Abfallvermeidungsprogramm

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Das Bundeskabinett hat das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes am 31. Juli 2013 verabschiedet. Damit wurden erstmals systematisch und umfassend zielführende Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von Empfehlungen konkreter Instrumente und Maßnahmen erfasst. Gleichzeitig bildet der Kabinettsbeschluss den Auftakt eines Dialoges zwischen Bund, Ländern, Kommunen und weiteren Beteiligten zur Abfallvermeidung. Das Programm wurde unter Beteiligung der Länder erarbeitet.
Das Abfallvermeidungsprogramm analysiert unterschiedliche abfallvermeidende Maßnahmen, die die verschiedenen Lebenszyklusstufen von Erzeugnissen betreffen, darunter Ansätze, die Produktion, Produktgestaltung, Handel, Gewerbe sowie den Gebrauch von Produkten berücksichtigen. Neben den wesentlichen Kriterien des Abfallvermeidungspotentials und den ökologischen Auswirkungen nimmt die Analyse ökonomische, soziale sowie rechtliche Kriterien in den Blick. Nur Maßnahmen, die unter Berücksichtigung all dieser Kriterien positive Wirkungen erwarten lassen, werden im Abfallvermeidungsprogramm empfohlen.
1. Ansatz
Neben Information und Sensibilisierung sowie Forschung und Entwicklung werden im Abfallvermeidungsprogramm unter anderem folgende Ansätze genannt:
- Aktive Begleitung von europäischer Forschung zu abfallsparenden Kriterien im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie
- Organisatorische oder finanzielle Förderung von Strukturen zur Wiederverwendung oder Mehrfachnutzung von Produkten und Reparaturzentren
- Förderung des Konzepts "Nutzen statt Besitzen" mit dem Ziel, dass Gebrauchsgüter intensiver und von einem größeren Kreis an Nutzern gebraucht werden (etwa Carsharing)
- Konzertierte Aktionen und Vereinbarungen zwischen öffentlichen Einrichtungen und Industrie oder Handel, um Lebensmittelabfälle, die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehen, zu vermindern
- Aufnahme weiterer Produktgruppen in das Portfolio des Blauen Engels; Erstellung von praxistauglichen Arbeitshilfen für Vergabestellen zur verstärkten Berücksichtigung von Ressourceneffizienz- und Abfallvermeidungsaspekten.
2. Inhalt
Das Abfallvermeidungsprogramm setzt die Vorgaben des § 33 Abs. 3 KrWG um und ist wie folgt aufgebaut:
Kapitel 1 (Einleitung und Grundlagen) setzt den Leser in den Kontext des Themas Abfallvermeidung. Hierbei werden die Besonderheiten und Chancen der Abfallvermeidung herausgestellt, aber auch die Herausforderungen und rechtlichen Grenzen der Abfallvermeidung verdeutlicht.
Kapitel 2 (Veranlassung, Vorgehen und Aufbau des Abfallvermeidungsprogramms) erörtert die rechtlichen Grundlagen der Abfallvermeidung und des Abfallvermeidungsprogramms.
Kapitel 3 (Abfallvermeidungsziele) erörtert den Status quo der Abfallerzeugung in Deutschland und behandelt die vom KrWG vorgesehenen Punkte Festlegung von Abfallvermeidungszielen sowie Vorgabe von zweckmäßigen, spezifischen, qualitativen oder quantitativen Maßstäben für festgelegte Abfallvermeidungsmaßnahmen.
Kapitel 4 (Konkrete Maßnahmen der Abfallvermeidung) enthält eine Zusammenfassung der konkret empfehlenswerten Abfallvermeidungsmaßnahmen sowie der Maßnahmen, deren Bewertung weiteren Prüfungsbedarf erfordert. Das Kapitel ist eine Kurzfassung und Komprimierung der im Anhang detailliert bewerteten Maßnahmen.
Kapitel 5 (Ausblick – flankierende Aktionen der Bundesregierung zur Umsetzung des Abfallvermeidungsprogramms) stellt die Aktionen und Projekte der Bundesregierung dar, die die Umsetzung des Abfallvermeidungsprogramms flankierend begleiten.
Anhang (Maßnahmen und deren Bewertung): Im Anhang werden die einzelnen Abfallvermeidungsmaßnahmen angelehnt an die Anlage 4 des KrWG detailliert bewertet (die Zusammenfassung der positiv bewerteten Maßnahmen findet sich in Kapitel 4).
3. Umsetzungsprozess
Das BMU begleitet die Umsetzung des Abfallvermeidungsprogramms in einem fortlaufenden Prozess gemeinsam mit den Ländern und den Beteiligten. Der Dialogprozess zur Umsetzung des Programms umfasst vier Themenkomplexe, die jeweils mehrere im Abfallvermeidungsprogramm beschriebene Maßnahmen bündeln.
Themen sind die Förderung der Wiederverwendung, die verbesserte Vermeidung von Lebensmittelabfällen, die verstärkte Berücksichtigung abfallvermeidender Aspekte in Unternehmen und die Steigerung der Nutzungsintensität von Produkten. Die ersten Dialogveranstaltungen wurden, im Rahmen des Themenkomplexes Wiederverwendung, am 13. und 14. April 2015 zu den Aspekten Akteurskooperationen, Handlungshilfen und Qualitätssicherung und, daran thematisch anschließend, am 2. Juni 2015, zur Frage, wie Reparaturnetzwerke wirksam unterstützt werden können, durchgeführt. Ein zweiter Dialogzyklus nahm Fragen der verbesserten Vermeidung von Lebensmittelabfällen in den Blick. In zwei Dialogveranstaltungen am 10. und 11. November 2015 wurden Maßnahmen zur Lebensmittelabfallvermeidung im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung adressiert. Eine dritte Dialogveranstaltung behandelte am 14. Januar 2016 die Integration der Abfallvermeidung als Abwägungsentscheidungen der lebensmittelhygienischen Vollzugspraxis. Im Rahmen des dritten Dialogzyklus wurde das Thema "Neue Nutzungsformen" in den Blick genommen. In drei Dialogveranstaltungen am 09., 21. und 22. Juni 2016 wurden dabei Fragen der Abfallvermeidung durch Produktdienstleistungssysteme betrachtet.
Der Dialogprozess wird begleitet durch flankierende Maßnahmen wie der Durchführung der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (19. bis 27. November 2016) und der Prüfung der Maßnahmen des Abfallvermeidungsprogramms, für die das Programm eine Prüfnotwendigkeit benennt.