Hendricks: Gute Nachrichten für bedrohte Arten

05.10.2016
Herde afrikanischer Elefanten
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 235/16
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Artenschutzkonferenz in Johannesburg erfolgreich beendet

Artenschutzkonferenz in Johannesburg erfolgreich beendet

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zieht eine positive Bilanz der Weltartenschutzkonferenz in Johannesburg. Zentrales Ergebnis sei die klare Ablehnung eines internationalen Elfenbeinhandels. Stattdessen legt die Staatengemeinschaft erstmals einen klaren Fokus auf die Bekämpfung der Wilderei. Sie soll durch nachprüfbare nationale Elfenbein-Aktionspläne vorangebracht werden.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Ergebnisse von Johannesburg sind gute Nachrichten für viele bedrohte Arten. Die Staatengemeinschaft ist im Kampf gegen das Artensterben einen großen und wichtigen Schritt vorangekommen. Die Konferenz war geprägt von einem großen Gemeinsinn. Viele auch kontrovers diskutierte Anträge konnten im Konsens angenommen werden. Jetzt kommt es darauf an, unsere gemeinsamen Anstrengungen im Kampf gegen Wilderei und illegalen Artenhandel auszubauen." Staaten, in denen die Bekämpfung der Elefantenwilderei und des illegalen Elfenbeinhandels besonders wichtig ist, zum Beispiel Tansania, Kenia, Vietnam und China, verpflichten sich, nationale Elfenbeinaktionspläne zu erstellen und umzusetzen. Werden diese nicht umgesetzt oder eingehalten, greift ein Sanktionsmechanismus, einschließlich möglicher Handelssanktionen. Es ist ein großer Fortschritt, dass sich die Konferenz dazu auf ein Verfahren geeinigt hat.

Auch für eine Reihe weiterer stark gefährdeter Arten gelten nun deutlich strengere Handelsauflagen und -verbote, zum Beispiel für Elefanten, Nashörner, Haie und Tropenhölzer. Deutschland und die EU konnten ihre Positionen damit in vollem Umfang durchsetzen. Einige wichtige Ergebnisse im Einzelnen:

  • Löwen: Der zunehmende Handel mit Löwenknochen wird eingedämmt. Zudem verpflichten sich die Länder mit Löwenpopulationen, eine gemeinsame Strategie zum besseren Schutz zu vereinbaren.
  • Haie: Für bestimmte, hoch bedrohte Haiarten (Seidenhai, Fuchshai) und Rochen gelten nun strengere Vorschriften für den internationalen Handel. Sie dürfen nur noch dann gehandelt werden, wenn der Fang ihre Bestände nicht gefährdet.
  • Jagdtrophäen: Die Ausfuhr von Jagdtrophäen wird auf deutschen Vorschlag hin stark eingeschränkt. Sie darf nur noch erfolgen, wenn die Jagd legal ist und sich nicht negativ auf den Bestand der Population auswirkt.
  • Tropenholz: Deutlich eingeschränkt wird auch der Handel mit gefährdeten Tropenhölzern, darunter 300 Palisanderarten sowie den sogenannten Bubingas, seltenen Riesenbäumen in zentralafrikanischen Regenwäldern.
  • Reptilien und Amphibien: Verbessert werden konnte zudem der Schutz seltener und endemischer Kriechtiere. Über 60 Reptilien und sechs Amphibien, die durch die Nachfrage von Liebhabern stark gefährdet sind, konnten neu in das Artenschutzabkommen aufgenommen werden. Die Listung von drei Reptilienarten geht auf deutsches Engagement zurück.
  • Schuppentiere: Die stark von Wilderei bedrohten Schuppentiere (Pangoline) Afrikas und Asiens werden in den höchsten CITES-Schutzstatus aufgenommen.
05.10.2016 | Pressemitteilung Nr. 235/16 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM6689
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