Atomenergie · Strahlenschutz
Nukleare Sicherheit
Ziel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist es, im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern den sicheren Betrieb aller kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen in Deutschland zu gewährleisten.
Endlagerprojekte
Mit der Nutzung radioaktiver Stoffe in Industrie, Medizin und Forschung oder als Brennstoff für Kernreaktoren besteht auch die Verpflichtung, für eine sichere und umweltgerechte Entsorgung radioaktiver Abfälle und bestrahlter Brennelemente zu sorgen.
Strahlenschutz
Strahlung kann Mensch und Umwelt schädigen. Während früher nur die vom Menschen hervorgerufene Strahlung in Regelungen berücksichtigt wurde, hat die Bundesregierung mit der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) auch die erhöhte Strahlung aus natürlichen Quellen in die Regelungen mit einbezogen.