Salzstock Gorleben

Der Salzstock Gorleben wurde wie jeder andere in Betracht kommende Standort gemäß den nach dem Standortauswahlgesetz festgelegten Kriterien und Anforderungen in das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle einbezogen.

Der Salzstock Gorleben ist im ersten Schritt des Standortauswahlverfahrens anhand der gesetzlich verankerten, geologischen Anforderungen und Kriterien ausgeschieden: Nach der Anwendung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien kamen zunächst noch 139 Salzstöcke in Frage, durch die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien wurden der Salzstock Gorleben und 78 weitere Salzstöcken aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen.

Nach umfassender Betrachtung von Nachnutzungsoptionen hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) im Ergebnis die Schließung des Erkundungsbergwerks empfohlen. Das BMUV als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, die Alleingesellschafterin der BGE ist, hat daraufhin am 3. Juni 2022 nach vorheriger intensiver Prüfung und Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft den Auftrag zur Schließung und Verfüllung der Schachtanlage Gorleben erteilt. Die Schließung umfasst die Verfüllung von Bergwerk und Schächten unter Verwertung des Salzes der Salzhalde und den Rückbau von Tagesanlagen, soweit für diese keine anderweitige Nutzung in Betracht kommt.

Stand: 19.09.2023

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