Nachrichten Broadcast
August 2021
9.08.2021: Bericht des Weltklimarates der Vereinten Nationen (IPCC)
Heute hat der Weltklimarat der Vereinten Nationen (IPCC) seinen neuen Bericht vorgestellt. Der Bericht stellt fest, dass sich der Einfluss des Menschen auf das Klima mittlerweile deutlich nachweisen lässt und der dadurch hervorgerufene Klimawandel konkrete Auswirkungen auf Wetterextreme in allen Regionen der Welt hat. Auch ist der Klimawandel in den vergangenen Jahrzehnten schneller vorangeschritten als zuvor.
Was besagt der Bericht?
- Die globale Durchschnittstemperatur steigt schneller an als erwartet. 1,5 Grad Celsius globale Erwärmung könnte noch in diesem oder im nächsten Jahrzehnt (2021 bis 2040) erreicht oder gar überschritten werden, sollten die Emissionen nicht schnell und drastisch sinken.
- Extremereignisse sind häufiger und intensiver geworden. Dazu gehören auch Starkregenereignisse insbesondere in Nordamerika, Asien und Europa.
- Der Meeresspiegel steigt ebenfalls schneller als erwartet an. Dies wird sich aufgrund der schmelzenden Gletscher wohl nicht mehr aufhalten lassen.
- Der wichtige atlantische Golfstrom schwächelt und wird wohl noch langsamer werden – das wird kältere Winter in Europa zur Folge haben.
- Die Natur (zum Beispiel Wälder) kann immer weniger von dem von uns ausgestoßenen CO2 aufnehmen.
- Der Klimawandel ist regional sehr unterschiedlich ausgeprägt – allgemein auf Europa bezogen werden Temperatur und Meeresspiegel – außer an der Ostsee – voraussichtlich stärker ansteigen als im globalen Mittel.
- Kipppunkte, also solche Ereignisse wie das Auftauen des Permafrosts oder der endgültige Verlust des Amazonas-Regenwalds, können nicht mehr ausgeschlossen werden. Das Erreichen dieser Punkte würde den Klimawandel nochmals deutlich beschleunigen.
- Die Pariser Klimaziele können eingehalten werden, wenn die globalen Treibhausgasemissionen ab den 2020er Jahren sinken, die globalen CO2-Emissionen um das Jahr 2050 netto null erreichen und danach CO2 aus der Atmosphäre entzogen wird (negative Emissionen).
Was ist der Weltklimarat (IPCC)?
- Der Weltklimarat (IPCC, "Intergovernmental Panel on Climate Change") ist eine seit 1988 bestehende Institution der Vereinten Nationen.
- In seinem Auftrag tragen Fachleute weltweit regelmäßig den aktuellen Kenntnisstand zum Klimawandel zusammen und bewerten ihn aus wissenschaftlicher Sicht.
- Die Berichte des IPCC genießen weltweit besondere Aufmerksamkeit und haben hohes Gewicht in der Klimapolitik, da die detaillierten Verfahrensregeln des IPCC sicherstellen, dass die Ergebnisse verlässlich, ausgewogen und umfassend sind.
Was sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze zum Bericht?
"Der heute vorgestellte IPCC-Bericht führt uns erneut vor Augen, dass die Zeit für die Rettung des Planeten, wie wir ihn kennen, abläuft. Der Bericht verdeutlicht auch, viele Klimawandelfolgen können wir schon heute nicht mehr vermeiden - wir können uns nur bestmöglich darauf vorbereiten und anpassen. Das erleben wir auch bei uns in Deutschland: katastrophale Überschwemmungen nach Starkregen im Juli, anhaltende Dürre in den vergangenen Jahren. Auch die Hitzewellen mit Waldbränden in Nordamerika, Sibirien und jüngst in Griechenland und der Türkei zeigen, dass immer mehr Regionen betroffen sind. Klimaschutz ist daher eine überlebensnotwendige Aufgabe. Wir alle haben es jetzt in der Hand, die 2020er Jahre zu einem Klimaschutzjahrzehnt zu machen und die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen. Noch ist es nicht zu spät dafür. Wie wir den Treibhausgasausstoß senken können, wissen wir: mit einer raschen Abkehr von Kohle, Öl und Gas, mit dem Ausbau der Sonnen- und Windkraft und der Produktion von grünem Wasserstoff als klimafreundlichem Energieträger. Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz und der Deutschen Anpassungsstrategie hat Deutschland einen wichtigen Beitrag beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel geleistet."
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Juli 2021
2.07.2021: Verbot von Einweg-Produkten aus Plastik
Ein wichtiger Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft: Der Verkauf vieler Produkte aus Einweg-Plastik (wie Trinkhalme, Einweg-Geschirr, Wattestäbchen und Rührstäbchen) ist ab morgen europaweit verboten. Die verbotenen Produkte machen einen beträchtlichen Teil des Mülls aus, der aktuell in Parks, an Stränden oder auf öffentlichen Plätzen landet.
Überflüssige Einweg-Produkte aus Plastik sind ab morgen in Deutschland und der EU verboten. Verboten werden…
- Trinkhalme, Einweg-Besteck und Einweg-Geschirr, Wattestäbchen und Rührstäbchen, Luftballonhalter sowie To-Go-Becher und Fast-Food-Verpackungen aus expandiertem Polystyrol – diese Produkte dürfen ab dem 3. Juli nicht mehr auf den Markt kommen.
- Die Verbote sind bußgeldbewehrt. Ein Verstoß gegen die Regelungen der Verordnung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Für den Vollzug sind die Länder verantwortlich.
- Ein Abverkauf bereits hergestellter Produkte durch die Händler bleibt auch nach dem Termin möglich. Damit wird verhindert, dass gebrauchstaugliche Ware sinnlos vernichtet werden muss.
- Weitere Artikel müssen ab heute ein spezielles Label tragen, das vor Umweltschäden durch weggeworfenes Plastik warnt. Dazu gehören Hygieneprodukte sowie Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern.
Warum gerade diese Produkte?
- Die verbotenen Artikel gehören laut EU-Kommission zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Plastik-Gegenständen. Sie machen zudem rund 10 bis 20 Prozent des Abfalls in Parks, auf öffentlichen Plätzen und Straßen in Deutschland aus.
- Es handelt sich um Artikel, für die es heute schon eine umweltfreundliche Alternative gibt (Mehrweg!) oder die aus nachhaltigerem Material hergestellt werden können.
Ist das nicht ein Tropfen auf den heißen Stein?
- Nein, allein schon wenn man sich die Mengen vor Augen führt. Jedes Jahr werden in Deutschland allein 500.000.000 Wattestäbchen, 122.300.000 Stück Plastikgeschirr, über 100.000.000 Trinkhalme und Rührstäbchen weggeworfen.
- Außerdem ist das Verbot nicht die einzige Maßnahme gegen Plastikmüll. In Deutschland sind ab nächstem Jahr auch Plastiktüten in Supermärkten verboten, zudem wird es künftig eine Mehrwegpflicht im To-Go-Bereich geben.
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Juni 2021
25.06.2021: Maßnahmen für Insektenschutz
Ausstieg aus Glyphosat, Eindämmung der Lichtverschmutzung, besserer Schutz von Biotopen – Bundestag und Bundesrat haben eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um Insekten und ihre Lebensräume besser zu schützen.
Was wurde beschlossen?
Konkret bedeutet das: Glyphosat-Ausstieg: Die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln wird bis Ende 2023 ganz beendet. Dabei handelt es sich um den europarechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt. Bis zu diesem Komplettausstieg gelten ab sofort deutliche Einschränkungen des Einsatzes solcher Totalherbizide, verboten werden unter anderem die Anwendung vor der Ernte und im Haus- und Kleingartenbereich sowie der Einsatz für Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Zudem kann es Ausgleichszahlungen für Landwirtinnen und Landwirte geben, die auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel verzichten.
Effektive Schutzgebiete: Künftig gilt ein Verbot der Anwendung von Herbiziden und solchen Insektiziden, die Bienen und Bestäuber gefährden, in ökologisch besonders schutzbedürftigen Gebieten. Darunter fallen unter anderem Naturschutzgebiete, Nationalparke, gesetzlich geschützten Biotope und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete). In FFH-Gebieten ist allerdings die Anwendung bei Sonderkulturen, zum Beispiel Obst und Gemüse, von dem Verbot ausgenommen.
Insekten-Lebensräume erhalten: Der gesetzliche Schutz der Biotope "artenreiches Grünland", "Streuobstwiesen", "Steinriegel" und "Trockenmauern" wird ausgeweitet. Das sind Gebiete, die vielen Insektenarten wichtige Lebensräume bieten und nun vor Zerstörung und Beeinträchtigung geschützt werden. Maßnahmen, die zur Erhaltung und insektenfreundlichen Bewirtschaftung dieser Flächen beitragen, werden stärker finanziell gefördert.
Gewässer schützen: Es gilt ein neuer Mindestabstand zu Gewässern für sämtliche Pflanzenschutzmittel. Sie dürfen nicht dort eingesetzt werden, wo der Abstand zu Flüssen, Bächen und Seen weniger als zehn Meter beträgt (beziehungsweise fünf Meter, wenn die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist).
