Werner Rühm übernimmt Vorsitz der Internationalen Strahlenschutzkommission

01.07.2021
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 161/21
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Erstmals in ihrer über 90-jährigen Geschichte steht ab 1. Juli mit Werner Rühm ein Vertreter aus Deutschland an der Spitze der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP).

Erstmals in ihrer über 90-jährigen Geschichte steht ab heute mit Werner Rühm ein Vertreter aus Deutschland an der Spitze der Internationalen Strahlenschutzkommission. Rühm ist Vorsitzender der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK), die vom Bundesumweltministerium berufen wird. Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßt seine Wahl zum ICRP-Vorsitzenden und sieht darin einen Ausdruck des weltweit hohen Ansehens der Strahlenforschung in Deutschland. Im Rahmen der letzten Sitzung ihrer Hauptkommission hat die Internationale Strahlenschutzkommission (International Commission on Radiological Protection, ICRP) Professor Dr. Werner Rühm für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2025 zum nächsten Vorsitzenden der ICRP gewählt. Diese Amtsperiode ist von besonderer Bedeutung, da eine Überprüfung der fachlichen Grundlagen der von der ICRP entwickelten Strahlenschutz-Empfehlungen ansteht. Dies betrifft insbesondere ihre grundlegende Empfehlung 103, die eine wesentliche Basis für die Systematik des Strahlenschutzes in Europa und Deutschland ist.

Professor Rühm: "Die momentan gültigen Empfehlungen der ICRP zu den Grundlagen des internationalen Strahlenschutzes stammen aus dem Jahr 2007. Seitdem hat sich der Stand der Wissenschaft weiterentwickelt: Wir können viele neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur biologischen Wirkung von ionisierender Strahlung verzeichnen sowie eine rasante technologische Entwicklung auf vielen Gebieten wie zum Beispiel der Medizin beobachten. Mein Ziel ist es, zusammen mit allen Kolleginnen und Kollegen der ICRP und allen weltweit am Strahlenschutz interessierten Organisationen und Einzelpersonen diese Erkenntnisse zu bündeln und zu überprüfen, welche Konsequenzen sie für das internationale Strahlenschutzkonzept und die daraus abzuleitenden grundsätzlichen Empfehlungen haben. Die Mitglieder der Strahlenschutzkommission werden mit ihrer international anerkannten Expertise ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Überprüfung spielen."

Die Internationale Strahlenschutzkommission ist eine internationale, unabhängige und gemeinnützige Fachorganisation. Sie hat ihren Sitz in Ottawa in Kanada. Sie bewertet wissenschaftliche Erkenntnisse im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Strahlenschutz und formuliert daraus grundlegende Prinzipien des Strahlenschutzes. Die Empfehlungen der ICRP sind weltweit zur Grundlage für gesetzliche Regelungen, Normen und Richtlinien zum Strahlenschutz geworden, unter anderem bei der Festlegung von Grenzwerten. Auch in Deutschland beruht ein Großteil der gesetzlichen Regelungen zum beruflichen Strahlenschutz und zum Strahlenschutz der Bevölkerung auf den Empfehlungen der ICRP.

Die ICRP wurde 1928 auf dem zweiten Radiologenkongress in Stockholm unter dem ursprünglichen Namen "International X-ray and Radium Protection Committee" gegründet.

01.07.2021 | Pressemitteilung Nr. 161/21 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM9689
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