Bessere Vorsorge vor Störfällen in der Industrie

17.06.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 156/05
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Bundesrat stimmt Gesetzesänderung zur Umsetzung der Seveso-II-Änderungsrichtlinie zu

Bundesrat stimmt Gesetzesänderung zur Umsetzung der Seveso-II-Änderungsrichtlinie zu

Der Bundesrat hat heute in zweiter Beratung dem Gesetz zur Umsetzung der Seveso-II-Änderungsrichtlinie zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hatte dem Gesetz bereits am 12. Mai 2005 zugestimmt, so dass das Gesetz nun am 1. Juli 2005 in Kraft treten kann.

Die Änderung des europäischen Störfallrechts zieht insbesondere die Konsequenzen aus den schweren Industrieunfällen in Baia Mare, Enschede und Toulouse. Durch strengere Vorschriften, wie z.B. die Absenkung der Mengenschwellen bei umweltgefährlichen und bestimmten explosionsgefährlichen Stoffen, verstärkt die Bundesregierung die Vorsorge vor Störfällen in der Industrie. Gleichzeitig werden mögliche Auswirkungen von Industrieunfällen weiter begrenzt.

In dem Gesetz werden Schutzobjekte aufgeführt, z.B. wichtige Verkehrswege oder Freizeitgebiete, für die ein angemessener Abstand zu Industriebetrieben einzuhalten ist. Außerdem werden die bisherigen Beratungsgremien Störfall-Kommission (SFK) und Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit (TAA) zu einer Kommission für Anlagensicherheit (KAS) zusammengefasst.

Zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie in deutsches Recht musste neben dem Bundes-Immissionsschutzgesetz auch die Störfall-Verordnung geändert werden. Die Änderung der Störfall-Verordnung tritt ebenfalls am 1. Juli 2005 in Kraft.

17.06.2005 | Pressemitteilung Nr. 156/05 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM2679
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