Sicherheitsüberprüfungen für Atomkraftwerke und Forschungsreaktoren

Atomkraftwerke und Forschungsreaktoren  müssen als Ergänzung der aufsichtlichen Überprüfung regelmäßig zur Feststellung des aktuellen Sicherheits- und Sicherungsstandards einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ) unterzogen werden. Dabei wird insbesondere das grundlegende Sicherheits- und Sicherungskonzept und das Zusammenwirken verschiedener sicherheitsrelevanter Systeme hinsichtlich aktueller Anforderungen überprüft. Vor der Atomgesetznovelle im Jahr 2002 wurden die SÜ von den Betreibern der Atomkraftwerke in der Regel auf freiwilliger Basis durchgeführt. Seit 2010 sind auch die Betreiber der Forschungsreaktoren verpflichtet alle 10 Jahre eine SÜ durchzuführen.  Eine SÜ für Atomkraftwerke umfasst drei thematische Teile:

  • die deterministische Sicherheitsstatusanalyse,
  • die probabilistische Sicherheitsanalyse und
  • die deterministische Sicherungsanalyse.

Um eine bundeseinheitliche Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen zu ermöglichen, wurden vom Bund sowie den betroffenen Ländern gemeinsame Dokumente als Grundlage für den Vollzug entwickelt. Hierbei stehen die behördlichen Leitfäden für die periodische Sicherheitsüberprüfung zur Verfügung. Als erstes zu nennen ist der Leitfaden "Grundlagen zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung". Dieser wird ergänzt durch die Leitfäden, die die deterministischen Analysen – im Leitfaden "Deterministische Sicherheitsstatusanalyse" – und die probabilistischen Analysen – im Leitfaden "Probabilistische Sicherheitsanalyse" (PSA) – beschreiben. Darüber hinaus werden Aspekte der Anlagensicherung im Leitfaden "Deterministische Sicherungsanalyse" (DSA) behandelt.

Die in Betrieb befindlichen Forschungsreaktoren werden anhand ihres Gefährdungspotenzials in drei Klassen unterschieden, für die unterschiedliche Anforderungen an den Inhalt und Umfang der SÜ gestellt werden. So ist nur für Hochflussneutronenquellen eine probabilistische Sicherheitsanalyse durchzuführen.

Stand: 08.09.2023

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