Deutschland setzt sein Zehn-Punkte-Programm zum Schutz der Alpen um

24.02.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 48/04
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Alpenstaaten tagen erstmals am Sitz des Ständigen Sekretariats in Innsbruck

Alpenstaaten tagen erstmals am Sitz des Ständigen Sekretariats in Innsbruck

Die Vertragsparteien und Beobachter der Alpenkonvention kommen am morgigen Mittwoch im Kongresszentrum Innsbruck zu dreitägigen Beratungen zusammen. Im Mittelpunkt der Konferenz steht die Umsetzung der Protokolle zur Alpenkonvention auf der Grundlage des Zehn-Punkte-Programms, das Deutschland als Vorsitzland für 2003/2004 entwickelt hat.

Gegenstand der Beratungen werden vor allem die Themen Verkehr, ökologischer Tourismus, der Schutz vor Naturgefahren sowie grenzüberschreitende Schutzgebiete sein. Mit Blick auf die VIII. Alpenkonferenz im November diesen Jahres wird ein langjähriges Arbeitsprogramm der Alpenkonferenz vorbereitet, das die nachhaltige Entwicklung im Alpenraum sicherstellen soll. Mit der Einrichtung des Ständigen Sekretariats in Innsbruck wurde eine wichtige Voraussetzung hierfür geschaffen.

Die Alpenkonvention ist das weltweit erste völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz einer Bergregion. Das 1991 unterzeichnete Rahmenübereinkommen trat 1995 in Kraft. Zu den Vertragsparteien gehören alle acht Alpenstaaten (Deutschland, Österreich, Liechtenstein, die Schweiz, Frankreich, Monaco, Italien und Slowenien) sowie die EU. Deutschland hat noch bis November 2004 den Vorsitz der Alpenkonvention inne.

Hinweis:
Die Ergebnisse der 27. Sitzung des Ständigen Ausschusses der Alpenkonferenz werden auf einer Abschluss-Pressekonferenz vorgestellt:

Zeit:
Freitag, 27.02.2004, 11.00 Uhr

Ort:
Congress Innsbruck
Rennweg 3
6021 Innsbruck
3. Stock, Sitzungszimmer

24.02.2004 | Pressemitteilung Nr. 48/04 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM2176
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