Lichtverschmutzung eindämmen: Insektenschädliche Beleuchtungsanlagen werden zunächst in Schutzgebieten verboten. Zudem wird der Einsatz von sogenannten "Skybeamern" und Insektenfallen deutlich eingeschränkt. Mehr Stadtnatur: Die Entstehung von Blühflächen und naturnahen Grünanlagen in Städten wird noch stärker unterstützt. Weiterhin gibt es zahlreiche Projekte, die über die Möglichkeiten insektenfreundlicher Gartengestaltung informieren.
Warum ist das wichtig?
Fast 70 Prozent aller in Deutschland vorkommenden Tierarten sind Insekten.
Insekten leisten einen unschätzbar wichtigen Beitrag für die Natur: Sie bestäuben viele (Nutz)pflanzen, regulieren Schädlinge auf natürliche Weise, sind Nahrungsgrundlage für zahlreiche Vögel, zersetzen organisches Material und halten Gewässer sauber.
In den letzten Jahren und Jahrzehnten lässt sich jedoch ein dramatisches Insektensterben beobachten. Mittlerweile gelten 42 Prozent aller in den Roten Listen erfassten Insektenarten als bestandsgefährdet, extrem selten oder bereits ausgestorben, bei fast der Hälfte aller Insektenarten ist der Bestand rückläufig.
Das Insektensterben ist kein lokales oder regionales Phänomen, sondern eine bundesweite und klar belegbare Entwicklung. Die Hauptursachen liegen nicht nur in einer immer intensiveren Landwirtschaft und dem übermäßigen Einsatz von Pestiziden, sondern auch in der zunehmenden Lichtverschmutzung oder der Versiegelung von Flächen. Deshalb setzt das Insektenschutzgesetz bei ALL diesen Ursachen an. Was beinhaltet das Insektenschutzpaket? Das nun vom Bundestag verabschiedete Gesetz stellt zusammen mit der Novelle der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung einen guten Mix aus Ordnungsrecht und freiwilligen Vereinbarungen dar und setzt gleichzeitig die notwendigen Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz verbindlich um.
24.06.2021: Novelle des Klimaschutzgesetzes
- Der Bundestag hat heute die Novelle des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Damit ist gesetzlich geregelt: Bis 2045 wird Deutschland klimaneutral. Auf dem Weg dahin gelten jedes Jahr bis 2030 verbindliche Höchstmengen für die Treibhausgas-Emissionen in allen Sektoren. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes wird Klimaschutz nicht in die ferne Zukunft verschoben, sondern fair zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
- Nach dem neuen Klimaschutzgesetz soll Klimaneutralität bereits 2045 erreicht werden. Das ist fünf Jahre früher als im ursprünglichen Klimaschutzgesetz.
- Außerdem legt es ehrgeizigere Zwischenziele fest: mindestens 65 Prozent statt 55 Prozent Minderung bis 2030 und mindestens 88 Prozent Minderung bis 2040.
- Das Klimaschutzgesetz führt das System der jahresscharfen, zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren fort und senkt die bisher vorgesehenen Werte ab, um sie an das neue Minderungsziel von 65 Prozent im Jahr 2030 anzupassen.
Warum brauchen wir überhaupt ein Klimaschutzgesetz?
- Das Klimaschutzgesetz sorgt dafür, dass Deutschland seine Klimaziele verbindlich erreicht.
- Es etabliert ein festes Regelwerk, das greift, sollte sich herausstellen, dass die bisherigen Maßnahmen noch nicht ausreichen.
- Wenn ein Emissionssektor die zulässige Jahresemissionsmenge überschreitet, steht das zuständige Ministerium in der Pflicht, Maßnahmen zur Nachsteuerung vorzulegen.
Warum waren die jetzigen Beschlüsse notwendig?
- Mit dem neuen Klimaschutzgesetz sorgen wir für mehr Klimaschutz und mehr Generationengerechtigkeit.
- Wenn man das, was wir uns für die nächsten 25 Jahre vornehmen, vergleicht mit dem, was in den letzten 25 Jahren beim Klimaschutz passiert ist, sieht man: Es geht um nichts weniger als um eine Verdopplung des Tempos beim Klimaschutz.
Was tut die Bundesregierung dafür, dass die Ziele auch erreicht werden?
- Die Bundesregierung hat gestern im Rahmen des neuen Bundeshaushalts ein Klimaschutz-Investitionsprogramm beschlossen.
- Dieses Programm baut eine Brücke in die nächste Wahlperiode. Denn wir haben beim Klimaschutz absolut keine Zeit zu verlieren.
- Insgesamt stellt die Bundesregierung für 2022 rund acht Milliarden Euro zur Verfügung, für alle Bereiche, also für Industrie, Energie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Wälder und Moore sowie übergreifende Maßnahmen.
- Das Investitionsprogramm enthält als wichtige Maßnahme weitere Mittel für das Programm zur Dekarbonisierung der Industrie – insgesamt 1,2 Milliarden Euro pro Jahr.
- Außerdem stellen wir ab 2022 zusätzliche Mittel für einen energetisch hochwertigen Neubau oder für die energetische Modernisierung von Sozialwohnungen bereit.
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Mai 2021
20.05.2021: Wildbienen
- Allein in Deutschland gibt es weit über 500 Wildbienen-Arten. Viele dieser wichtigen Bestäuber sind aber gefährdet. Mit unserem Insektenschutzgesetz wollen wir für einen besseren Schutz ihrer Lebensräume sorgen.
Wissenswertes zu Wildbienen
- Laut Roter Liste ist über die Hälfte der Wildbienen-Arten in Deutschland gefährdet, sieben Prozent der Arten sind bereits ausgestorben.
- Dabei übernehmen sie eine Schlüsselfunktion in der Natur, zum Beispiel bestäuben sie viel effizienter als Honigbienen. Einige Nutz- und Zierpflanzen sind sogar ganz auf die Bestäubung durch Wildbienen angewiesen. Für uns Menschen sind Wildbienen übrigens ungefährlich. Sie stechen nur bei unmittelbarer Bedrohung – und ihr Stachel ist in vielen Fällen zu klein, um unsere Haut zu durchdringen.
- Die bekanntesten Wildbienen sind Hummeln. Zu den rund 560 Wildbienen-Arten in Deutschland zählen auch rund 40 Hummel-Arten.
- Weitere Fakten zu Wildbienen finden Sie in der mitgesendeten Grafik.
Was unternimmt das BMU um Bienen zu schützen?
- Um Insekten und ihre Lebensräume besser zu schützen, hat das Bundeskabinett bereits ein Insektenschutzgesetz beschlossen.
- Damit soll der Schutz wichtiger Lebensräume wie Streuobstwiesen verbessert werden, die Lichtverschmutzung eingedämmt und mehr Blühflächen in Städten geschaffen werden. Außerdem ist laut neuer Pflanzenschutzmittel-Verordnung ein kompletter Ausstieg aus Glyphosat bis Ende 2023 vorgesehen. In Schutzgebieten soll der Einsatz schädlicher Pestizide ganz verboten werden.
- Dazu Bundesumweltministerin Svenja Schulze heute: "Ohne die Leistung der Bienen können wir Menschen nicht überleben. Deshalb bekommen Insekten ein eigenes Gesetz, das sie besser schützt: vor Pestiziden, vor Lichtverschmutzung, vor dem Verlust von Lebensräumen in der Stadt oder auf dem Land."
- Übrigens: Wir alle können im eigenen Garten oder auf dem Balkon etwas für Bienen, Hummeln und Co tun.
- Auf unserer Webseite finden Sie neben einen Überblick über politische Maßnahmen auch viele Tipps zum insektenfreundlichen Gärtnern.
Weitere Informationen:
12.05.2021: Novelle des Klimaschutzgesetzes verabschiedet
Das Bundeskabinett hat heute die Novelle des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Das ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz in Deutschland: Bis 2045 wird unser Land klimaneutral. Auf dem Weg dahin gelten jedes Jahr bis 2030 verbindliche Höchstmengen für die CO2-Emissionen in allen Bereichen. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes wird Klimaschutz nicht in die ferne Zukunft verschoben, sondern fair zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
- Nach dem neuen Klimaschutzgesetz soll Klimaneutralität bereits 2045 erreicht werden. Das ist fünf Jahre früher als im alten Klimaschutzgesetz.
- Außerdem legt es ehrgeizigere Zwischenziele fest: mindestens 65 Prozent statt 55 Prozent Minderung bis 2030 und mindestens 88 Prozent Minderung bis 2040.
- Die bis 2030 für jeden einzelnen Sektor (Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude und Abfallwirtschaft) vorgegebenen jährlichen Emissionshöchstmengen werden mit dem neuen Gesetz deutlich abgesenkt - das bedeutet mehr Klimaschutz! (Link zur Grafik unten)
- Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes wird auch die Rolle des Expertenrats für Klimafragen gestärkt. Der Rat wird nun alle zwei Jahre einen Bericht über die bisherige Zielerreichung und über Trends vorlegen.
Warum brauchen wir überhaupt ein Klimaschutzgesetz?
- Das Klimaschutzgesetz sorgt dafür, dass Deutschland seine Klimaziele verbindlich erreicht.
- Es etabliert ein festes Regelwerk, das greift, sollte sich herausstellen, dass die bisherigen Maßnahmen noch nicht ausreichen.
- Wenn ein Emissionssektor die zulässige Jahresemissionsmenge überschreitet, steht das zuständige Ministerium in der Pflicht, Maßnahmen zur Nachsteuerung vorzulegen.
Warum waren die jetzigen Beschlüsse notwendig?
- Mit dem Entwurf der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 umgesetzt.
- Damit sorgen wir für mehr Klimaschutz und mehr Generationengerechtigkeit. Denn anders als früher wird diesmal nicht die größte Last in die Zukunft geschoben. Diesmal machen wir von Anfang an große Fortschritte, um künftige Generationen nicht mit unlösbaren Aufgaben zu überfordern.
Was tut die Bundesregierung dafür, dass die Ziele auch erreicht werden?
Die Bundesregierung hat heute auch ein Sofortprogramm angekündigt, mit dem sie die Umsetzung der neuen Klimaschutzziele für die verschiedenen Sektoren unterstützen wird. Dies soll mit zusätzlicher Förderung im Umfang von bis zu acht Milliarden Euro geschehen – aber auch mit zusätzlichen Vorgaben.
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April 2021
13.04.2021: Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Die die Bundesregierung hat sich auf eine Neuausrichtung der Fördergelder aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU geeinigt: Damit werden Maßnahmen der Landwirtschaft für den Umwelt- und Naturschutz stärker honoriert.
Was hat das Kabinett heute beschlossen?
- In Deutschland werden jährlich rund 6 Milliarden Euro Agrarfördermittel verteilt.
- Bislang wurde der größte Teil davon (78 Prozent) als Flächenprämie ausgeschüttet, also weitgehend unabhängig von den Folgen für Umwelt und Landschaft. Ab 2022 wird dieser flächenbezogene Anteil nun schrittweise durch neue Ansätze ersetzt und sinkt bis zum Jahr 2026 zunächst auf 51 Prozent.
- Die GAP besteht aus zwei Säulen, der 1. Säule, aus der Direktzahlungen für die Landwirt:innen erfolgen und der 2. Säule, die gezielt die umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung fördert.
- So stehen in Zukunft ein Viertel (25 Prozent) aus der 1. Säule der GAP, die bislang vor allem Fördergelder nach Fläche verteilt, für Ökoregelungen zur Verfügung – das sind über 1 Milliarden Euro jährlich.
- Von diesen Geldern können Betriebe profitieren, die gezielt Maßnahmen für den Naturschutz ergreifen, also zum Beispiel Brachen anlegen, vielfältige Fruchtfolgen anbauen oder auf Pflanzenschutzmittel verzichten.
- Außerdem werden mehr Gelder in die 2. Säule übertragen. Damit stehen ab 2023 im Schnitt jährlich knapp 600 Millionen Euro zusätzlich für Tierwohl, Öko-Landbau und ländliche Entwicklung zur Verfügung.
Was bedeutet das für die Landwirtinnen und Landwirte?
- Die Neuausrichtung der Fördergelder schafft einen klaren Anreiz für Landwirt:innen nachhaltiger zu wirtschaften.
- Die Ökoregelungen sind freiwillig, die Teilnahme steht allen landwirtschaftlichen Betrieben offen. Die Zahlungen richten sich nach der Leistung, die Landwirtinnen und Landwirte auf ihrer Fläche erbringen und eröffnet so die Möglichkeit, öffentliche Zahlungen an die Erbringung öffentlicher Leistungen zum Schutz von Natur, Umwelt und Klima zu koppeln.
- Die wachsenden Mittel in der 2. Säule eröffnen Landwirt:innen neue wirtschaftliche Perspektiven jenseits von Preisdumping und fragwürdiger Massentierhaltung.
- Als Grundbedingung ("Konditionalität") für alle Zahlungen gelten künftig erweiterte Anforderungen: So müssen drei Prozent der Ackerflächen für Brachen oder Gehölzstreifen zur Verfügung gestellt werden. Dauergrünland muss erhalten werden und darf in Natura-2000-, Feucht- und Moorgebieten nicht umgewandelt oder gepflügt werden.
- Außerdem soll es künftig Prämien für bestimmte Weidetiere geben, so dass zum Beispiel die ökologisch wertvolle Schafhaltung endlich besser honoriert wird.
Welche Schritte folgen als nächstes?
- Zur Umsetzung müssen insgesamt vier Gesetze geändert werden. Diese werden nun von Bundestag und Bundesrat beraten und voraussichtlich bis Ende Juni beschlossen.
- Die Beschlüsse sind Teil des sogenannten GAP-Strategieplans, der bis Ende des Jahres der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden muss.
- Aus dem noch laufenden Trilog auf europäischer Ebene zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament können sich darüber hinaus noch Änderungen ergeben.
Weitere Informationen:
März 2021
16.03.2021: Treibhausgas-Emissionen 2020
Die Treibhausgas-Emissionen sind 2020 so stark gesunken wie noch nie seit der Wiedervereinigung. Grund dafür ist nicht nur die Corona-Pandemie, sondern auch klimapolitische Entscheidungen der vergangenen Jahre. Deutschland übertrifft damit das Klimaziel für 2020 und wird für die Bereiche, in denen die Emissionen noch nicht schnell genug sinken, weitere Sofortprogramme auflegen. Für mehr Infos zu den Emissionsdaten antworten Sie bitte mit dem Wort Klimaschutz auf diese Nachricht.
Was genau besagen die Daten?
- 2020 wurden in Deutschland rund 739 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind rund 71 Millionen Tonnen oder 8,7 Prozent weniger als 2019.
- Im Vergleich zu 1990 sanken die Emissionen in Deutschland insgesamt schon um 40,8 Prozent. Damit übererfüllt Deutschland sein Klimaziel von 40 Prozent Minderung. Das Klimaziel ist ein wichtiger Zwischenschritt hin zu dem langfristigen Ziel, bis 2050 vollständig klimaneutral zu werden.
- Die im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahreshöchstmengen wurden 2020 in allen Bereichen außer im Bereich Gebäude eingehalten. Hier wird der vorgegebene Höchstwert um zwei Millionen Tonnen überschritten.
- Die größten Fortschritte gab es dagegen in der Energiewirtschaft. Grund dafür ist unter anderem der Kohleausstieg und die Abschaltung erster Kraftwerke, so dass bereits 23 Millionen Tonnen CO2 weniger durch die Verbrennung von Braunkohle und 13 Millionen Tonnen CO2 weniger durch die Steinkohleverbrennung emittiert wurden.
Ist das nicht alles eine Folge der Corona-Pandemie?
- Nein, nicht nur. Natürlich führt die Corona-Pandemie samt Lockdown, weniger Reisen und verminderter Wirtschaftsleistung zu sinkenden Emissionen. Allerdings setzte sich 2020 ein Trend fort, der bereits in den Jahren vor der Pandemie begonnen hatte.
- So ist im Energiebereich durch Corona zwar die Nachfrage nach Strom gesunken, gleichzeitig haben auch die politischen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle gespielt: die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels, der Kohlestrom teurer und klimafreundliche Alternativen günstiger macht, die Überführung von Braunkohlekraftwerken in die Sicherheitsbereitschaft, und der Ausbau erneuerbarer Energien, die im vergangenen Jahr schon 45 Prozent unseres Stroms geliefert haben.
- Im Verkehrsbereich hingegen sieht man sicherlich einen größeren Corona-Effekt. Hier kommt es darauf an, einige der positiven Entwicklungen (zum Beispiel wie Videokonferenzen statt Dienstreisen), auch in die nächsten Jahre mitnehmen. Gleichzeitig macht sich aber auch der Boom bei den Zulassungen von E-Autos bemerkbar, der auch durch gezielte politische Maßnahmen (Kaufprämie, Ausbau der Ladeinfrastruktur) beschleunigt wurde.
- Auch im Industriebereich hat die Pandemie sicherlich zur Minderung beigetragen. Gleichzeitig werden von vielen Unternehmen wichtige Entscheidungen hin zu mehr Klimaschutz getroffen. Auch das unterstützt das BMU mit dem Dekarbonisierungsprogramm im Volumen von zwei Milliarden Euro, mit dem beispielsweise die Stahlherstellung mithilfe von Wasserstoff klimafreundlich werden soll.
Was folgt nun aus den Emissionsdaten?
- Der Expertenrat für Klimafragen, ein wissenschaftliches Gremium, wird die vom Umweltbundesamt vorgelegten Zahlen nun bis spätestens 15. April prüfen.
- Das Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass in den Bereichen, in denen die Treibhausgas-Emissionen nicht schnell genug sinken und die die festgelegten Jahreshöchstmengen überschreiten, Sofortprogramme aufgelegt werden müssen.
- Dieses Sofortprogramm muss vom für den Sektor zuständigen Ministerium bis spätestens 15. Juli vorgelegt werden und wird dann von der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag wird informiert oder beschließt gegebenfalls die Beschlüsse der Bundesregierung.
- Damit soll sichergestellt werden, dass die Jahresemissionsmengen in den nächsten Jahren wieder in allen Bereichen eingehalten werden und Deutschland weiterhin seine Klimaziele erfüllt.
11.03.2021: Atomkraft in Deutschland
Genau heute vor zehn Jahren führte ein Seebeben vor der japanischen Küste zu einem verheerenden Tsunami. In der Folge kam es im AKW Fukushima Daiichi zu Kernschmelzen – mit weitreichenden Folgen für Menschen und Umwelt. In einem parteiübergreifenden Konsens hatte der Bundestag daraufhin beschlossen, dass Deutschland bis spätestens Ende 2022 aus der Atomkraft aussteigt.
Atomausstieg in Deutschland
- Nach der Abschaltung des AKW Philippsburg 2 Ende 2019 sind in Deutschland aktuell noch sechs AKW am Netz. Gemäß Atomgesetz werden die drei jüngsten Reaktoren (Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2) spätestens im Jahr 2022 abgeschaltet, die anderen (Brokdorf, Grohnde, Gundremmingen C) bereits Ende 2021.
- Der Anteil von Atomenergie an der deutschen Stromversorgung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken und betrug 2020 nur noch gut elf Prozent. Dieser Rückgang wurde durch den deutlichen Anstieg bei den erneuerbaren Energien bereits mehr als ausgeglichen.
- Der unumkehrbare Atomausstieg ist ein Durchbruch in der Umweltpolitik: Wir haben den jahrzehntelangen gesellschaftlichen Großkonflikt um die Atomenergie befriedet und gemeinsam einen neuen Start bei der Suche nach einem sicheren Endlager für radioaktive Abfälle ermöglicht. Und wir haben ein Plus an Sicherheit geschaffen, denn mit dem Ausstieg werden die letztlich nicht beherrschbaren Risiken schrittweise minimiert – zumindest im eigenen Land.
Wie geht es weiter?
Nach dem Atomausstieg 2022 ist die Arbeit nicht zu Ende – im Gegenteil: Es bleiben nukleare Risiken, die weitere konsequente Schritte erfordern, auch hier in Deutschland.
Suche nach einem Endlager
Mit den Folgen der Atomtechnologie, die hierzulange gerade einmal drei Generationen in Betrieb war, müssen in Zukunft noch 30.000 Generationen leben. Es geht um die Herausforderung, einen geeigneten Standort für die Lagerung der hochradioaktiven Abfälle zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen langen Zeitraum vbietet. Mit der Verabschiedung des Standortauswahl-Gesetzes ist dieser Prozess rechtlich verankert: Das Verfahren läuft wissenschaftsbasiert und transparent nach vorher festgelegten Kriterien ab.
Atomfabriken schließen
Wir als Bundesumweltministerium sind der Auffassung, dass der Atomausstieg in Deutschland nicht mit der Produktion von Brennelementen für Atomanlagen im Ausland vereinbar ist. Deshalb setzen wir uns für die Schließung der Anlagen in Lingen und Gronau ein, die in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden muss.
Ausbau erneuerbarer Energien
Ziel muss es sein, nicht nur die Atomkraft, sondern alle wegfallenden konventionell erzeugten Strommengen durch erneuerbare Energien zu ersetzen, denn nur das ist nachhaltig. Angesichts des höheren EU-Klimaziels wollen wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien die Anstrengungen bis 2030 verdoppeln – auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland 2050.
Kann Atomkraft nicht beim Klimaschutz helfen?
- Nein, das wäre ein fataler Irrtum. Atomkraft ist weder sicher noch sauber. Sie ist zwar vergleichsweise CO2-arm, aber nicht nachhaltig und taugt daher auch nicht als Brückentechnologie.
- Einerseits ist die Atomkraft die teuerste Stromgewinnungsoption, Folgekosten und Risiken mit eingerechnet. Neubauprojekte in Frankreich oder Finnland haben sich zu gigantischen Kostenfallen entwickelt. Planung und Bau von AKW dauern außerdem viel länger, als man es sich angesichts des Klimawandels erlauben könnte.
- Andererseits schafft die Atomkraft mehr neue Probleme, als sie löst: Abgesehen von der Unfallgefahr bleibt immer Atommüll, der dann von künftigen Generationen sicher gelagert werden muss. Versprechen von neuen Reaktortypen, die Atommüll angeblich "fressen" und ungefährlich sein sollen, haben sich nicht erfüllt. Die tatsächliche Klimaschutz-Lösung existiert längst: es sind die erneuerbaren Energien.
Februar 2021
26.02.2021: Ökodesign-Regeln der EU
Wenn Kühlschrank, Waschmaschine oder Fernseher schon kurz nach dem Kauf den Geist aufgeben und sich nicht mehr reparieren lassen, ist das nicht nur ärgerlich und teuer, sondern auch schlecht für die Umwelt. Um Ressourcen einzusparen und eine längere Lebensdauer von Elektrogeräten zu gewährleisten, gelten ab dem 1. März die neuen Ökodesign-Regeln der EU.
- Die neuen Regeln gelten für zehn Produktgruppen: Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Haushaltsbeleuchtung, Fernseher und Displays, Netzteile, Motoren, Transformatoren, Schweißgeräte und gewerbliche Kühlgeräte.
- Die Hersteller solcher Geräte müssen künftig Ersatzteile über mehrere Jahre vorrätig haben. Die Produkte müssen so gestaltet sein, dass Komponenten auch mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können. Auch müssen Reparatur-Informationen mitgeliefert werden.
- Die Regelung unterscheidet zwischen Ersatzteilen für VerbraucherInnen sowie für professionelle Reparaturbetriebe. Dies soll sicherstellen, dass der Einbau von Ersatzteilen am Ende keine Gefahr darstellt oder die Funktionstätigkeit eines Geräts einschränkt. Die Neuregelungen sollen aber beispielsweise auch Repair-Cafés zugutekommen; sie erhalten bis zu sieben Jahre lang bestimmte Ersatzteile vom Hersteller.
- Der Sinn hinter den neuen Regeln: Ein Gerät soll künftig nicht mehr weggeworfen werden müssen, nur weil ein kleines Teil des Geräts nicht mehr funktioniert.
- Darüber hinaus sollen Hersteller zukünftig das Produkt so designen, dass es am Ende der Lebensdauer leicht in seine Einzelteile zerlegt werden kann. So wird das Recycling und damit die Kreislaufwirtschaft gestärkt.
- Wir als Bundesumweltministerium setzen uns dafür ein, dass die Ökodesign-Regeln um eine Garantieaussage-Pflicht der Hersteller erweitert werden. Tritt ein Mangel innerhalb dieses Zeitraums auf, hat der Käufer ein Recht auf Reparatur. So würde ein Wettbewerb darum entstehen, wer das langlebigere Produkt entwickelt.
- Außerdem arbeiten wir daran, dass die Ökodesign-Regeln auf weitere Produktgruppen wie Smartphones und Tablets ausgeweitet werden.
16.02.2021: Luft in deutschen Städten
Die Luft in den deutschen Städten wird immer besser – Grenzwerte für Schadstoffe werden immer seltener überschritten. Das geht aus einer aktuellen Auswertung von 400 Messstationen vor, die das Umweltbundesamt heute vorgelegt hat.
Zahlen für 2020
- Bei Stickstoffdioxid (NO2) ging die Belastung deutlich zurück. Während 2019 noch insgesamt 25 Städte den Grenzwert (40 µg pro m3) überschritten hatten, werden es 2020 deutlich weniger als 10 sein. Vor allem in München und Hamburg ist die Belastung nach wie vor zu hoch.
- Dagegen ist die Belastung in Kiel, Heilbronn, Reutlingen, Dortmund, Hagen, Wiesbaden, Köln, Oberhausen, Wuppertal, Mainz, Mannheim und Gelsenkirchen deutlich gesunken – diese Städte halten den Grenzwert mittlerweile ein.
- Insgesamt zeigt die Auswertung, dass im vergangenen Jahr nur noch vier Prozent der verkehrsnahen Messstellen den Grenzwert rissen, während es 2019 noch 21 Prozent waren.
- Hauptquelle der Stickstoffoxide in Städten ist der Straßenverkehr und hier vor allem Diesel-Pkw. Stickstoffdioxid gilt als gesundheitsschädlich und begünstigt Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Bei Feinstaub wurden die Grenzwerte erneut deutschlandweit eingehalten. Die Feinstaub-Belastung lag 2020 auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Messungen. Woran liegt das?
- Die Auswertungen belegen, dass die gute Luftqualität kein kurzfristiger Corona-Effekt ist, sondern die Folge verschiedener umweltpolitischer Maßnahmen.
- Schärfere Abgas-Normen: Seit Mitte 2019 gilt für Neuzulassungen die Abgasstufe Euro 6d-temp, seit Anfang 2021 die noch strengere Euro 6d. Das sorgt für saubere Fahrzeuge auf der Straße, und nicht nur auf dem Papier.
- Software-Updates: Mehrere Millionen älterer Diesel-Pkw haben seit 2017 Software-Updates erhalten, um den Stickoxid-Ausstoß zu senken. Besonders bei älteren Diesel-PKW der Abgasstufen Euro-5 und Euro-6 wurden so die Emissionen verringert.
- Förderprogramme: Die Bundesregierung unterstützt Städte bei der Umrüstung von kommunalen Nutzfahrzeugen und bei der Anschaffung von Elektro-Bussen. Durch das Förderprogramm des BMU sind in den letzten Jahren allein 1.500 Elektrobusse auf die Straßen gekommen.
- Lokale Maßnahmen: In einigen Städten haben auch lokale Tempolimits und Fahrverbote für eine Verbesserung gesorgt.
12.02.2021: Entsorgung von Einweg-Masken
In Pandemie-Zeiten ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wichtig, um sich und andere zu schützen. Zu viele der Einweg-Masken werden aber achtlos weggeworfen und landen auf Gehwegen, verschmutzen Parks oder öffentliche Plätze.
- Deshalb: Gebrauchte Masken bitte im Restmüll entsorgen (nicht in der gelben Tonne). Im Restmüll werden auch kontaminierte Masken am Ende sicher verbrannt.
- Landen die Masken in der Umwelt, belastet das die Natur. Nicht nur weil sich Tiere in den Bändern verheddern können, sondern auch weil das aus Polyester und Polypropylen hergestellte Material viele Jahre braucht, bis es sich vollständig zersetzt.
- Landen die Masken in Flüssen und enden als Plastikmüll im Meer, zersetzen sie sich dort zu Mikroplastik – und gelangen so in die Nahrungskette vieler Meereslebewesen.
Also: Beim Tragen von Masken Acht geben auf sich selbst und auf andere – beim Entsorgen von Masken Acht geben auf die Umwelt.
10.02.2021: Insektenschutz
Ausstieg aus Glyphosat, Eindämmung der Lichtverschmutzung, besserer Schutz von Biotopen – das Bundeskabinett hat heute eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um Insekten und ihre Lebensräume besser zu schützen.
Was wurde beschlossen?
Das Bundeskabinett hat heute einem Insektenschutzgesetz (BMU) und einer Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (BMEL) zugestimmt. Konkret bedeutet das:
- Glyphosat-Ausstieg: Die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln wird bis Ende 2023 ganz beendet. Dabei handelt es sich um den europarechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt. Bis zu diesem Komplettausstieg gelten ab sofort deutliche Einschränkungen des Einsatzes solcher Totalherbizide, verboten werden unter anderem die Anwendung vor der Ernte und im Haus- und Kleingartenbereich sowie der Einsatz für Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.
- Effektive Schutzgebiete: Künftig gilt ein Verbot der Anwendung von Herbiziden und solchen Insektiziden, die Bienen und Bestäuber gefährden, in ökologisch besonders schutzbedürftigen Gebieten. Darunter fallen unter anderem Naturschutzgebiete, Nationalparke, gesetzlich geschützten Biotope und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete). In FFH-Gebieten ist allerdings die Anwendung bei Sonderkulturen, zum Beispiel Obst und Gemüse, von dem Verbot ausgenommen.
- Insekten-Lebensräume erhalten: Der gesetzliche Schutz der Biotope "artenreiches Grünland", "Streuobstwiesen", "Steinriegel" und "Trockenmauern" wird ausgeweitet. Das sind Gebiete, die vielen Insektenarten wichtige Lebensräume bieten und nun vor Zerstörung und Beeinträchtigung geschützt werden. Maßnahmen, die zur Erhaltung und insektenfreundlichen Bewirtschaftung dieser Flächen beitragen, werden stärker finanziell gefördert.
- Gewässer schützen: Es gilt ein neuer Mindestabstand zu Gewässern für sämtliche Pflanzenschutzmittel. Sie dürfen nicht dort eingesetzt werden, wo der Abstand zu Flüssen, Bächen und Seen weniger als zehn Meter beträgt (beziehungsweise fünf Meter, wenn die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist).
- Lichtverschmutzung eindämmen: Insektenschädliche Beleuchtungsanlagen werden zunächst in Schutzgebieten verboten. Zudem wird der Einsatz von sogenannten "Skybeamern" und Insektenfallen deutlich eingeschränkt.
- Mehr Stadtnatur: Die Entstehung von Blühflächen und naturnahen Grünanlagen in Städten wird noch stärker unterstützt. Weiterhin gibt es zahlreiche Projekte, die über die Möglichkeiten insektenfreundlicher Gartengestaltung informieren.
Warum ist das wichtig?
- Fast 70 Prozent aller in Deutschland vorkommenden Tierarten sind Insekten.
- Insekten leisten einen unschätzbar wichtigen Beitrag für die Natur: Sie bestäuben viele (Nutz)pflanzen, regulieren Schädlinge auf natürliche Weise, sind Nahrungsgrundlage für zahlreiche Vögel, zersetzen organisches Material und halten Gewässer sauber.
- In den letzten Jahren und Jahrzehnten lässt sich jedoch ein dramatisches Insektensterben beobachten. Mittlerweile gelten 42 Prozent aller in den Roten Listen erfassten Insektenarten als bestandsgefährdet, extrem selten oder bereits ausgestorben, bei fast der Hälfte aller Insektenarten ist der Bestand rückläufig.
- Das Insektensterben ist kein lokales oder regionales Phänomen, sondern eine bundesweite und klar belegbare Entwicklung. Die Hauptursachen liegen nicht nur in einer immer intensiveren Landwirtschaft und dem übermäßigen Einsatz von Pestiziden, sondern auch in der zunehmenden Lichtverschmutzung oder der Versiegelung von Flächen. Deshalb setzt das Insektenschutzgesetz bei ALL diesen Ursachen an.
Wie geht es weiter?
- Das Insektenschutzgesetz und die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung setzen das im September 2019 beschlossene Aktionsprogramm Insektenschutz um.
- Das Insektenschutzgesetz muss nun vom Bundestag beschlossen werden und auch den Bundesrat passieren. Die Verordnung des BMEL braucht noch die Zustimmung des Bundesrates. Das parlamentarische Verfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen sein, damit die Änderungen möglichst schnell in Kraft treten können.
03.02.2021: Klimaschutz im Verkehr (RED II)
Autofahren soll klimafreundlicher werden. Dazu hat das Bundeskabinett soeben neue Vorgaben beschlossen, um den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr zu erhöhen.
Hintergrund
- Das Bundeskabinett hat heute die Umsetzung der RED II (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrsbereich zu steigern und den CO2-Ausstoß von Kraftstoffen zu reduzieren.
- Mit der Gesetzesnovelle setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um, wonach der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch im Verkehr bis 2030 auf 14 Prozent steigen muss. In Deutschland wollen wir diese Vorgabe deutlich übertreffen und den Anteil auf 28 Prozent verdoppeln.
- Erreicht werden soll die durch eine Treibhausgasminderungs-Quote, die Mineralöl-Unternehmen zur Minderung der CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe verpflichtet. Die Minderungsquote wird von aktuell sechs Prozent auf 22 Prozent im Jahr 2030 erhöht.
Was bedeutet das konkret?
- Um den Verkehr klimafreundlicher zu machen, investiert die Bundesregierung bereits in den Ausbau des Radverkehrs, in die Verlagerung von Straße auf Schiene und in einen besseren ÖPNV.
- Ein weiterer Baustein ist es, alternative Kraftstoffe besser zu fördern (das heißt Kraftstoffe, die nicht auf Erdöl basieren). Wichtig ist uns dabei, vor allem solche Bio-Kraftstoffe zu fördern, deren Herstellung nicht auf Kosten der Natur geht. Was Erdöl ersetzen soll, darf nicht zugleich Regenwälder zerstören.
- Deshalb werden mit dem Gesetz fortschrittliche Bio-Kraftstoffe aus Abfallstoffen wie Stroh, Gülle oder Altspeiseölen besonders gefördert. Der Anteil von Kraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln (zum Beispiel Soja, Raps), deren Herstellung die Natur belastet, wird dagegen eingefroren. Das extrem umweltschädliche Palmöl soll bis 2026 sogar ganz aus dem Tank verbannt werden.
- Auch strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff (E-Fuels) sollen einen wichtigen Beitrag zu den Klimazielen im Verkehr leisten – vor allem dort, wo Elektromobilität keine Option ist (zum Beispiel im Flug-, Schiff- und Schwerlastverkehr). Für den Flugverkehr wird eine Mindestquote für strombasierte Kraftstoffe festgelegt.
- Für Pkw ist Elektromobilität nach wie vor die effizienteste und klimafreundlichste Antriebsart. Deshalb setzt das Gesetzt starke Anreize für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für mehr Elektromobilität und wird die Mineralölwirtschaft indirekt am Betrieb des Ladesäulen-Netzes beteiligen.
Wie geht es nun weiter?
- Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Sommer in Kraft.
- Spätestens 2024 ist eine Überprüfung des Gesetzes vorgesehen. Im Anschluss an die Verabschiedung im Parlament bringt die Bundesregierung auch die zugehörige Verordnung auf den Weg. In der Verordnung werden die neuen Regelungen für Biokraftstoffe sowie die Anrechenbarkeit von Strom auf die THG-Quote umgesetzt.
02.02.2021: Schutz von Mooren
Ihr Wachstum ist mit rund einem Millimeter pro Jahr äußerst langsam – ihre Bedeutung für den Klimaschutz und die Artenvielfalt aber enorm: Moore sind einzigartige Ökosysteme, deren Schutz und Renaturierung immer wichtiger werden.
Warum Moore so wichtig sind
- Intakte Moore leisten einen höheren Beitrag zum Klimaschutz als jedes andere Ökosystem in Deutschland. Denn: In den Torfschichten von Mooren, die über Jahrhunderte entstanden sind, ist genauso viel Kohlenstoff gespeichert wie in allen Wäldern zusammen – und das, obwohl Moore nur einen kleinen Teil der Landfläche bedecken.
- Werden Moore zerstört und entwässert, schadet das dem Klima gleich doppelt: Einerseits geht ihre Funktion als CO2-Speicher verloren, anderseits entweichen aus trockengelegten Mooren riesige Mengen Treibhausgase. Jährlich werden in Deutschland aus entwässerten Moorböden rund 45 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt (entspricht 4 Prozent der gesamten Treibhausgas-Emissionen).
