Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten

SDG 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen

Sustainable Development Goals: Nummer 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen

Was beinhaltet das Ziel?

Das sechste Nachhaltigkeitsziel der 2030-Agenda ist die erste internationale Zielsetzung, die sowohl den Zugang zu Trinkwasser und Sanitärversorgung als auch den Gewässerschutz. berücksichtigt. Dazu gehören die langfristige Wasserverfügbarkeit, die effiziente Wassernutzung und die Förderung eines Wasserressourcenmanagements. SDG 6 verknüpft damit entwicklungspolitische Aspekte mit umweltrelevanten Herausforderungen.

Welche Rolle spielt die Umweltpolitik zur Zielerreichung?

Die dauerhafte Versorgung mit Wasser erfordert den Schutz der Wasserressourcen vor Verschmutzung und Übernutzung. Dies umso mehr, weil durch die Auswirkungen des Klimawandels saisonale und/oder regionale Wasserknappheiten – auch in Deutschland – zukünftig eine Rolle spielen können. Die Qualität des Wassermanagements in Deutschland beeinflusst damit den Umsetzungserfolg weiterer deutscher Nachhaltigkeitsziele direkt oder indirekt und besitzt eine sektorübergreifende Bedeutung. Umweltpolitik und Umweltverwaltungen überwachen und regulieren die Wassernutzung und die Gewässerqualität, legen Grenzwerte zum Schadstoffeintrag fest, regeln den Umgang mit Abwasser, definieren Schutzgebiete und sichern eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasser.  

Was trägt das BMU zur Zielerreichung bei?

Das BMU ist auf nationaler Ebene federführend zuständig für die Sanitärversorgung sowie den Gewässerschutz. Zuständig für die Trinkwasserversorgung und -qualität ist das Bundesgesundheitsministerium. Viele Gewässer, Grundwasserkörper und Flusseinzugsgebiete sind grenzüberschreitend. Daher findet Gewässerschutzpolitik grundsätzlich im europäischen Kontext statt. Beispielsweise sind mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Ziele für einen sogenannten "guten Zustand" für Oberflächengewässer und Grundwasser europaweit festgelegt.

Umsetzung der WRRL in Deutschland

Das BMU hat die WRRL national in das Wasserhaushaltsgesetz und verschiedene Verordnungen überführt. Die darin enthaltenen Ziele müssen bis spätestens zum Jahr 2027 umgesetzt werden. In Deutschland ist die Sicherung der Trinkwasser- und Sanitärversorgung im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge jetzt und in Zukunft sichergestellt. Es besteht jedoch Verbesserungsbedarf bei der Gewässer- bzw. Wasserqualität. Trotz der erheblichen Fortschritte im Gewässerschutz erreichten bis zum Jahr 2015 nur 8,2 Prozent der 9.900 Oberflächenwasserkörper und 63,7 Prozent der 1.180 Grundwasserkörper die Qualitätsstufen "guter Zustand" oder "gutes Potenzial" gemäß der WRRL. Hauptgründe sind unter anderem hohe Nährstoffeinträge und die Belastung mit überall vorkommenden Stoffen wie Quecksilber. Zwar hat die Belastung mit Quecksilber aus Verbrennungsanlagen und Kraftwerken seit 25 Jahren erheblich abgenommen, die Konzentrationen in Fischen liegen jedoch über der Umweltqualitätsnorm.


Aktivitäten des BMU auf europäischer Ebene

In diesem Kontext hat das BMU auf der europäischen Umweltministerkonferenz im November 2018 gemeinsam mit den anderen Umweltministerien der EU zusätzliche Vorschläge zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 vereinbart. Die Vorschläge enthalten Maßnahmen, die auf EU-, Bundes- und Länderebene umzusetzen sind. Zu den Maßnahmen auf Bundesebene zählen insbesondere die erneute Anpassung des Düngerechts. Da der Großteil des Nährstoffüberschusses aus der landwirtschaftlichen Düngung stammt, setzen Maßnahmen vor allem dort an. Im Mai 2020 wurde die Düngeverordnung erneut angepasst und dabei die Phosphor- und die Stickstoffdüngung stärker begrenzt. 


Abwasserverordnung

Abwasser darf nur in ein Gewässer gelangen, wenn Menge und Schädlichkeit so geringgehalten werden, wie dies nach dem Stand der Technik bei der Abwasserreinigung möglich ist. Die Vorschriften zur Abwasserreinigung werden kontinuierlich an den Stand der Technik angepasst. Auch werden auf europäischer Ebene für eine Vielzahl von Branchen in Industrie und Gewerbe einheitliche Standards in Form von Schlussfolgerungen zur besten verfügbaren Technik (BVT-Schlussfolgerungen) gesetzt. 


Regelungen zum Fracking

Seit dem Jahr 2017 gelten gesetzlichen Regelungen zum Fracking. Diese sehen aus Gründen des Gewässerschutzes Einschränkungen der Fracking-Technologie in Deutschland vor. Sogenanntes unkonventionelles Fracking wird generell verboten. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken können die Bundesländer bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen zulassen. Dafür sind strenge Bedingungen vorgesehen. Für konventionelle Frackingvorhaben, die es in Deutschland seit den 1960er Jahren gibt, gilt: Sie dürfen nicht in Wasserschutz-, Heilquellenschutzgebieten sowie Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Brunnen, von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Trinkwasserversorgung, Nationalparks und Naturschutzgebieten vorgenommen werden. Verboten wird zudem der Einsatz wassergefährdender Stoffe beim Fracking. Außerdem müssen Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Eingesetzte Substanzen müssen ebenso öffentlich einsehbar sein.