Bundesumweltministerium fördert Radverkehr in der Mannheimer Innenstadt mit rund einer Million Euro

08.09.2021
Fahrradschild
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 226/21
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Die Augustaanlage in der Mannheimer Innenstadt wird mit beidseitigen Schutzstreifen für den Radverkehr ausgestattet.

Rita Schwarzelühr-Sutter überreicht Förderurkunde an Mannheims Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz

Die Augustaanlage in der Mannheimer Innenstadt wird mit beidseitigen Schutzstreifen für den Radverkehr ausgestattet. Dafür erhält die Stadt Mannheim eine Förderung von rund einer Million Euro aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums (BMU). Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im BMU, überreicht heute zum Start dieses Klimaschutzprojekts zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur eine Förderurkunde an Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeister der Stadt Mannheim.

Rita Schwarzelühr-Sutter: "Kommunen übernehmen im Klimaschutz Verantwortung und gehen oft beispielhaft voran. Das unterstützen wir im Bundesumweltministerium mit der Nationalen Klimaschutzinitiative. Ich freue mich sehr, dass Mannheim diese Fördermöglichkeiten nutzt, um in eine neue und sichere Radverkehrsinfrastruktur zu investieren. Gemeinsam treiben wir so nicht nur den Klimaschutz voran. Durch die Verbesserung der Luftqualität und durch Lärmsenkungen wird auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger vor Ort verbessert."

Seit 2008 fördert und initiiert das Bundesumweltministerium unter dem Dach der NKI in ganz Deutschland Klimaschutzprojekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Im Zeitraum 2008 bis 2020 wurden bereits etwa 35.900 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 1,22 Milliarden Euro durchgeführt. Kommunen profitieren ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen.

Die Sanierung von Außen-, Straßen- und Innenbeleuchtung werden ebenso wie die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch ein Klimaschutzmanagement über die Kommunalrichtlinie im Rahmen der NKI gefördert. Im Zuge des Corona-Konjunkturprogramms gelten noch bis Ende 2021 verbesserte Förderbedingungen, da Förderquoten erhöht, Eigenanteile gesenkt und die Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen optimiert wurden. Anträge für die Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden.

Auskunft und telefonische Beratung zu den Förderprogrammen der NKI

Fragen zur Antragstellung nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) per Telefon unter 030 20199 577 oder per E-Mail an:   entgegen. Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU kostenlose Beratung an, telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail an:  .

08.09.2021 | Pressemitteilung Nr. 226/21 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM9786
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