Was sind die wichtigsten Inhalte des Übereinkommens?
Das Ziel des Minamata-Übereinkommen ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen zu schützen. Das Übereinkommen verbietet unter anderem ab dem Jahr 2020 die Produktion und den Import und Export quecksilberhaltiger Produkte, wie beispielsweise Batterien, elektrische Schalter und Relais, bestimmte Leuchtstofflampen, Kosmetika, Pestizide und Biozide sowie bestimmte quecksilberhaltige Messinstrumente wie zum Beispiel Barometer, Thermometer, Hygrometer und Manometer. Zudem dürfen Quecksilberabfälle nur unter strengen Auflagen gelagert und entsorgt werden.
Die Vertragsstaaten sorgen dafür, die Verwendung von Quecksilber bei der industriellen Produktion deutlich zu reduzieren und auch den Im- und Export von Quecksilber zu reglementieren.
Vertragsstaaten des Übereinkommens dürfen keine neuen Quecksilberminen mehr eröffnen. Für den kleingewerblichen Goldbergbau müssen die Staaten zudem Maßnahmen zum Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter ergreifen.