Wohin mit dem hochradioaktiven Abfall?

22.05.2023

Im April 2023 wurden die letzten deutschen Atomkraftwerke abgeschaltet. Was passiert mit dem hochradioaktiven Abfall?

Den Ausstieg aus der Atomenergie hat der Bundestag 2011 beschlossen. Doch er ist erst abgeschlossen, wenn die gefährlichen hochradioaktiven Abfälle sicher tief unter der Erdoberfläche gelagert sind. Zurzeit stehen diese Abfälle verteilt in 16 Zwischenlagern. Ein Endlager muss noch gefunden werden.

Hochradioaktive Abfälle müssen aufwendig gesichert werden. Denn die Strahlung, die von ihnen ausgeht, kann noch viele Hunderttausende Jahre Mensch und Umwelt gefährden. Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle ist gesetzlich geregelt. Wie es ablaufen soll, ist im Standortauswahlgesetz (StandAG) festgelegt. Es wurde 2017 vom Bundestag beschlossen. Auch du kannst dazu beitragen, dass ein Endlager gefunden wird.

Zwischenlager

Wo befindet sich der Atommüll jetzt?

Hochradioaktive Abfälle entstehen beim Betrieb von Atomkraftwerken oder Forschungsreaktoren, bei dem Brennelemente bestrahlt werden. Auch bei der sogenannten Wiederaufarbeitung bleiben hochradioaktive Abfallstoffe zurück. Wenn Teile wiederaufbereitet werden, werden Teile von bestrahlten Brennelementen zu neuem Kernbrennstoff verarbeitet.

Umgangssprachlich werden Abfälle aus Atomkraftwerken oft auch als "Atommüll" bezeichnet.

Wenn das letzte deutsche Atomkraftwerk abgeschaltet wird, bleiben rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktiver Abfälle übrig. Das entspricht dem Inhalt von etwa 1.900 Sicherheitsbehältern, auch Castor-Behälter genannt. 

Bis heute steht in Deutschland kein Endlager für hochradioaktive Abfälle zur Verfügung. Deshalb werden sie in Zwischenlagern aufbewahrt. Die hochradioaktiven Abfälle werden dort in Transport- und Lagerbehältern aufbewahrt, in eigens dafür konzipierten Lagerhallen aus Stahlbeton. In Deutschland gibt es 16 Zwischenlagerstandorte.

Wie das Wort bereits andeutet, sind Zwischenlager keine Dauerlösung. Mauern, Wachmannschaften und Stacheldraht können auf lange Sicht nicht den Schutz gewähren, den ein Endlager in stabilen Gesteinsschichten tief unter der Erde bietet. 
 

Abfallarten

Wie unterscheiden sich radioaktive Abfälle?

Die Strahlung, die von radioaktiven Abfällen ausgeht, ist unterschiedlich stark. Neben den hochradioaktiven Abfällen gibt es auch Abfälle, die als schwach- oder mittelradioaktiv bezeichnet werden. Im Gegensatz zu hochradioaktiven Abfällen wurde für letztere bereits ein Endlager in Deutschland gefunden: Schacht Konrad in Salzgitter soll 2027 in Betrieb gehen. Mehr Informationen über die verschiedenen Abfallarten bietet das Bundesamt für Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE).

Halbwertzeiten

Wie lange strahlen die Abfälle?

Strahlung und Wärmeabgabe hochradioaktiver Abfälle werden erst nach mehreren Hunderttausend Jahren so weit abgeklungen sein, dass sie keine Gefahr mehr für Mensch und Umwelt darstellen. Die Dauer ergibt sich aus der sogenannten Halbwertszeit der eingelagerten radioaktiven Stoffe und kann berechnet werden. 

Das heißt, dass die Menschheit selbst Stoffe produziert hat, die für sehr lange Zeit eine Gefahr darstellen. Viele nachfolgende Generationen werden davon betroffen sein.
 

Sicherheit

Wie müssen hochradioaktive Stoffe gelagert werden?

Hochradioaktive Abfälle müssen in bestimmten Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche gelagert werden, damit sie langfristig sicher von Mensch und Umwelt isoliert sind. Darüber sind sich Fachleute weltweit weitgehend einig.

Auch in Deutschland gilt ein sogenanntes tiefengeologisches Endlager als die sicherste Möglichkeit der Lagerung für hochradioaktive Abfälle. Unter anderem sollen mindestens 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Als Gestein kommen Tongestein, Steinsalz oder Granit infrage.

Bevor dies entschieden wurde, wurden verschiedene Möglichkeiten intensiv diskutiert. Das Ergebnis war, das aus wissenschaftlicher Sicht keine andere Möglichkeit so viel Sicherheit bietet. Dieser heutige Stand wird regemäßig geprüft, und es werden andere Optionen für die Entsorgung bewertet.
 

Quiz

Mach den Endlager-Check!

Die Endlagerung ist kompliziert, es wurden bereits die verschiedensten Ideen diskutiert. Wir stellen sie hier im Quiz vor. Was hältst du davon? Finde heraus, ob du Endlager-Expert*in bist! Das Quiz findest du hier.

