Dialog KlimaAnpassung

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18. September bis 8. Oktober 2023

bunte Kreise
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Förderung der Elektromobilität

Elektrischer Bus fährt schnell durch eine Stadt

Förderung der Elektromobilität durch die Bundesregierung

Für das Erreichen der Klimaziele sollen bis 2030 mindestens sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren. Zudem sollen im gleichen Zeitraum eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Um das zu unterstützen, hat die Bundesregierung unterschiedliche Fördermaßnahmen beschlossen, unter anderem im Klimaschutzprogramm 2030. Hierzu gehören Kaufprämien, Steuervergünstigungen und umfassende Zuschüsse zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April und mit Blick auf das neue europäische Klimaziel 2030 hat die Bundesregierung am 12. Mai das geänderte Klimaschutzgesetz 2021 vorgelegt. Für das Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von mindestens 88 Prozent. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz in den 2030er Jahren konkrete jährliche Minderungsziele vor. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen. Fünf Jahre früher, als ursprünglich vorgesehen. Um die ambitionierten Klimaschutzziele des Gesetzes zu erreichen, hat die Bundesregierung am 23. Juni ein 8-Milliarden-Sofortprogramm beschlossen, das unter anderem auch Lademöglichkeiten für E-Bikes und 200 Millionen Euro für Schnelllade-Hubs in Stadtquartieren vorsieht. Nachfolgend ein Überblick über die einzelnen Maßnahmen und Programme. Einzelheiten sind unter den jeweiligen Links zu finden.

Im November 2019 wurde der Masterplan Ladeinfrastruktur beschlossen. Dieser beinhaltet unter anderem die Einrichtung von 50.000 öffentlichen Ladepunkten bis Ende 2022. Seit dem Sommer 2021 stellt das BMVI bis Ende 2025 insgesamt nochmals 500 Millionen Euro für öffentlich zugängliche Ladeninfrastuktur zur Verfügung. Auch zur Förderung privater Lademöglichkeiten werden Mittel zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung obliegt dem Bundesverkehrsministerium (BMVI).

2016 hat die Bundesregierung eine Kaufprämie für E-Autos, den Umweltbonus, beschlossen, an der sich der Bund und die Hersteller beteiligen. Bis zu 6.000 Euro für Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge und bis zu 4.500 Euro für aufladbare Hybridelektro-Autos werden gewährt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich der um den Anteil des Herstellers reduzierte Kaufpreis aus dem Kaufvertrag ergibt. Die Beantragung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit dem Konjunkturpaket wird die Förderung noch einmal ausgebaut, sodass (zusammen mit der befristeten Mehrwertsteuersenkung) Preisvorteile von 10.000 Euro zusammenkommen können.

Darüber hinaus gelten seit Anfang 2020 weitere steuerliche Anreize für Elektrofahrzeuge, etwa durch Sonderabschreibungen für E-Nutzfahrzeuge und Lastenräder, einer verminderten Bemessungsgrundlage für die Versteuerung elektrischer Dienstwagen oder die Steuerbefreiung des Aufladens privater Pkw beim Arbeitgeber.

Förderung der Elektromobilität durch das BMU

Neben diesen übergreifenden Maßnahmen der Bundesregierung gibt es vielseitige Forschungs- und Entwicklungsprogramme (FuE-Programme) von BMWi, BMVI, BMBF und BMU im Bereich der Elektromobilität. Das BMU fördert über das FuE-Programm "Erneuerbar Mobil" Vorhaben zum Zwecke der Hebung des Potenzials von Elektrofahrzeugen für den Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz sowie als Beitrag für die Erhöhung der Lebensqualität und eine nachhaltige Stadtentwicklung. Im Fokus der Förderung stehen Projekte, die die klima- und energiepolitischen Potenziale der Elektromobilität erschließen helfen und gleichzeitig zur Stärkung der Wettbewerbsposition der beteiligten Branchen beitragen.

Daneben wurden im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft der Bundesregierung über Erneuerbar Mobil Beschaffungsvorhaben für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge, unter anderem von Handwerkern, für den Lieferverkehr, den Taxibetrieb, Mietwagen und Carsharing gefördert. Denn durch die Umstellung der Fahrzeugflotten in diesen Bereichen kann ein wichtiger Beitrag zur Senkung der Luftschadstoffbelastung im städtischen Raum geleistet werden.

Seit 2020 unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge. Für dieses Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil werden auf Basis des bestehenden BMU-Förderprogramms Erneuerbar Mobil bis 2022 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Weiterhin fördert das BMU seit 2018 die Beschaffung von Elektrobussen für den öffentlichen Personennahverkehr. Hierfür stehen bis zu 620 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds bereit. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz geleistet. Die Förderung ist daher auch Teil des Sofortprogramms Saubere Luft. Insbesondere Innenstädte werden durch diese modernen Busse entlastet. Konkret werden bei Anschaffungen von mehr als fünf Elektrobussen die Aufwendungen für die Fahrzeuge mit bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten bezuschusst. Plug-In-Hybridbusse werden mit bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrkosten gefördert. Förderfähig sind zudem die dazugehörende Ladeinfrastruktur sowie weitere Maßnahmen, die zur Inbetriebnahme von Elektrobussen nötig sind (zum Beispiel Schulungen und Werkstatteinrichtungen). Um neben dem Klimaschutz möglichst große Effekte auch bei der Luftreinhaltung und dem Lärmschutz zu erreichen, werden Elektrobusse, die in Gebieten mit einer Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffe oder mit hoher Lärmbelastung eingesetzt werden, bevorzugt gefördert. 

Stand: 29.09.2021

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