Schutzgebiete in der deutschen Nord- und Ostsee

Deltamündung in die Nordsee

Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es umfasst nicht nur Flächen an Land, sondern schützt auch Lebensräume und Arten im Meer.

Für die Umsetzung von Natura 2000 an Land und in den Hoheitsgewässern (innerhalb der 12 Seemeilen-Zone) sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Für Natura 2000 im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), die sich an die 12-Seemeilen-Zone anschließt und bis zu den internationalen Gewässern jenseits der 200-Seemeilen-Zone beziehungsweise bis zur AWZ eines anderen Staates reicht, ist dagegen der Bund (vertreten durch das BfN und das BMU) verantwortlich.

Auswahl und Meldung der Schutzgebiete

Von den Lebensraumtypen des Anhangs I und den Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, für deren Erhaltung Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden müssen, kommen in den deutschen Meeresgebieten der AWZ die Lebensraumtypen Riffe und Sandbänke, Säugetierarten (Schweinswale, Kegelrobben, Seehunde) sowie Fischarten (zum Beispiel Finte, Flussneunauge) vor. Außerdem kommen in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee Vogelarten (vor allem aus den Gruppen der Seetaucher und Meeresenten) vor, die unter den Gebietsschutz der Vogelschutzrichtlinie fallen.

Auf Grundlage eines umfangreichen Forschungsprogrammes hat Deutschland der Europäischen Kommission im Jahr 2004 acht FFH- und zwei Vogelschutzgebiete gemeldet.

Die Größe der gemeldeten Natura 2000-Gebiete in der AWZ der deutschen Nord- und Ostsee beträgt etwa 32 Prozent der AWZ-Fläche. Schaut man auf die Meeresschutzgebiete des Bundes und der Länder insgesamt, so machen diese etwas 45 Prozent der deutschen Meeresfläche aus. 

Übersichtskarten der Natura 2000-Gebiete

Schutz und Management der Gebiete

Gemäß Artikel 4 (4) der FFH-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten nach Aufnahme der gemeldeten Gebiete in die sogenannte Gemeinschaftsliste diese unter Schutz stellen und gegebenfalls entsprechende Erhaltungsmaßnahmen (hier in Form von Managementplänen) erarbeiten. Der Schutz der Natura 2000-Gebiete erfolgt auf Grundlage von Rechtsvorschriften (Schutzgebietsverordnungen). Die Schutzgebietsverordnung definiert den Schutzzweck des Gebietes und trifft grundsätzliche Regelungen. Sowohl Schutzgebietsverordnungen als auch Managementpläne sind notwendig, um einen "günstigen Erhaltungszustand" geschützter Lebensraumtypen und Arten zu erreichen und langfristig zu sichern. Eine Regulierung der beruflichen Fischerei in den Natura 2000-Gebieten ist nur auf europäischer Ebene möglich, da die ausschließliche Kompetenz hierfür bei der Europäischen Union liegt.

Jedes der Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ hat das BMU 2017 mit einer Schutzgebietsverordnung zum Naturschutzgebiet erklärt. Die Verordnungen verbieten bestimmte Nutzungen oder begrenzen sie räumlich und/oder zeitlich. Dazu gehören etwa das Einbringen von Baggergut, das Ausbringen gebietsfremder Tiere und Pflanzen oder die Freizeitfischerei.

Darüber hinaus hat das BfN Maßnahmenpläne entwickelt, um die geschützten Arten und Lebensraumtypen in einen günstigen Erhaltungsgrad zu versetzen beziehungsweise sie in einem solchen zu erhalten (sogenannte Gebietsmanagementpläne). Zu den Maßnahmen zählen etwa die Wiederherstellung von Riffen und die Entwicklung von Fischfanggeräten, mit denen der Beifang minimiert werden kann. Die Fortschritte der Maßnahmenumsetzung werden vom BfN erfasst und die Pläne im Sechs-Jahres-Rhythmus aktualisiert.

Weiterführende Informationen zum Schutz und Management der Schutzgebiete in der deutschen AWZ finden sich auf der Internetseite des BfN.

Stand: 16.04.2021

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