- Außerdem können Moore große Mengen Wasser aufnehmen und bieten so natürlichen Schutz vor Überschwemmungen. In naturnahem Zustand sind sie Lebensraum für tausende Tier- und Pflanzenarten: Rund 40 Prozen aller Tierarten weltweit leben und rasten in von Wasser geprägten Lebensräumen.
Situation in Deutschland
- Ursprünglich bedeckten Moore mit 1,5 Millionen Hektar insgesamt 4,2 Prozent der Landfläche Deutschlands. Bis ins 17. Jahrhundert waren die für den Menschen unzugänglichen Moore weitgehend unberührte Wildnis.
- Heute gelten mehr als 90 Prozent der Moorflächen als entwässert – sie wurden insbesondere in den 60er- und 70er-Jahren trockengelegt, um Torf zu stechen sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen zu gewinnen. Weniger als 5 Prozent der Moorflächen in Deutschland befinden sich in einem naturnahen Zustand.
- Inzwischen werden keine neuen Abbau-Genehmigungen für Torf erteilt. Zudem gibt es Fortschritte beim Schutz bestehender Moore: In ganz Deutschland unterstützen wir Projekte zur Erhaltung besonders wertvoller Moorlandschaften und der dort heimischen Tier- und Pflanzenwelt.
- Mindestens genauso wichtig ist es, bei trockengelegten Moorböden den Wasserstand so anzuheben, dass Emissionen verhindert werden und die Flächen trotzdem landwirtschaftlich nutzbar sind. Dazu wird gemeinsam mit den Flächenbesitzern eine Moorschutz-Strategie entwickelt.
Ramsar-Konvention
- Einen wichtigen Beitrag zum weltweiten Schutz von Mooren und anderen Feuchtgebieten leistet die Ramsar-Konvention. Das Abkommen wurde heute vor 50 Jahren in der iranischen Stadt Ramsar unterschrieben, seitdem wird jährlich am 2. Februar mit dem "Weltfeuchtgebietstag" auf die Bedeutung von Feuchtgebieten und das Bestehen dieses völkerrechtlichen Abkommens hingewiesen.
- Mittlerweile zählt die Ramsar-Konvention 171 Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland. Jeder Vertragsstaat ist verpflichtet, mindestens ein "Feuchtgebiet internationaler Bedeutung" zu benennen und die Erhaltung dieses Gebiets durch die Bewahrung des ökologischen Zustandes, Biotopmanagement und nachhaltige Nutzung zu sichern. Weltweit gibt es inzwischen fast 2.500 solcher Gebiete, in Deutschland sind es 35.
- Erst heute wurde mit den Rosenheimer Stammbeckenmooren, einer der größten Moorlandschaften Süddeutschlands, ein weiteres solches Schutzgebiet ausgewiesen.
Januar 2021
20.01.2021: Mehrweg im To-Go-Bereich stärken
Der Kaffee im To-Go-Becher oder mal eben schnell ein Salat in der Einweg-Box: Noch ist Wegwerf-Plastik in vielen Restaurants, Imbissen und Cafés die Regel. Vor diesem Hintergrund ändern wir das Verpackungsgesetz. Unser Ziel: Überflüssigen Plastikmüll vermeiden, Mehrweg soll der neue Standard werden! Das Bundeskabinett hat die Gesetzesnovelle heute beschlossen.
- Jedes Jahr fallen in Deutschland 18,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Pro Kopf sind das etwa 228 Kilogramm (kg) Verpackungsabfall (das entspricht fast zwei vollen Badewannen). Private Endverbraucher verursachen rund die Hälfte davon.
- Im Zuge der Corona-Pandemie wird diese Menge weiter ansteigen. Essen zum Mitnehmen gehört für immer mehr Menschen zum Alltag dazu – was in der aktuellen Situation nicht nur verständlich ist, sondern auch ein wichtiges Standbein für viele gastronomische Betriebe. Die Kehrseite ist allerdings ein wachsender Müllberg in vielen Haushalten.
Deshalb ändern wir das Verpackungsgesetz:
Mehr Mehrweg im To-go-Bereich: Cafés und Restaurants (auch Fastfood-Ketten und Imbiss-Buden), die Essen und Trinken to go anbieten, werden verpflichtet, künftig immer auch Mehrweg-Becher und Mehrweg-Verpackungen anzubieten. Die Mehrweg-Alternative darf dabei nicht teurer sein und die Mehrweg-Verpackungen müssen vom jeweiligen Restaurant oder Café auch zurückgenommen werden. Kleinere Geschäfte mit höchstens fünf Mitarbeitern sind von der Pflicht ausgenommen, müssen ihren Kunden Essen oder Getränk aber auf Wunsch in mitgebrachte Behälter abfüllen. Die Regel soll erst ab 2023 gelten, damit sich die Betreibe nicht während der aktuell schwierigen Lockdown-Phase umstellen müssen.
Erweiterte Pfandpflicht: Künftig soll es Pfand auf alle Einweg-Plastikflaschen und Dosen geben. Bisherige Ausnahmen (zum Beispiel bei Fruchtsäften oder alkoholischen Mixgetränken) sollen abgeschafft werden – damit ist Schluss mit dem Pfand-Wirrwarr. Das ist wichtig, weil Pfandflaschen zu nahezu 100 Prozent zurückgegeben beziehungsweise eingesammelt werden. Die sortenreine Erfassung ermöglicht ein hochwertiges Bottle-to-Bottle-Recycling (über 90 Prozent der gesammelten PET-Flaschen werden recycelt). Die Regel soll ab 2022 gelten, für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.
Mehr recyceltes Plastik: Dort, wo Plastik nicht vermieden werden kann, soll es im Kreislauf geführt werden. Deshalb soll es einen Mindestanteil von Rezyklaten für Getränkeflaschen aus Einweg-Plastik geben: Ab 2025 müssen PET-Einwegflaschen 25 Prozent Recycling-Plastik enthalten, ab 2030 erhöhen wir diese Quote auf 30 Prozent für sämtliche Einweg-Plastikflaschen. Alte Getränkeflaschen aus Einweg-Plastik sind nicht bloß Abfall, sondern wertvoller Rohstoff für neue Flaschen.
Wie geht es weiter?
Heute hat das Kabinett die Gesetzesnovelle beschlossen. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss die Novelle des Verpackungsgesetzes vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren.
19.01.2021: Boom bei E-Autos
Die Neuzulassungen bei den Elektroautos boomen in Deutschland, es gibt immer mehr Elektrofahrzeuge auf den Straßen. Da batterieelektrische Fahrzeuge bereits heute klimafreundlicher sind als Autos mit konventionellem Verbrennungsmotor, ist dies ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.
So entwickeln sich die Neuzulassungen bei Elektroautos
- Im Jahr 2020 wurden 394.940 Pkw mit elektrischem Antrieb neu zugelassen.
- Fast die Hälfte davon, 194.163 Fahrzeuge, haben einen reinen Elektroantrieb (auch batterieelektrische Fahrzeuge genannt), das ist mehr als eine Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr.
- Zum Vergleich: vor fünf Jahren wurden nur etwas über 12.000 Elektroautos zugelassen.
- Damit haben 13,5 Prozent aller in Deutschland neu zugelassenen Pkw einen elektrischen Antrieb (batterieelektrisch, Plug-in-Hybrid oder Brennstoffzelle).
- Das ist ein wichtiger Durchbruch, Elektromobilität ist damit in der Mitte der Gesellschaft angekommen.
Bedeutung der Elektromobilität für die Verkehrswende
- Batterieelektrische Fahrzeuge, also reine Elektroautos, sind bereits heute klimafreundlicher als konventionelle Autos.
- Auch wenn sie höhere Herstellungsemissionen als herkömmliche Pkw haben, die Emissionen aus der Betriebsphase, also aus dem Fahrbetrieb sind relevanter.
- Daher: reine Elektroautos sind bereits ab einer Fahrleistung zwischen 40.000 und 80.000 Kilometern (km) klimafreundlicher als Verbrenner. Das variiert ja nach Batteriegröße, Nutzungsprofil und Vergleichsantrieb.
- Über eine in Deutschland durchschnittliche Lebensfahrleistung von 150.000 km verursacht ein Elektroauto schon beim heutigen Strommix deutlich weniger CO2-Emissionen. Ein Elektroauto kommt nach dieser Lebensfahrleistung auf gut 20 Tonnen CO2-Äquivalente, ein Fahrzeug, das Diesel tankt, auf 30 Tonnen, Benziner sogar auf 35 Tonnen.
- Und je mehr sauberen Strom aus Wind und Sonne wir in Zukunft haben, desto klimafreundlicher werden Elektroautos.
- Außerdem haben Elektroautos weitere Vorteile: Sie verursachen keine Abgase und der Motor ist kaum zu hören, was die Lebensqualität gerade in Städten verbessert.
Wie sieht es mit der Nachhaltigkeit von Akkus aus?
- Rohstoffgewinnung – egal ob es sich um Erdöl oder Batterierohstoffe handelt – ist häufig mit ökologischen und sozialen Belastungen verbunden. Das sollten wir bei klimafreundlichen Antrieben anders als früher gleich mitdenken.
- Deshalb ist es wichtig, Rohstoffbedarfe zu senken – durch Produktionsfortschritte, eine höhere Materialeffizienz, gegebenenfalls Verwendungen von Ersatzmaterialien und nicht zuletzt verstärktes Recycling.
