Schutzkonzept

Beförderung radioaktiver Stoffe

Nach dem Schutzkonzept für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen muss die Verpackung oder Umschließung eines radioaktiven Gutes aufgrund ihrer konstruktiven Auslegung alle wesentlichen Schutzfunktionen bei den normalen (unfallfreien) Beförderungen sowie bei eventuellen Transport- und Handhabungsunfällen gewährleisten. Sie ist somit für die Sicherheit bei der Beförderung von fundamentaler Bedeutung. Zur Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsstandards werden daher unabhängig von der Beförderungsart und dem eingesetzten Transportmittel Sicherheitsanforderungen an die Qualität (Stabilität, Dichtheit, Abschirmung et cetera) eines Versandstückes festgelegt. Der Begriff des Versandstückes bezeichnet hierbei die Verpackung einschließlich des radioaktiven Inhaltes.

Stand: 13.04.2021

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