Neues Verpackungsgesetz passiert den Bundesrat

12.05.2017
Eine größere Ansammlung an Abfallprodukten
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 154/17
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Das Verpackungsgesetz hat heute im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen haben die Länder den Kompromiss akzeptiert, den das Bundesumweltministerium erarbeitet hatte.

Künftig mehr Recycling und höhere Effizienz

Das Verpackungsgesetz hat heute im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen haben die Länder den Kompromiss akzeptiert, den das Bundesumweltministerium erarbeitet hatte. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begrüßte die Entscheidung des Bundesrats als einen Sieg der Vernunft. Mit dem neuen Gesetz wird die bestehende Verpackungsverordnung weiterentwickelt. Ziel ist es, das Recycling – aber auch die Vermeidung – von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern.

Hendricks: "Das Verpackungsgesetz ist ein wichtiger Schritt bei der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. Ich bin erleichtert, dass es nach zähem Ringen gelungen ist, einen tragfähigen Kompromiss zu finden, der die unterschiedlichen Interessen angemessen berücksichtigt – und der vor allem der Umwelt nützt."

Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen zukünftig deutlich höhere Recycling-Quoten für die bei ihnen lizenzierten und von ihnen erfassten Verpackungen erreichen. So steigt zum Beispiel die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen von bisher 36 Prozent bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent. Auch bei anderen Verpackungsmaterialien werden die Recycling-Quoten deutlich erhöht, bei Metallen, Glas und Papier auf 90 Prozent. Außerdem sind bei den Lizenzentgelten der dualen Systeme ökologische Aspekte stärker zu berücksichtigen. Hersteller sollen somit Anreize erhalten, bei der Gestaltung von Verpackungen das Recycling zu berücksichtigen. Von den hohen Anforderungen werden auch spürbare Impulse zur Abfallvermeidung ausgehen.

Die Infografik wird im Text erklärt.. Weitere Informationen siehe Bildunterschrift

Die Infografik zeigt die Vorgaben der Recycling-Quoten für Wertstoffe. Die Vorgaben sind in Jahre unterteilt, die Vorgaben von 2018, die Vorgaben ab 2019 und die Vorgaben ab 2022.

Die betrachteten Wertstoffe sind Kunststoffe, Eisenmetalle/Weißblech, Aluminium, Glas, Papier/Pappe/Karton und Verbunde beziehungsweise Getränkekartons.

Kunststoffe sollen ab 2022 ingesamt bei einer Recycling-Quote von 63 Prozent liegen; 2018 lag die Vorgabe bei unter 40 Prozent, ab 2019 unter 60 Prozent.

Eisenmetalle/Weißblech sollen ab 2022 bei einer Recycling-Quote von 90 Prozent liegen; 2018 lag die Vorgabe bei über 60 Prozent, ab 2019 unter 80 Prozent.

Aluminium soll ab 2022 bei einer Recycling-Quote von 90 Prozent liegen; 2018 lag die Vorgabe bei 60 Prozent, ab 2019 unter 80 Prozent.

Glas soll ab 2022 bei einer Recycling-Quote von 90 Prozent liegen; 2018 lag die Vorgabe bei unter 80 Prozent, ab 2019 unter 80 Prozent.

Papier/Pappe/Karton sollen ab 2022 bei einer Recycling-Quote von 90 Prozent liegen; 2018 lag die Vorgabe unter 80 Prozent, ab 2019 über 80 Prozent.

Verbunde beziehungsweise Getränkekartons sollen ab 2022 bei einer Recycling-Quote von 80 Prozent liegen; 2018 lag die Vorgabe unter 70 Prozent, an 2019 unter 80 Prozent.

Zudem werden Mehrwegverpackungen besonders gefördert. Bei Getränkeverpackungen wird ein Mehrweganteil von 70 Prozent angestrebt. Dazu sollen eine Hinweispflicht an den Getränkeregalen sowie die Ausweitung der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen, zum Beispiel auf Fruchtschorlen, beitragen. Die Entsorgung im Wettbewerb wird auch zukünftig für Effizienz und – im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher – für niedrige Kosten sorgen. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die von den Produktverantwortlichen, das heißt von Handel und Industrie, finanziert wird. Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle.

Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, ob in Tonnen gesammelt wird oder in Säcken. Sie entscheiden auch, wann und wie oft abgeholt wird. Damit können Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden. Die Kommunen können auch entscheiden, ob sie weitere Abfälle aus Kunststoff und Metall gemeinsam mit den dualen Systemen in einer Wertstofftonne sammeln wollen. Eine Verständigung auf ein Wertstoffgesetz, das bundesweit die verpflichtende Einführung von Wertstofftonnen vorsah, war zwar nicht möglich. Wenn die Kommunen das wollen, können die Bürgerinnen und Bürger nun jedoch auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes flächendeckend Wertstofftonnen bekommen.

Das Verpackungsgesetz wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

12.05.2017 | Pressemitteilung Nr. 154/17 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM7079
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