Emissionshandel: Deutsche Anlagen stießen 2019 14 Prozent weniger CO2 aus

28.05.2020
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Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 080/20
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Im Jahr 2019 stießen die rund 1.850 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland 14 Prozent weniger umweltgefährdende Stoffe gegenüber 2018 aus.

Reform des Europäischen Emissionshandels wirkt

Im Jahr 2019 emittierten die rund 1.850 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland etwa 363 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 14 Prozent gegenüber 2018. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) detailliert in ihrem diesjährigen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2019 (VET-Bericht 2019). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aber auch die Emissionen der energieintensiven Industrie gingen erstmalig im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels zeigt Wirkung. Der stark gestiegene Preis für CO2-Zertifikate hat zu einem deutlichen Rückgang der Emissionen geführt. Kohlestrom verschwindet zunehmend aus dem Markt und macht so Platz für Strom aus Wind und Sonne. Das zeigt: Wo die Politik den Übergang zu den Zukunftstechnologien aktiv gestaltet, haben wir Erfolg. Das macht Mut für die großen Aufgaben, die noch vor uns liegen."

Dirk Messner, Präsident des UBA: "Die aktuellen Entwicklungen im Energiesektor zeigen eindrucksvoll, dass ein gestärkter Emissionshandel die in ihn gesetzten Erwartungen als Klimaschutzinstrument voll erfüllt. Gleichwohl muss insbesondere im Industriesektor noch mehr erreicht werden. Dafür brauchen wir eine intelligente Dekarbonisierungsstrategie. Der neue europäische Innovationsfonds ist hierfür ein zentraler Baustein. Denn er fördert künftige europaweit innovative klimaschonende Technologien im Industriesektor mit Auktionserlösen aus dem Emissionshandel."

Energie

Im Jahr 2019 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen um etwa 18 Prozent auf 244 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit verstärkt sich der rückläufige Trend des Vorjahres noch einmal deutlich (2018: minus 4,5 Prozent). In Folge stark gestiegener Preise im EU-ETS und gleichzeitig gesunkener Erdgaspreise war der Betrieb von Gaskraftwerken 2019 häufig wirtschaftlicher als der von Kohlekraftwerken. Ein weiterer Treiber ist der deutlich gestiegene Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion. Zudem wurden weitere Kraftwerksblöcke in die Sicherheitsbereitschaft überführt.

Industrie

Die Emissionen der energieintensiven Industrie bewegten sich in den Jahren 2013 bis 2018 kaum und schwankten jeweils zwischen rund 123 und 126 Millionen Tonnen CO2-Äq. 2019 sanken sie erstmals in der dritten Handelsperiode des EU-ETS deutlich um 4 Prozent auf 119 Millionen Tonnen CO2-Äq und lagen damit unter dem Niveau von 2013. Die Emissionen waren 2019 in fast allen Industriebranchen rückläufig, lediglich die Emissionen der Zementindustrie zeigen sich im Jahresvergleich nahezu unverändert. Dies spiegelt in etwa auch die Produktionsentwicklung in den einzelnen Branchen wider.

Emissionen im Luftverkehr

Für 2019 meldeten die von Deutschland verwalteten emissionshandelspflichtigen Luftfahrzeugbetreiber Emissionen in Höhe von 9,0 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Damit sind die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 4 Prozent gesunken.

Deutschland und Europa

Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 28 EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2019 ebenfalls, jedoch in geringerem Maße als in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen im Jahr 2019 um neun Prozent zurück und beliefen sich auf rund 1,53 Milliarden Tonnen CO2-Äq. Gegenüber 2005 sind die ETS-Emissionen europaweit mit rund 36 Prozent allerdings stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 30 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit bereits erreicht.

Emissionshandel und Gesamtemissionen

Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 54 Millionen Tonnen CO2-Äq beziehungsweise 6,3 Prozent aus. Mit den nun vorliegenden Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2019 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte im Jahr 2019 um rund 21,6 Millionen Tonnen CO2-Äq überschritten. Auch die in den Vorjahren angesparten Emissionsrechte reichen voraussichtlich nicht mehr aus, um diese Lücke für 2019 zu decken. Die Mitgliedstaaten sind zwar rechtlich nicht verpflichtet, ihr jeweiliges Ziel punktgenau zu erreichen. Sie müssen aber nachweisen, dass sie für jedes Jahr zwischen 2013 und 2020 über ausreichende Emissionszuteilungen aus der EU-Lastenteilungsentscheidung verfügen. Hierfür können nicht genutzte Zuteilungen aus früheren Jahren des Geltungszeitraums oder von anderen Mitgliedstaaten übertragene Emissionsrechte genutzt werden.

Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 startenden nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.

28.05.2020 | Pressemitteilung Nr. 080/20 | Klimaschutz
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Umweltbundesamt
https://www.bmuv.de/PM9064
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