Standortauswahlgesetz

Wie ist die Suche nach einem Endlager geregelt?

Wie ein Standort festgelegt wird, ist im Standortauswahlgesetz (StandAG) festgelegt. Es wurde 2017 vom Bundestag beschlossen. 

Ein wichtiger Bestandteil der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle ist, dass die Öffentlichkeit umfassend beteiligt wird. Denn es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die mehrere Generationen betrifft. Das Verfahren dauert lange, und die Abfälle werden für lange Zeit eine große Gefahr darstellen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist wichtig, um eine tragfähige Entscheidung für einen Standort zu treffen.

Auswahlverfahren

Wie läuft die Suche ab?

Beim Standortauswahlverfahren werden anfangs alle Regionen Deutschlands einbezogen. Sie werden zunächst auf der Grundlage von vorhandenen geologischen Daten untersucht. Unter anderem geht es darum, an welchen Orten geeignete Gesteinsschichten vorkommen. Anschließend wird der Untergrund an bestimmten Orten erkundet. Bei diesem Verfahren werden die Regionen bewertet und verglichen, ungeeignete Regionen werden ausgeschlossen. Am Schluss bleibt der bestmögliche Standort für ein Endlager übrig.

Mit der Durchführung der Endlagersuche ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) beauftragt. Die BGE ist ein Unternehmen, das dem Bund gehört.

Das Verfahren läuft in drei Phasen ab:

1. Ermittlung von Teilgebieten und Standortregionen
2. Oberirdische Erkundung der Standortregionen
3. Unterirdische Erkundung von mindestens zwei Standorten

Zwischenbericht

Wie ist der aktuelle Stand der Endlagersuche?

Im September 2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) einen ersten Stand ihrer Arbeiten veröffentlicht. Laut dem Zwischenbericht kommen 90 sogenannte Teilgebiete weiterhin für Endlagerstandorte infrage. Sie machen 54 Prozent der Fläche Deutschlands aus. Nun wird die große Fläche der Teilgebiete auf wenige mögliche Standortregionen eingegrenzt. Weitere Informationen zum bietet die Infoplattform zur Endlagersuche des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).

Vorgaben

Nach welchen Kriterien wird der Endlagerstandort ausgewählt?

Im Standortauswahlgesetz (StandAG) ist festgelegt, dass in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens bestimmte Kriterien angewendet werden. 

Dabei gibt es Ausschlusskriterien: Gebiete, deren Untergrund beschädigt oder gefährdet ist, kommen als Endlagerstandort nicht infrage. Beispielsweise werden Gegenden ausgeschlossen, in denen Erdbeben und Vulkanismus vorkommen können. Ebenfalls ausgeschlossen werden Gebiete mit tiefreichenden Bergwerken.

Es gibt auch Mindestanforderungen. Beispielsweise müssen mindestens 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine ausreichend mächtige Schicht aus bestimmten Gesteinen soll die hochradioaktiven Abfälle umgeben. Infrage kommen nur Tongestein, Steinsalz oder Kristallingestein (Granit).

Nachdem die Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen angewendet sind, bleiben große Gebiete übrig. Um in diesen Gebieten den optimalen Endlagerstandort zu finden, werden weitere Vor- und Nachteile abgewogen. Beispielsweise wird geprüft, inwiefern Strahlung an die Erdoberfläche gelangen könnte, und wie gut das Gestein Strahlung zurückhalten kann. 

Die geologischen Kriterien sind die wichtigsten, das heißt, vor allem die Beschaffenheit der Gesteinsschichten. Es gibt aber auch weitere Kriterien, die angewendet werden, wenn ein großes Gebiet für ein Endlager geeignet ist. So sollen zum Beispiel Naturschutzgebiete, Kulturdenkmäler oder dicht besiedelte Gebiete möglichst nicht beeinträchtigt werden. Oberste Priorität hat während der gesamten Suche, dass die geologische Beschaffenheit des Standorts die bestmögliche Sicherheit bietet.

In jeder Phase des Standortauswahlverfahrens führt die BGE außerdem Sicherheitsuntersuchungen durch. Dabei muss zum Beispiel nachgewiesen werden, dass keine nennenswerte Strahlung nach außen gelangt.

Infos und Dialogveranstaltungen

Was kann ich selbst tun?

Im Endlagersuchverfahren sind unterschiedliche Gremien und Konferenzen vorgesehen, in denen sich verschiedene Gruppen und Betroffene einbringen können. Beteiligen können sich Bürger*innen, Fachleute sowie Vertreter*innen von Kommunen und gesellschaftlichen Gruppen.

Welche Beteiligungsformate in der aktuellen Phase des Suchverfahrens stattfinden, wird unter anderem auf der Infoplattform zur Endlagersuche angekündigt. Die Infoplattform wird vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) betrieben. Dort können sich alle Interessierten auch über den jeweils aktuellen Stand der Suche informieren. 

Es gibt auch zusätzliche Beteiligungs-, Dialog- und Informationsveranstaltungen, die über die über die gesetzlich festgelegten Beteiligungsmöglichkeiten hinausgehen. Sie werden vom BASE und anderen beteiligten Akteuren angeboten.

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