Nationales Begleitgremium

Der Auswahlprozess für Bürgerinnen und Bürger als Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums

Auf Basis des Standortauswahlgesetzes (StandAG) wurde ein Nationales Begleitgremium (NBG) eingerichtet, welches das Standortauswahlverfahren unabhängig, gemeinwohlorientiert und vermittelnd begleitet. Das Nationale Begleitgremium setzt sich aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Bürgerinnen beziehungsweise Bürgern zusammen. Die sechs Bürgerinnen und Bürger sind nach dem StandAG von der Bundesumweltministerin zu ernennen, davon zwei Vertreterinnen und Vertreter der jungen Generation. Die Nominierung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt in einem dafür geeigneten Verfahren der Bürgerbeteiligung (Auswahlprozess).

Sechs Bürgerinnen und Bürger werden durch ein Bürgerbeteiligungsverfahren gefunden und von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ernannt. Das Auswahlverfahren gliedert sich wie folgt:

Ablaufprozess des Nationalen Begleitgremiums, vergrößerte Ansicht

Der Auswahlprozess

Die Grundlage bildet eine Auswahl von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Zufallsprinzip, Ziel ist hierbei die Bildung einer möglichst heterogenen Gruppe (Geschlecht, Alter, Wohnregion). Circa 170 so ausgewählte Bürgerinnen und Bürger bilden daraufhin die Grundlage für das weitere Verfahren. In einem weiteren Schritt treffen sich im Bürgerforum zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger und bestimmten aus ihrer Mitte 40 Mitglieder für das Wahlgremium (je ein Drittel Frauen, Männer, junge Generation).

Im nächsten Schritt findet ein erstes Treffen dieses Wahlgremiums statt. Das Wahlgremium wählt drei Teilnehmerinnen und Teilnehmer (eine Frau, einen Mann, eine Person der jungen Generation) zur Entsendung in das Nationale Begleitgremium. Diese werden von der Bundesumweltministerin ernannt.

In einem zweiten Treffen des Wahlgremiums eineinhalb Jahre später wählt das Wahlgremium erneut drei weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Frau, Mann, junge Generation) zur Entsendung in das Nationale Begleitgremium. Diese werden ebenfalls von der Umweltministerin ernannt.

Rückblick letztes Auswahlverfahren

Das von der Ministerin eröffnete Bürgerforum umfasste etwa 160 Personen aus ganz Deutschland, welche im Deutschen Technikmuseum in Berlin zusammenkamen. Dort wurde ein Wahlgremium von etwa 40 Personen gebildet.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke beim ersten Treffen des neuen Wahlgremiums in Fulda

Am 3. und 4. März 2023 fand das erste Treffen des neuen Wahlgremiums in Fulda statt, um Bürgerinnen und Bürger als Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums zu nominieren.

Das Wahlgremium nominierte Gül Kuşcu, Christoph Komoß und Jürgen Rüffer. Die drei Bürgerinnen und Bürger wurden durch die Bundesumweltministerin für drei Jahre als Mitglieder im Nationalen Begleitgremium ernannt. Das zweite Treffen des Wahlgremiums wird voraussichtlich im Herbst 2024 stattfinden.

Mitglieder im Nationalen Begleitgremium

Überblick auf die letzten Meilensteine

VeranstaltungDatumOrt
Zufallsauswahl von Bürgerinnen und Bürgern Runde 1Mai 2016 
BürgerforenOktober 2016Verschiedene Regionen in Deutschland
1. Treffen Wahlgremium (Runde 1)November 2016Berlin
2. Treffen Wahlgremium (Runde 1)Mai 2018Fulda
   
Zufallsauswahl von Bürgerinnen und Bürgern Runde 2September 2019 
BürgerforumSeptember bis November 2019Berlin
1. Treffen Wahlgremium (Runde 2)November 2019Köln
2. Treffen Wahlgremium (Runde 2)Mai 2021Online Veranstaltung
Zufallsauswahl von Bürgerinnen und Bürgern Runde 3Januar 2023 
BürgerforumFebruar 2023 
1. Treffen Wahlgremium (Runde 3)März 2023Fulda

Die Qualitätssicherung

Um den hohen Standards an das selbsthinterfragende und lernende Standortauswahlverfahren gerecht zu werden, wurde das Auswahlverfahren für die Bürgerinnen und Bürgern im NBG von einer externen Stelle begutachtet und bewertet. Diese Empfehlungen veröffentlicht das BMUV an dieser Stelle.

Um das Ziel, die Herausforderungen und die Potentiale der Aufbauphase des NBG (2016-2018) für die Bürgerinnen und Bürger zu analysieren und aus dem empirischen Material Empfehlungen abzuleiten, wurde vom BMUV eine Studie in Auftrag gegeben. Hierzu wurden zum Beispiel Interviews mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Personen des öffentlichen Lebens im NBG, der Geschäftsstelle und des Beratungsnetzwerkes in der Zeit von 2018 bis 2020 durchgeführt. 

Hinweis: Dieser Bericht gibt die Ansichten des Forschungsnehmers IKU GmbH wieder.

Anmerkungen zum Standortauswahlverfahren?

Das Standortauswahlgesetz stellt heraus, dass es sich bei der Suche nach einem Endlagerstandort um ein selbstlernendes Verfahren handelt – Anpassungen müssen somit möglich bleiben. Jedem zukünftige Benennungsverfahren wird ein Lernprozess vorausgesetzt, welches den Anforderungen eines lernenden Verfahrens gerecht wird.

Anmerkungen und Rückmeldungen zum Auswahlverfahren von Bürgerinnen und Bürger als Mitglieder im Nationalen Begleitgremium können Sie über das Kontaktformular direkt an das BMUV richten.