Zentrale Internetportale für die Umweltverträglichkeitsprüfung werden nutzerfreundlicher

29.07.2020
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 124/20
Thema: Digitalisierung
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Die Internetportale zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Bund und Ländern werden einheitlich und nutzerfreundlich gestaltet. Sie sind ein Instrument für die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit.

Bundeskabinett bringt Verordnung auf den Weg

Das Bundeskabinett hat heute neue Standards für eine digitalere und nutzerfreundlichere Umweltverwaltung auf den Weg gebracht. Die zentralen Internetportale zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Bund und Ländern werden künftig einheitlich und nutzerfreundlich gestaltet. Sie sind ein wichtiges Instrument für die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den Umweltschutz. Der Bundesrat wird sich im Herbst mit dem Entwurf befassen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Die Neuregelung bringt die Digitalisierung der Umweltverwaltung voran. Das dient Transparenz und Demokratie, aber hilft auch der Umwelt. Für Bürgerinnen und Bürger machen die neuen Standards den Zugang zu umweltrelevanten Informationen einfacher und übersichtlicher. Und eine moderne transparente Beteiligungs- und Planungskultur, die gute Argumente aus unterschiedlichen Perspektiven sammelt, führt letztlich zu besseren Projekten und effektiverem Umweltschutz."

Bei Bund und Ländern gibt es zentrale Internetportale, mit denen die Öffentlichkeit über umweltrelevante Vorhaben – zum Beispiel Schienen- oder Straßenbauvorhaben – informiert wird. Ziel der Portale ist es insbesondere, die Zulassungsverfahren transparenter zu gestalten und die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit zu erleichtern. Mit der heute auf den Weg gebrachten "Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Portale-Verordnung – UVPPortV)" sowie ergänzenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Behörden des Bundes werden die zentralen Internetportale einheitlich und nutzerfreundlich ausgestaltet: Zur besseren Orientierung werden die einzelnen Vorhaben auf einer interaktiven Kartenansicht markiert und stehen Such- und Filterfunktionen bereit.

29.07.2020 | Pressemitteilung Nr. 124/20 | Digitalisierung
https://www.bmuv.de/PM9155
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