EU-Umweltminister: Neue Vorschriften für gefährliche Industriebetriebe

17.10.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 260/02
Thema: Wirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Konsequenz der Unfälle von Baia Mare, Enschede und Toulouse

Konsequenz der Unfälle von Baia Mare, Enschede und Toulouse

Der Umweltrat der Europäischen Union hat sich heute auf eine Novellierung der sogenannten "Seveso-II-Richtlinie" geeinigt. Diese Richtlinie dient der Verhinderung schwererIndustrieunfälle und der Begrenzung ihrer Folgen. "Die EU-Mitgliedsstaaten haben damit Konsequenzen aus einer Serie verheerender Unglücke gezogen", sagte Bundesumweltminister JürgenTrittin. Die von Deutschland eingebrachten umfangreichen Erfahrungen seien in wesentlichen Punkten von den übrigen Mitgliedsstaaten und der Kommission unterstützt worden.

Die neue Richtlinie definiert Anforderungen an Industrieunternehmen, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind von denen schwere Unfälle ausgehen können. Außerdem regelt siederen Überwachung durch die Behörden. Bereits im Juni diesen Jahrs hatte der Umweltrat eine gemeinsame politische Willenserklärung beschlossen, die jetzt um weitereÄnderungsvorschläge des Europäischen Parlaments angereichert wurde. Um Störfälle wie in Baia Mare (Rumänien), künftig zu verhindern sollen etwa erstmals dieAufbereitung von Mineralien im Bergbau sowie der Betrieb von bestimmten Abfalldeponien, insbesondere von Absetzbecken wie in Baia Mare, den sicherheitstechnischen Anforderungen der Richtlinieunterstellt werden. Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen wie Feuerwerkskörpern oder Ammoniumnitrat wird strenger geregelt, um Explosionsunglücke wie in Enschede und Toulousezukünftig zu vermeiden. Die Liste der krebserregenden Stoffe soll erweitert und die Mengenschwellen für umweltgefährliche Substanzen gesenkt werden. Dadurch werden mehr Unternehmen vonden Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfasst.

Als Konsequenz der schweren Industrieunglücke im Jahr 2000 und danach hatte die EU-Kommission im Dezember vergangenen Jahres einen Vorschlag zur Novellierung der Seveso-II-Richtlinievorgelegt. Der jetzt verabschiedete "gemeinsame Standpunkt" ist die Vorstufe des endgültigen Beschlusses zur Novellierung dieser Richtlinie, der noch der Zustimmung der EuropäischenParlaments bedarf.

17.10.2002 | Pressemitteilung 260/02 | Wirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1791
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