Dekarbonisierung in der Industrie
Das Bundesumweltministerium (BMU) fördert Projekte im Bereich der energieintensiven Industrien, die zum Ziel haben, prozessbedingte Treibhausgasemissionen, die nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind, weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Gefördert werden sowohl Erforschung und Entwicklung, Erprobung und Demonstration als auch Investitionen in entsprechende innovative Klimaschutztechnologien. Das Programm richtet sich insbesondere an die Stahl-, Chemie-, Zement-, Kalk- und Nichteisenmetallindustrie, aber auch an weitere energieintensive Branchen.
Hinweis: Das Förderprogramm "Dekarbonisierung in der Industrie" ist nun im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angesiedelt.
Programmdaten
Antragsfrist
fortlaufend
Förderberechtigte
Unternehmen
Zusätzliche Hinweise
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus dem Bereich der energieintensiven Industrie mit prozessbedingten Emissionen
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Klima und Energie
Spezifischer Förderbereich
Klimaschutz, Dekarbonisierung, Industrie
Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Partner Fördergeber
Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Umweltbundesamt (UBA)
Förderschwerpunkte
Gefördert werden - jeweils im Bereich energieintensiver Industrien mit prozessbedingten Emissionen - die Forschung und Entwicklung, die Erprobung in Versuchs- beziehungsweise Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen zur Umsetzung von Maßnahmen im industriellen Maßstab, sofern sie geeignet sind, die Treibhausgasemissionen ausgehend vom aktuellen Stand der zugrundeliegenden Technologien, Verfahren beziehungsweise Produkte weitgehend und dauerhaft zu reduzieren und dadurch einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität in der Industrie 2050 zu leisten. Dies gilt für die Erforschung, Entwicklung, Erprobung beziehungsweise Umsetzung von:
- entsprechenden treibhausgasarmen oder -neutralen Herstellungsverfahren innerhalb der jeweiligen Branchen, die bisher energieintensive und mit prozessbedingten Emissionen verbundene Herstellungsverfahren ersetzen,
- innovativen und hocheffizienten Verfahren zur Umstellung von fossilen Brennstoffen auf strombasierte Verfahren,
- integrierten Produktionsverfahren sowie innovativen Verfahrenskombinationen.
Ebenfalls gefördert werden die Erforschung, Entwicklung und Erprobung von alternativen Produkten, die Produkte ersetzen, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen, sowie Investitionen in die dazugehörigen treibhausgasarmen oder -neutralen Herstellungsverfahren.
Förderziel
Die Industrie ist heute für ein Fünftel der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die Vermeidung von prozessbedingten Emissionen in der energieintensiven Industrie ist eine besonders große Herausforderung, da hierfür zum Teil gänzlich neue Verfahren entwickelt beziehungsweise eingesetzt werden müssen. Dies erfordert teilweise neue Prozessketten und damit den Umbau ganzer Produktionsstandorte.
Das Förderprogramm unterstützt energieintensive Branchen wie Stahl, Chemie, Zement, Kalk und Nichteisenmetalle bei der Bewältigung dieser Herausforderungen und soll so dabei helfen, nur mit hohem Aufwand vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz innovativer Klimaschutztechnologien weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Die geförderten Projekte sollen einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität leisten, verbunden mit einer klaren Perspektive zum mittel- bis langfristigen, vollständigen Ersatz fossiler Energieträger beziehungsweise Rohstoffe in den jeweiligen Produktionsprozessen.
BMU setzt mit dem Förderprogramm eine der zentralen Maßnahmen des Klimaschutzplans 2050, des Klimaschutzprogramms 2030 und der Nationalen Wasserstoffstrategie um.
Pilotprogramm für Klimaschutzverträge
Klimafreundliche Produktionsprozesse sind im Betrieb oftmals noch deutlich teurer als herkömmliche, emissionsintensive Produktionsverfahren. Treibhausgasarm oder –neutral produzierte Güter sind damit nicht oder nur bedingt wettbewerbsfähig im Vergleich zu konventionell hergestellten. Klimaschutzverträge können die Industrie bei den höheren Betriebskosten von innovativen Klimaschutztechnologien entlasten und damit Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit schaffen.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie (Maßnahme 15 des Aktionsplans) beschlossen, ein Pilotprogramm für Klimaschutzverträge nach dem Ansatz von Carbon Contracts for Difference aufzulegen. BMU ist für die Umsetzung federführend, hat mit dessen Entwicklung begonnen und dazu ein Eckpunktepapier vorgelegt.
Im Kern geht es im Pilotprogramm um die Förderung der Differenzkosten zwischen einem vertraglich festgelegten Preis (Strike-Price) und den CO2-Preisen im EU Emissionshandel. Der Strike-Price wird projektspezifisch festgelegt und ist unter anderem abhängig von den durch das geförderte Projekt vermiedenen Emissionen und den auf die CO2-Minderung bezogenen Mehrkosten, die sich aus dem Betrieb der innovativen Klimaschutztechnologie im Vergleich zu einer herkömmlichen Referenztechnologie ergeben. Bei negativen Differenzkosten, wie durch steigende CO2-Preise, kehrt sich die vertragliche Zahlungsverpflichtung entsprechend um.
In der ersten Phase wird sich das Pilotprogramm auf die Stahl-, Zement-, Kalk- und Ammoniakindustrie mit prozessbedingten Emissionen fokussieren. Es sollen Projekte im industriellen Maßstab gefördert werden, die zu einer erheblichen Emissionsminderung führen und perspektivisch zur Erzielung der Treibhausgasneutralität 2050 geeignet sind. Damit wird das Pilotprogramm die Investitionskostenförderung im Rahmen des seit Januar dieses Jahres bestehenden BMU-Förderprogramms Dekarbonisierung der Industrie wirksam ergänzen.
Auf der Grundlage der Eckpunkte wird das BMU eine Förderrichtlinie zur Ausgestaltung des Pilotprogramms entwickeln und abstimmen. Es soll 2022 starten.
Projekte
Ansprechpartner
Ansprechpartner für das Förderprogramm "Dekarbonisierung in der Industrie" ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) mit Sitz in Cottbus. Die Förderrichtlinie, Merkblätter, Hinweise zum Antragsverfahren sowie Antragsunterlagen können auf der Webseite des Förderprogramms abgerufen werden.