Internationale Zusammenarbeit beim Notfallschutz

Wolkenhimmel in Form von allen Kontinenten

Das BMUV beteiligt sich auch beim nuklearen Notfallschutz auf internationaler Ebene. Hierbei sind insbesondere zwei Übereinkommen der Internationalen Atomenergiebehörde (International Atomic Energy Agency – IAEA) und eine Vereinbarung der Europäischen Gemeinschaft (European Community – EC) zu nennen:

  • "Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen" (Convention on Early Notification of a Nuclear Accident), 
  • "Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen" (Convention on Assistance in the Case of a Nuclear Accident or Radiological Emergency),
  • Bundesgesetz zu den beiden Übereinkommen und
  • Gemeinschaftsvereinbarungen für den beschleunigten Informationsaustausch im Fall einer radiologischen Notstandssituation (Community arrangements for the early exchange of information in the event of a radiological emergency 87/600/Euratom).

Zweck der Abkommen ist es, dass die Vertragsstaaten bei einem nuklearen Unfall oder einem radiologischen Notfall die IAEA sowie die Europäische Union (EU) möglichst schnell informieren. Durch die rechtzeitige Benachrichtigung und anschließende fortlaufende Information über die weitere Entwicklung des Notfalls sollen grenzüberschreitende radiologische Auswirkungen minimiert werden. Zudem wird der rechtliche Rahmen geschaffen, der die umgehende Leistung von Hilfe erleichtert, ohne eine Hilfspflicht festzulegen.

Stand: 27.07.2020

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.