Zweites themenbezogenes Peer Review (TPR II) 2022 – 2024

ENSREG

Am 8. Juli 2014 ist die Richtlinie 2014/87/EURATOM zur Änderung der Richtlinie 2009/71/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen verabschiedet worden und am 14. August 2014 in Kraft getreten. Gemäß Artikel 8e Absatz 2 und 3 der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, alle sechs Jahre, beginnend mit 2017, themenbezogene Peer Reviews (Topical Peer Reviews, TPR) durchzuführen. Der Ablauf für die anstehenden themenbezogenen Peer Reviews wurde weitgehend an das Verfahren angelehnt, welches zur Durchführung der Stresstests nach dem Unfall in Fukushima verwendet wurde, wobei der Schwerpunkt der TPR jeweils auf spezifischen Aspekten der nuklearen Sicherheit liegt.

Die TPR sind in mehreren Schritten wie folgt durchzuführen und die relevanten Ergebnisse jeweils zu veröffentlichen:

  • Die EU Mitgliedstaaten führen eine nationale Selbstbewertung für die in ihrem Land vorhandenen, ausgehend von dem Thema zu betrachtenden Anlagen durch und erstellen dazu einen nationalen Bericht.
  • Die anderen Mitgliedstaaten und die EU-Kommission, als Beobachterin, führen ein Peer Review der nationalen Selbstbewertungen durch.
  • Es werden, wenn nötig, Folgemaßnahmen vereinbart.

Die Mitgliedstaaten der EU haben im Rahmen der 41. ENSREG Sitzung für das zweite Peer Review das Thema "Brandschutz" ausgewählt. Diese Entscheidung wurde auf der Grundlage eines Vorschlags der "Western European Nuclear Regulators Association" (WENRA) getroffen, vor dem Hintergrund des Potentials zur weiteren Harmonisierung der europäischen Regelwerke und der möglichen Beteiligung von Anlagen aus dem Bereich der kerntechnischen Ver- und Entsorgung. Zur Sicherstellung einer möglichst einheitlichen Struktur aller nationalen Berichte hat WENRA auf Bitte von ENSREG technische Spezifikationen für das Peer Review erstellt.

Der Nationale Bericht wurde am 31. Oktober 2023 veröffentlicht und an ENSREG übergeben.

Stand: 31.10.2023

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