Dialog KlimaAnpassung
Leben im Klimawandel gemeinsam meistern18. September bis 8. Oktober 2023

Bekanntmachung Fachmodul Akkreditierung NiSV
Bekanntmachung der Anleitung für die Akkreditierung von Personenzertifizierungsstellen bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und zur Zertifizierung der Fachkunde nach den Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen gemäß NiSV (Fachmodul Akkreditierung NiSV)
In Zusammenarbeit mit Vertretern der Länder und der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), der nationalen Akkreditierungsstelle im Sinne der VO (EG) 765/2008, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), im Zusammenhang mit der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), eine Anleitung für die Akkreditierung von Personenzertifizierungsstellen bei der DAkkS und zur Zertifizierung der Fachkunde nach den Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen gemäß NiSV (Fachmodul Akkreditierung NiSV) erarbeitet.
Die Länder haben (mit Ausnahme von Sachsen und Sachsen-Anhalt) beschlossen, im Vollzug des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen NiSV das Vorliegen der jeweils erforderlichen Fachkunde nach Paragraf 4 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 1, Paragraf 6 Absatz 1, Paragraf 7 Absatz 1 oder Paragraf 9 Absatz 1 NiSV zu vermuten, wenn die Fachkunde des Anwenders oder der Anwenderin der Anlage durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung erworben wurde und durch Vorlage eines Zertifikates einer von der DAkkS nach dem Fachmodul Akkreditierung NiSV akkreditierten Personenzertifizierungsstelle nachgewiesen wird.
Das Fachmodul Akkreditierung NiSV wurde erarbeitet unter Berücksichtigung der Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17024 und auf Grundlage der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen (Fachkunderichtlinie NiSV), die am 25. März 2020 als gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder (mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt) im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde (BAnz AT 25. März 2020 B7). Die DAkkS kann nun auf Basis des Fachmoduls Akkreditierung NiSV ein Akkreditierungsverfahren für Personenzertifizierungsstellen durchführen. Eventuelle andere Akkreditierungen oder Zertifizierungen zum Nachweis der Fachkunde nach NiSV erfüllen nicht die notwendigen Anforderungen.
Ein Fachkundezertifikat nach dem in dem Fachmodul Akkreditierung NiSV beschriebenen Verfahren dient dem vereinfachten Nachweis der Fachkunde, der gemäß § 3 Absatz 3 NiSV gegenüber der zuständigen Behörde zu erbringen ist. Die zuständige Behörde kann zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des NiSG und der auf § 5 NiSG gestützten Rechtsverordnungen Anlagen oder deren Betrieb und damit auch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung überprüfen. Wird eine erfolgreiche Teilnahme durch eine hoheitlich akkreditierte Stelle bestätigt, kann - aufgrund der Prüf- und Überwachungsfunktionen innerhalb des Systems der hoheitlichen Akkreditierung für die Personenzertifizierung - die Überprüfung im Einzelfall durch die zuständige Behörde in der Regel entfallen. Für die Vollzugsbehörden der Länder stellt das Fachkundezertifikat daher eine erhebliche Vereinfachung und Erleichterung dar. Für den Inhaber oder die Inhaberin eines solchen Fachkundezertifikats bedeutet das aufgrund der systembedingten Kontrollen bei Akkreditierung und Zertifizierung vor allem mehr Rechtssicherheit und Vereinfachungen im Ablauf von behördlichen Überprüfungen.
Es ist zu beachten, dass der Vollzug der NiSV als jeweils eigene Aufgabe in der Zuständigkeit der Länder liegt. Bitte wenden sie sich bei Fragen zum Vollzug daher stets an die für sie zuständige Landesbehörde.