- Bei Batterien für E-Autos ist ein solcher Trend bereits zu beobachten. Die Bundesregierung unterstützt die Forschung zur sparsamen Verwendung und Wiedergewinnung von Rohstoffen und auch die Nachnutzung von Batterien (Second Life).
- Mittlerweile gibt es so zum Beispiel Batterien, die weniger oder gar kein Kobalt mehr benötigen. Auch die Industrie wird aktiv und schließt sich zunehmend Initiativen zur nachhaltigen Rohstoffversorgung (Responsible Mining) an.
- Außerdem wird der europäische Rechtsrahmen für Batterien angepasst, um den ganzen Lebensweg nachhaltiger zu gestalten.
Fördermaßnahmen für die Elektromobilität
- Für das Erreichen der Klimaziele sollen bis 2030 mindestens sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren.
- Um das zu unterstützen, hat die Bundesregierung unterschiedliche Fördermaßnahmen beschlossen, unter anderem im Klimaschutzprogramm 2030.
- So wird für den Autokauf eine Prämie von bis zu 6.000 Euro für Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge und bis zu 4.500 Euro für Plug-in-Hybrid-Autos zur Verfügung gestellt.
- Darüber hinaus gibt es steuerliche Vergünstigungen für Elektro-Pkw.
- Und damit auch soziale Einrichtung von der Elektromobilität profitieren, unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge.
18.01.2021: Agrarpolitik / Umsetzung der GAP
Für eine nachhaltige Agrarpolitik: Wir wollen erreichen, dass Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland mehr Unterstützung bei Maßnahmen für den Erhalt der Artenvielfalt, das Tierwohl und den Klimaschutz erhalten. Dazu haben wir Vorschläge vorgelegt, wie die EU-Agrarreform in Deutschland umgesetzt werden soll.
- Einerseits ist die intensive Landwirtschaft mitverantwortlich für gravierende Umweltprobleme wie die Nitrat-Belastung des Grundwassers oder den Rückgang der Artenvielfalt. Anderseits stehen viele landwirtschaftliche Betriebe durch den enormen Preisdruck von Handelsketten, Agrar-Exporteuren und der Ernährungsindustrie unter Druck.
- Kern des Problems sind nicht Umweltauflagen, sondern eine Billigpreispreispolitik, seit vielen Jahren gestützt von einer verfehlten, auf den Weltmarkt ausgerichteten Agrarpolitik und -förderung.
- Der wirksamste Hebel für die dringend nötigen Veränderungen ist die EU-Agrarförderung. Auch wenn bei der aktuellen Reform der EU-Agrarförderung bislang keine grundlegende Abkehr von dem Prinzip "wer viel Fläche hat, bekommt viel" gelungen ist, gibt es bei der nationalen Umsetzung großen Spielraum. Die EU stellt Deutschland für die kommenden Jahre jährlich mehr als sechs Milliarden Euro zur Umsetzung der EU-Agrarpolitik bereit.
- Unser Ziel ist es, dass mit diesen Geldern die landwirtschaftlichen Betriebe so zielgerichtet wie möglich darin unterstützt werden, die für uns alle wichtigen zusätzlichen Umweltleistungen zu erbringen: also Maßnahmen für den Schutz der Artenvielfalt, für saubere Gewässer, für mehr Tierwohl und für den Klimaschutz.
Unsere Vorschläge
- Kern des Vorschlags zur nationalen Umsetzung der GAP-Reformpläne und zur Ausgestaltung der Grünen Architektur sind neue "Öko-Regelungen", für die zunächst 30 Prozent der europäischen Direktzahlungen genutzt werden sollen, mit dann steigender Tendenz.
- Beispielsweise sollen so Flächen mit besonderem Wert für die Artenvielfalt wie Brachen, Hecken oder Ackerraine gefördert werden. Zehn Prozent der landwirtschaftlichen Fläche sollen explizit der Artenvielfalt dienen – das können Brachen sein, aber auch Blühflächen, Randstreifen oder Hecken.
- Betriebe, die ihre erlaubten Nährstoffüberschüsse weiter reduzieren und auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln verzichten, eine vielfältige Fruchtfolge einhalten oder ihre Wiesen und Weiden umwelt- und tiergerecht nutzen, sollen ebenfalls gezielt gefördert werden.
- Die Direktzahlungen sollen zudem an grundlegende Klimaschutzauflagen geknüpft werden. Das kann ein schonender Umgang mit Moorböden sein, der Erhalt von Dauergrünland oder der Humusaufbau im Ackerbau. Daneben soll es zusätzliche Mittel für freiwillige Maßnahmen geben, etwa für die Erweiterung des Dauergrünlands und die Wiedervernässung von Mooren.
- Klar ist: Ein "Weiter so" in der Landwirtschaft kann es nicht geben. Mit unseren Vorschlägen für die Umsetzung der EU-Agrarförderung wollen wir dafür sorgen, dass in der Landwirtschaft mehr Umweltschutz stattfindet UND dass landwirtschaftliche Betriebe stärker vom Umweltschutz profitieren. Das kommt beiden zugute: den Landwirtinnen und Landwirten und der Umwelt.
15.01.2021: EU-Ratspräsidentschaft
Von Juli bis Dezember 2020 hatte Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft inne. Auf dem Weg zum klimaneutralen Kontinent: Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft ist der Umwelt- und Klimaschutz in Europa entscheidend vorangekommen, auch indem die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Krise mit milliardenschweren Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz verbunden wird.
Unter anderem in folgenden Bereichen wurden wegweisende Entscheidungen getroffen:
Klimaschutz
- Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der EU haben sich auf das Ziel von mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 gegenüber 1990 geeinigt (zuvor 40 Prozent).
- Mit dieser Entscheidung konnte der Rat auch seine Position zum EU-Klimagesetz beschließen. Mit dem Gesetz soll das Ziel der Klimaneutralität in der EU bis 2050 rechtlich verankert werden – ebenso wie das neue EU-Klimaziel für 2030 als ambitioniertes Zwischenziel – ein echter Meilenstein für den europäischen Klimaschutz.
- Nach dem neuen EU-Haushalt werden künftig 30 Prozent (statt bisher 20) der Mittel für Klimazwecke ausgegeben.
- Das neue Ziel hat die EU auch bei der UN eingereicht - als Klimaschutzbeitrag zum Übereinkommen von Paris (das "EU-NDC"). Das Abkommen regelt, dass die Staaten alle fünf Jahre möglichst angeben, wir sie ihren Treibhausgasaustoß noch stärken mindern können.
Artenschutz
- Der Umweltrat hat sich auf die Unterstützung der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 geeinigt – die Roadmap für die künftige EU-Naturschutzpolitik. Sie umfasst Ziele und Maßnahmen vor für den Schutz von Wald und Meeren, von Insekten, Natur und Klima, von Mooren, Flüssen und Seen.
- Der mehrjährige EU-Finanzrahmen (MFR) schreibt eine verbindliche Quote für die Ausgaben für biologische Vielfalt von zehn Prozent des EU-Gesamthaushalts ab 2026 vor.
- Zudem hat sich der Umweltrat auf mehr Förderung für Artenschutzprojekte in den Mitgliedsländern geeinigt.
Umweltgerechte Digitalisierung
- Hier hat das BMU eigene Schwerpunkte gesetzt. Denn Rechenzentren, Geräte, Clouds und Software verbrauchen erhebliche Mengen an Energie und Rohstoffen. Auf der anderen Seite haben digitale Technologien enorme Potentiale zum Schutz von Umwelt und Klima, die erkannt und genutzt werden müssen.
- Mit Ratsbeschlüssen zur Digitalisierung erhält die EU-Kommission erstmals ein Mandat, Maßnahmen für eine nachhaltige Digitalisierung auf den Weg zu bringen, wie Anreize für langlebige Geräte und klimaneutrale Rechenzentren oder digitale Produktpässe.
Wie geht es weiter?
- Zum 1. Januar 2021 hat Portugal die EU-Ratspräsidentschaft für ein halbes Jahr übernommen, anschließend folgt Slowenien. Gemeinsam mit Deutschland bilden die drei Länder eine "Trio-Präsidentschaft", das heißt sie stimmen sich weiterhin eng ab und unterstützen sich dabei, die Vorhaben auch im Bereich Umwelt- und Klimaschutz weiter voranzubringen.
- Das BMU unterstützt weiter den "European Green Deal", den Fahrplan der EU-Kommission für den Umbau hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft.
12.01.2021: 2020 war das zweitwärmste Jahr
Auch wenn es sich in diesen Tagen vielleicht nicht so anfühlt: 2020 war das zweitwärmste Jahr in Deutschland seit Beginn der Aufzeichnungen – über ganz Europa gesehen sogar das wärmste jemals gemessene Jahr. Die Folgen des globalen Klimawandels treten auch hierzulande immer deutlicher zu Tage.
Daten des Deutschen Wetterdienst:
- 2020 war das zweitwärmste jemals gemessene Jahr in Deutschland. Die Durchschnitts-Temperatur lag bei 10,4 Grad Celsius (°C). Wärmer war es bisher nur im Rekordjahr 2018 mit 10,5 °C.
- Seit Beginn der Aufzeichnungen 1881 ist es in Deutschland im Mittel bereits um über 1,6 °C wärmer geworden. Dabei lagen neun der zehn wärmsten Jahre innerhalb der letzten 20 Jahre. Das zurückliegende Jahrzehnt 2011 bis 2020 ist mit Abstand die wärmste Dekade seit Beginn der Wetteraufzeichnungen.
