Dialog KlimaAnpassung
Leben im Klimawandel gemeinsam meistern18. September bis 8. Oktober 2023

Die Beteiligung der Bürger an der europäischen Umweltpolitik

Vielfach wird behauptet, die Europäische Union wäre undemokratisch, bürokratisch und insgesamt bürgerfern. Das stimmt nicht! 2018 gab es beispielsweise die Möglichkeit, sich an EU-weiten Bürgerdialogen zur Zukunft Europas zu beteiligen. EU-Bürgerinnen und -Bürger können darüber hinaus an vielen Stellen an der europäischen Politik mitwirken. Dies gilt auch für die Gestaltung und Umsetzung der EU-Umweltpolitik.
Politikgestaltung
Die europäische Umweltgesetzgebung ist zum großen Teil das Ergebnis der gemeinsamen Handlung von drei europäischen Institutionen: der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union. Das Initiativrecht für die gesetzlichen Regelungen liegt bei der Europäischen Kommission. Deren Vorschläge werden – in der Regel nach einer Überarbeitung – von dem Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet.