Effizienzbestimmung und Evaluierung der Rücknahme- sowie der Informations-, Anzeige- und Mitteilungspflichten der Vertreiber nach dem ElektroG

Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft

Projektlaufzeit
11.2018 - 06.2020

Forschungskennzahl
3718 33 3080

Im ElektroG2 wurden erstmalig neue Rücknahme-, Anzeige- und Mitteilungspflichten für Vertreiber festgelegt. Die Rücknahme über den Handel ist somit erstmals für Vertreiber mit einer bestimmten Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte verpflichtend. Ähnliches gilt für den Fernabsatzhandel. Die Bundesregierung ist verpflichtet die Vertreiberpflichten zu evaluieren. Mit diesem Bericht liegt eine systematische Bewertung zur Umsetzung dieser Pflichten vor. Neben der Darstellung der praktischen Umsetzung der Rücknahme werden vor allem die Identifizierung von Umsetzungsdefiziten, eine qualitative Beurteilung der aktuellen Begebenheiten und die Umsetzung der Vertreiberpflichten näher betrachtet. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen aus der allgemeinen Datenauswertung der Vertreiberrücknahme, den vor Ort Besuchen sowie aus Befragungen werden im vorliegenden Bericht konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet, um die Vertreiberrücknahme zukünftig zu verbessern.

https://www.bmuv.de/FB2540

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