat im parlamentarischen Verfahren zur Beratung vorgelegt werden wird. Kern des Gesetzentwurfs ist, dass ein zentrales Vergiftungsregister beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingerichtet werden soll. Darin soll erstmals eine zentrale Erfassung aller gemeldeten Vergiftungsfälle in Deutschland erfolgen. Dies ermöglicht, einen Überblick über das tatsächliche Vergiftungsgeschehen zu erlangen und schließt damit bestehende Informationslücken. Bereits jetzt sammeln die Giftinformationszentren der Länder (GIZ) bei ihrer Beratungstätigkeit Daten über die bei ihnen eingehenden Anfragen zu Vergiftungsfällen. Eine zentrale Erfassung und Auswertung dieser Daten findet allerdings derzeit noch nicht statt.
Das Register soll grundsätzlich alle stofflichen Vergiftungen erfassen, das heißt nicht nur chemische Produkte, sondern auch Vergiftungen natürlichen Ursprungs (zum Beispiel Pflanzen und Pilze). Ausgenommen werden sollen alkoholische Getränke und Betäubungsmittel, da deren Wirkungen bekannt sind, sowie Arzneimittel, für die ein eigenes Überwachungssystem besteht. Die genaue Kenntnis über Vergiftungsfälle bietet eine wesentliche Grundlage dafür, die Risikobewertung in vielen unterschiedlichen Produktbereichen zu verbessern. Erfasst werden sollen zum Beispiel chemische Stoffe und Gemische, die der EU-Chemikalienverordnung "REACH" unterliegen, Biozidprodukte, Pflanzenschutzmittel, kosmetischen Mittel oder Wasch- und Reinigungsmittel. Die systematische Erfassung dient ferner der Verbesserung der Wissensbasis für die Vergiftungsberatung sowie dem Vollzug der Bundesländer.