- Dieser Trend lässt sich auch weltweit beobachten: Die Weltmeteorologie-Organisation (WMO) berichtet, dass das Jahr 2020 voraussichtlich eines der drei wärmsten in der Geschichte war. Insgesamt wurden die sechs wärmsten Jahre alle seit 2015 gemessen.
Fazit:
- Die Folgen des Klimawandels bekommen wir auch hierzulande immer deutlicher zu spüren – zum Beispiel in Form von Hitzewellen oder Dürreperioden, die vor allem in Ballungsgebieten und in der Land- und Forstwirtschaft bereits zu Problemen führen.
- Dieser Entwicklung können wir nur mit mehr Klimaschutz begegnen – also konsequent CO2-Emissionen vermeiden, die Hauptursache für die globale Erderwärmung sind. Deshalb haben wir unter anderem mit dem Klimaschutzgesetz für jeden Bereich jährlich CO2-Mengen festgeschrieben, die nicht überschritten werden dürfen. ⇒ Für eine Übersicht über weitere Klimaschutz-Maßnahmen antworten Sie bitte mit dem Wort Klima auf diese Nachricht.
- Gleichzeitig wird die Anpassung an nicht vermeidbare Folgen des Klimawandels immer wichtiger. Deshalb sorgen wir unter anderem dafür, dass Bau- und Infrastrukturprojekte besser gegen Extremwetter gewappnet sind und dass es mehr Grünflächen in Städten gibt.
05.01.2021: Einschränkung bei Plastikmüll-Exporten
Plastikmüll aus Europa, der in anderen Ländern landet und dort die Umwelt belastet – der unsachgemäße Export von Plastikabfällen ist zu einem weltweiten Problem geworden. Dagegen geht die EU jetzt vor: Der Export von Plastikmüll wird deutlich eingeschränkt, seit Jahresanfang gelten verschärfte Regelungen.
Worum geht es?
- Plastikabfälle können grundsätzlich ein wertvoller Rohstoff sein, wenn sie sortenrein und gut recycelbar sind. Bei diesen Abfällen gibt es keinen Anreiz für unsachgemäße Entsorgung in der Umwelt, denn die Importeure haben Geld dafür bezahlt.
- Vermischte und verschmutzte Abfälle hingegen werden nach dem Export oft unsachgemäß entsorgt oder verbrannt. Dadurch werden Umwelt- und Gesundheitsprobleme vor allem in Entwicklungsländern verschärft.
- Ab 1. Januar 2021 gelten verschärfte Regelungen für den Export von Plastikabfällen aus der EU. Künftig darf unsortiertes oder verschmutztes Plastik, das sich nicht einfach recyceln lässt, nicht mehr international gehandelt werden. Bei diesen Abfällen ist das Risiko besonders groß, dass Teile davon in Importländern illegal in die Umwelt gelangen.
- Es darf nur noch sauberes, gut sortiertes Plastik, das sich leicht recyceln lässt, gehandelt werden – unter strenger Kontrolle. Das bedeutet: Künftig darf kein Plastikmüll mehr exportiert werden, der nicht nachweislich hochwertig recycelt wird.
- Damit setzt die EU eine Verschärfung des Basler Übereinkommens um. Deutschland ist seit 1995 Mitglied des Übereinkommens und hatte sich erfolgreich für diese strengere Regeln beim Export von Plastik eingesetzt.
Zahlen zu Plastikmüll-Exporten
- Von 6.300.000 Tonnen Plastikabfällen hat Deutschland im Jahr 2019 etwas über 1.000.000 Tonnen exportiert, das ist deutlich weniger als noch vor einigen Jahren. Gleichzeitig hat die Verwertung der Abfälle innerhalb Europas zugenommen.
- Lange Zeit gehörten China und Südostasien zu den wichtigsten Destinationen für Plastikabfälle aus Deutschland. Nach einem weitgehenden Importstopp in China sind die Zahlen bereits drastisch zurückgegangen (von 562.910 Tonnen im Jahr 2016 auf nur noch 2.619 Tonnen im Jahr 2019).
- Auch in die meisten anderen südostasiatischen Staaten ist der Export deutlich gesunken, von insgesamt 885.223 Tonnen im Jahr 2016 auf 374.588 Tonnen im Jahr 2019. Dafür hat der Export in andere EU- und OECD-Staaten zugenommen.
Weitere Maßnahmen gegen Plastikmüll
- Klar ist: Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Daher verbessern wir in Deutschland nicht nur das Recycling (unter anderem durch höhere, verbindliche Recyclingquoten), sondern sorgen auch dafür, dass unnötiges Plastik ganz vermeiden wird.
- Ab Juli dieses Jahres sind Plastikartikel wie Trinkhalme, Rührstäbchen, Einweggeschirr und Wattestäbchen EU-weit verboten. Das sind die Produkte, die besonders häufig an Stränden, im Meer oder in Parks landen.
- Klar ist auch: Für die Abfälle, die bei uns in Deutschland entstehen, sind wir selbst verantwortlich. Deshalb enthält das Verpackungsgesetz bereits seit Anfang 2019 verschärfte Regelungen zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwertung von Plastik. Demnach ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister ermächtigt, von den dualen Systemen im Rahmen ihrer jährlichen Mengenstromnachweise den konkreten Nachweis einer ordnungsgemäßen Verwertung auch der exportierten Mengen von Verpackungsabfällen zu verlangen.
04.01.2021: Start des CO2-Preises
Seit Jahresanfang gilt der CO2-Preis: Was dem Klima schadet, wird schrittweise teurer. Dadurch soll eine Lenkungswirkung hin zu klimafreundlichen Technologien und Produkten entstehen.
Wie funktioniert der CO2-Preis?
- Der CO2-Preis gilt für die Bereiche Wärme und Verkehr, die bisher nicht vom europäischen Emissionshandel erfasst sind. Unternehmen, die fossile Rohstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel verkaufen wollen, müssen für jede Tonne CO2, die dadurch verursacht wird, Zertifikate erwerben.
- Durch die Mehrkosten geht auch ein Preissignal an die Verbraucher aus. Was klimaschädlich ist, wird teurer – was klimafreundlich ist, wird billiger.
- Ab 2021 gibt es einen CO2-Preis in Höhe von 25 Euro pro Tonne. In den folgenden Jahren steigt der Preis schrittweise an, bis 2025 auf 55 Euro. Ab 2026 wird der Zertifikatepreis dann durch Versteigerungen ermittelt, wobei auch für 2026 noch ein Preiskorridor vorgegeben ist.
Wird jetzt alles teurer?
- In den ersten fünf Jahren gelten Festpreise. Dadurch entsteht für Bürger und Unternehmen ein verlässlicher, moderat steigender Preispfad.
- Konkret bedeutet ein CO2-Preis von 25 Euro: 7 Cent mehr pro Liter Benzin, 8 Cent pro Liter Diesel, 8 Cent pro Liter Heizöl und 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas.
- Das Prinzip: Die klimafreundliche Wahl soll auch die richtige Entscheidung für den Geldbeutel sein. Niemand muss sich sofort eine neue Heizung oder ein neues Auto anschaffen. Aber wenn in ein paar Jahren die nächste Anschaffung ansteht, dann wird es zunehmend günstiger sein, sich für ein klimafreundliches Produkt zu entscheiden. Je früher man zum Beispiel auf ein Auto mit geringerem Spritverbrauch umsteigt, desto günstiger wird es.
- Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung behält der Staat nicht für sich, sondern gibt sie an anderer Stelle an die Bürger zurück (siehe unten). Gleichzeitig wird gezielt in den Ausbau klimafreundlicher Alternativen (zum Beispiel Schienenverkehr, Elektromobilität) investiert.
Welche Entlastungen gibt es?
- Der Strompreis wird durch eine Entlastung der EEG-Umlage reduziert. Für einen Durchschnittshaushalt würde das eine Entlastung von ungefähr 60 Euro im Jahr bedeuten.
- Zur Entlastung von Pendlern wird die Entfernungspauschale um 5 Cent pro Kilometer steigen. Für Menschen mit kleineren Einkommen, die davon steuerlich nicht profitieren, wird eine Mobilitätsprämie eingeführt.
- Unabhängig davon wird Bahnfahren billiger, denn die Mehrwertsteuer auf Fernverkehrs-Tickets wurde bereits ab Januar 2020 von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.
- Zudem fördert der Bund den Umstieg auf Elektrofahrzeuge durch umfangreiche Zuschüsse beim Fahrzeugkauf und für den Aufbau der Ladeinfrastruktur.
Ist der CO2-Preis nicht viel zu niedrig, um einen Effekt zu haben?
- Die CO2-Bepreisung ist nur eine von vielen Klimaschutz-Maßnahmen, die in der Summe dazu führen, dass die Emissionen in den nächsten Jahren deutlich sinken werden.
- Ein sehr hoher Einstiegspreis hätte ungerechte Belastungen zur Folge für diejenigen, für die kurzfristig keine klimaschonenderen Alternativen zur Verfügung stehen (zum Beispiel wegen fehlender Infrastruktur, technischer Entwicklung oder schlicht fehlender finanzieller Möglichkeiten).
- Stattdessen wurde ein moderater Einstiegspreis beschlossen, der in den nächsten Jahren schrittweise ansteigt. Damit wird Klimaschutz künftig bei Kaufentscheidungen und im Alltag eine immer wichtigere Rolle spielen.