Umweltinformation – Worum geht es?

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Transparenz, Bürgerbeteiligung und Kontrolle
Wie hoch ist gerade die Feinstaubbelastung in meinem Wohnort? Welche Schwermetalle leitet der Betrieb in meiner Nachbarschaft in den Fluss ein? Effektiver Schutz der Umwelt, aber auch der eigenen Gesundheit, erfordert einen umfassenden Zugang zu Umwelt- beziehungsweise Geoinformationen; verständlich, unabhängig und objektiv. Dies schafft Transparenz, ermöglicht eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit und die Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen. Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) haben Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich Zugang zu Umwelt- und Geoinformationen, die einer informationspflichtigen Stelle des Bundes vorliegen. Dabei müssen sie kein Interesse geltend machen.
Was versteht man unter Umweltinformationen?
Zu Umweltinformationen gehören sowohl Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung. Aber auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, sowie über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen von Umweltprojekten können Bürgerinnen und Bürger Umweltinformationen einholen. Daten des Umwelt- und Naturschutzes haben in der Regel einen räumlichen Bezug: wo befindet sich die Messstelle am Fluss, wo genau verlaufen die Grenzen des Naturschutzgebiets, welche Fabriken in meiner Umgebung setzen Schadstoffe frei? Umweltinformationen sind also meist auch Geoinformationen.
Ziele
Durch den Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen soll das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung geschärft und ein freier Meinungsaustausch ermöglicht werden. Information ist die Grundlage für eine wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen. Letztendlich soll der Zugang zu Umweltinformationen dazu beitragen, den Umweltschutz zu verbessern.
Informationen sind ein wichtiger Rohstoff in einer Wissensgesellschaft. Neben dem freien Zugang zu Informationen können und sollen Umweltinformationen und insbesondere Geoinformationen auch weiterverwendet werden – sei es nicht kommerziell oder kommerziell.
Politik der Bundesregierung
Umweltinformationsgesetz (UIG)
Mit dem UIG aus dem Jahr 2005 ist in Deutschland das Bundesrecht an die Vorgaben der EU-weit geltenden Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG angepasst worden. Gleichzeitig wurden die Anforderungen der Aarhus-Konvention über den Zugang zu Umweltinformationen umgesetzt. Dieses völkerrechtliche Abkommen regelt neben dem Informationszugang auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren und den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Das UIG gilt für informationspflichtige Stellen des Bundes; die Bundesländer haben für die Landesebene eigene Vorschriften zur Umsetzung der EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG erlassen.
Geodatenzugangsgesetz (GeoZG)
Das GeoZG setzt die europäische INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG (Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft) auf der Ebene des Bundes in nationales Recht um; die Länder haben entsprechende Gesetze erlassen. Es bildet eine wesentliche rechtliche Grundlage für den Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE). Mit dem GeoZG ist die Grundlage geschaffen, dass alle Geodaten und -dienste des Bundes grundsätzlich kostenlos – im GeoZG heißt es geldleistungsfrei – für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung und Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden.
Wie kann man sich Umweltinformationen beschaffen?
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat nach dem UIG Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen des Bundes, ohne dass ein rechtliches Interesse dargelegt werden muss. Die Informationen kann man formlos anfragen und dabei zum Beispiel Auskunft oder Akteneinsicht begehren. Die Einsichtnahme vor Ort sowie mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sind kostenfrei. Für aufwändigere Informationsübermittlungen können Gebühren erhoben werden. Einzelheiten regelt die Umweltinformationskostenverordnung. Zahlreiche Umweltinformationen lassen sich auch leicht im Internet – beispielsweise auf den Seiten des Bundesumweltministeriums – sowie in Datenbanken des Bundes oder der Länder finden.
Die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Geoinformationen/Geodaten und Geodatendienste sind in einer Rechtsverordnung (GeoNutzV) allgemeingültig festgelegt. Die Nutzungsbestimmungen wurden unter dem Aspekt von Open Data entwickelt. Für die geodatenhaltenden Stellen des Bundes ebenso wie für die Nutzer von Geodaten und Geodatendiensten folgt aus der GeoNutzV, dass der Abschluss individueller Lizenz- und Nutzungsverträge für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung nicht erforderlich ist.
GeoPortal.Bund – Das Portal für Geoinformationen
Das Geoportal bietet Zugang zu den Geoinformationen der Behörden. Es ermöglicht die direkte Online-Suche nach dezentral gehaltenen, raumbezogenen Daten des Bundes und der Länder sowie künftig auch der Kommunen. Auch Dritte können auf freiwilliger Basis ihre Geodaten über diese Struktur anbieten.