Einigkeit über Konsequenzen aus den Unglücken von Baia Mare Enschede und Toulouse

11.06.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 130/02
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Jürgen Trittin: Deutsche Vorschläge wurden unterstützt

Jürgen Trittin: Deutsche Vorschläge wurden unterstützt

Im Rat der Europäischen Union ist es gelungen, in wesentlichen Punkten eine Einigung über die Novellierung der Seveso-II-Richtlinie zur Verhinderung schwerer Industrieunfälle undder Begrenzung ihrer Folgen zu erzielen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben damit Konsequenzen aus den verheerenden Unglücken in Baia Mare (Rumänien), Enschede (Niederlande) und Toulouse(Frankreich) gezogen, um Störfälle dieser Art künftig zu verhindern. So werden erstmals Sicherheitsanforderungen im Erzbergbau und für den Betrieb von bestimmten Deponienfestgelegt. Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Feuerwerk, Ammoniumnitrat) wird strenger geregelt. Die Liste der krebserregenden Stoffe wurde erweitert und die Mengenschwellenfür umweltgefährliche Substanzen gesenkt. Dadurch werden mehr Unternehmen von der Richtlinie erfasst.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin zeigte sich zufrieden mit den Beschlüssen. "Die deutschen Vorschläge zur Verbesserung der Anlagensicherheit in Europa wurden in wesentlichenPunkten von den übrigen Mitgliedsstaaten und der spanischen Ratspräsidentschaft unterstützt. Deutsche Industrieanlagen verfügen seit Jahren über ein hohes Sicherheitsniveau",sagte Trittin.

Als Konsequenz der schweren Industrieunglücke in den letzten zweieinhalb Jahren hatte die EU-Kommission im Dezember vergangenen Jahres einen Vorschlag zur Novellierung derSeveso-II-Richtlinie vorgelegt. Nach der weitgehenden Einigung in der Ratsarbeitsgruppe werden sich die europäischen Umweltminister auf ihrer nächsten Ratstagung am 25. Juni auch mit diesemThema beschäftigen. Eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments wird für Anfang Juli erwartet.

Die Seveso-II-Richtlinie stellt an Industrieunternehmen, von denen schwere Unfälle ausgehen können, sowie an die Behörden hohe Anforderungen, um schwere Unfälle möglichstzu verhindern und Folgen auf ein Mindestmass zu begrenzen.

11.06.2002 | Pressemitteilung 130/02 | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM1536
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