Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bmuv.de/kids veröffentlichte Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 folgen wir damit den Anforderungen aus den rechtlichen Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im November 2023 extern durchgeführten BITV-Test / EN 301 549 (Web).

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar:

  • Nicht alle Bilder haben Textalternativen gemäß WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1.
  • Einzelne Elemente enthalten verlinkte Bilder, deren Alternativtexte nicht gemäß WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1. auf das Linkziel hinweisen.
  • Die Überschriftenhierarchie ist nicht auf allen Seiten sinnvoll strukturiert gemäß WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1.
  • Die verwendeten Kontraste von Text zu Hintergrund oder grafischen Bedienelementen entsprechen teilweise nicht den in WCAG-Erfolgskriterien 1.4.3 und 1.4.11 geforderten Kontrastverhältnissen.
  • Nicht alle Links haben ausreichend aussagekräftige Linktexte gemäß WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4.
  • Eine Sitemap wird benötigt, damit außerhalb des Navigationsmenüs ein alternativer Weg bereitsteht, um die Seiten des Webauftritts zu erreichen (es gibt keine Suche) gemäß WCAG-Erfolgskriterium 2.4.5.
  • Der Tastaturfokus ist nicht auf allen Elementen gut wahrnehmbar gemäß WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7.
  • Seit 2017 werden PDF-Dokumente grundsätzlich barrierefrei gemäß PDF/UA-Standard (DIN ISO 14289-1:2016-12) erstellt. Bei besonders kurzfristigen Veröffentlichungsfristen oder bei sehr umfangreichen Dokumenten wird zeitnah eine barrierefreie Fassung gemäß BITV 2.0 § 3 Absatz 3 bereitgestellt.

Datum der Erstellung beziehungsweise der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 20. November 2020 erstellt und zuletzt am 23. November 2023 aktualisiert. Die Angaben werden regelmäßig auf Aktualität geprüft und angepasst, zuletzt am Im November 2023. Bis auf wenige Ausnahmen ist diese Website barrierefrei nutzbar.

So nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Wenn Sie Inhalte oder eines unserer Angebote auf dieser Internetseite nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, teilen Sie uns das bitte mit. Geben Sie uns gern auch weitere Anregungen und Hinweise, damit wir unsere Informationen für Sie durchweg barrierefrei bereitstellen.

Schreiben Sie uns eine Nachricht über das Formular "Barriere melden" oder wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Online-Kommunikation
Stresemannstraße 128-130
10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0

E-Mail über das Formular Barriere melden auf der BMUV-Internetseite

Falls Sie benachteiligt sind

Sie haben den Eindruck, wir haben unsere Informationsquellen nicht ausreichend zugänglich gemacht oder für Sie nur eingeschränkt barrierefrei kommuniziert? Wenn Sie Ihre Rechte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verletzt sehen, können Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten. Wenden Sie sich dazu bitte an die Schlichtungsstelle des Bundes:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de