Dialog KlimaAnpassung
Leben im Klimawandel gemeinsam meistern18. September bis 8. Oktober 2023

Ein Jahr BMUV
Ein Jahr Arbeit im Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium, das ist ein Jahr des Regierens inmitten multipler Krisen – seit dem 24. Februar 2022 im Schatten eines russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Es ist nicht zu übersehen: Engagierter Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz ist wichtiger denn je und zugleich stärker unter Druck als in normalen Zeiten.
Bundesministerin Steffi Lemke hat die Bekämpfung der drei existenziellen Krisen – die Klimakrise, das Artenaussterben und die Verschmutzungskrise – ganz nach oben auf die Agenda der Bundesregierung gesetzt. Das BMUV hat in diesem einen Jahr eine Reihe von Projekten auf den Weg gebracht, die diese Agenda stärken.
Eine erste Bilanz
4 Milliarden Euro für den Natürlichen Klimaschutz
Klimakrise und Biodiversitätskrise sind zwei Seiten derselben Medaille. Sie bedingen und verstärken sich gegenseitig. Daher müssen wir Synergien zwischen Natur- und Klimaschutz erschließen und systematisch nutzen. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz setzt genau da an: Es geht darum, natürliche Ökosysteme wie Moore, Auen, Wälder und Grünland, marine und Küsten-Ökosysteme zu schützen, zu stärken oder wiederherzustellen, denn sie binden Kohlendioxid (CO2) und speichern es langfristig.
Eine widerstandsfähige Natur und vielfältige Ökosysteme können zudem starke Niederschläge besser aufnehmen und Feuchtigkeit besser speichern für lange Trockenperioden. Sie leisten damit wichtige Beiträge zur (natürlichen) Anpassung an die Folgen der Klimakrise, etwa bei Starkregen und Hitzewellen. Eine gesunde Natur wird in Zukunft auch für unsere Gesundheit immer wichtiger. Die Bundesregierung stellt für das Aktionsprogramm vier Milliarden Euro bis 2026 bereit – mehr Geld als jemals zuvor. Im ersten Quartal 2023 werden wir die Förderrichtlinie vorlegen.
Eine Strategie für anspruchsvollen Moorschutz
Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz ist die Nationale Moorschutzstrategie. Im Zentrum der Strategie stehen anspruchsvolle Ziele und Maßnahmen, um entwässerte Moorböden wiederzuvernässen. Trockengelegte Moore verursachen 7,5 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland.
Intakte Moore und Moorböden helfen dabei, eine erhebliche Menge Kohlenstoff zu binden und unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Sie bieten außerdem einen einzigartigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Durch Wiedervernässungsmaßnahmen sollen die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden bis zum Jahr 2030 um mindestens fünf Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalent reduziert werden.
1,5 Milliarden Euro jährlich für weltweite biologische Vielfalt
Die Weltnaturkonferenz in Montreal im Dezember 2022 und eine neue globale Vereinbarung für die biologische Vielfalt müssen ein Meilenstein für die globale biologische Vielfalt werden. Dank des Einsatzes Deutschlands geht die EU mit einem starken Mandat in die Verhandlungen für einen ambitionierten globalen Rahmen für biologische Vielfalt und spricht sich unter anderem für das Ziel aus, 30 Prozent der Fläche an Land und auf dem Meer bis zum Jahr 2030 unter Schutz zu stellen.
Für eine erfolgreiche Umsetzung des globalen Rahmens müssen die Industrieländer ihre internationalen Zusagen zur Finanzierung erhöhen. Deutschland hat bereits ein starkes Signal nach Montreal gesendet und verdoppelt seine bisherigen Zahlungen spätestens ab 2025 auf jährlich 1,5 Milliarden Euro.
Sofortprogramm Klimaanpassung hilft Städten und Gemeinden
Die Auswirkungen der Klimakrise sind längst auch bei uns spürbar. Klimaschutz ist dringend geboten. Aber auch für Klimaanpassung und Risikovorsorge hat das BMUV eine große und wachsende Verantwortung. Kommunen sind in besonderer Weise von den Auswirkungen von Hitze, Sturm, Starkregen oder anderen Extremwetterereignissen betroffen. Mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung unterstützt das BMUV seit diesem Jahr Städte und Gemeinden bei ihrer Klimaanpassung. Mit diesem Sofortprogramm wurde eine Beratungs- und Kompetenzoffensive für die Kommunen gestartet. Das trägt dazu bei, dass jede Kommune die Klimaanpassung umsetzen können soll, die vor Ort zu ihr passt.
Zudem haben wir eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass der Zugang zu kostenlosem Trinkwasser als Teil der Daseinsvorsorge künftig Pflichtaufgabe in Städten und Kommunen ist – angesichts von immer häufigeren Hitzesommern ein Beitrag für mehr Lebensqualität in klimaangepassten Städten.
Neue Hilfsprogramme und mehr Geld für Natur und Arten
Das Artenaussterben ist neben der Klimakrise die große ökologische Krise unserer Zeit. Ob Insekten oder Mikroorganismen – sie sind elementar für unser Überleben. Ohne sie verlieren unsere Böden Fruchtbarkeit und Speicherfähigkeit für Wasser, wird Obst und Gemüse nicht bestäubt, kurz: ist Landwirtschaft nicht denkbar. Das BMUV hat deshalb bestehende Programme zusammengefasst und um zusätzliche Programme erweitert. Damit haben wir eine Aufstockung des Bundesnaturschutzfonds auf 611 Millionen Euro im Zeitraum 2022 bis 2026 erreicht und so die dringend benötigte Stärkung des Naturschutzes in Deutschland vorangebracht.
Insbesondere wurde das Artenhilfsprogramm neu aufgenommen und 82 Millionen Euro bereitgestellt. Von letzteren sollen insbesondere Arten profitieren, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien beeinträchtigt werden. Die Artenhilfsprogramme sind ein Baustein des geänderten Bundesnaturschutzgesetzes, mit dem wir straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie ermöglichen und gleichzeitig hohe ökologische Schutzstandards bewahren.
Unterstützung bei den Auswirkungen durch hohe Energiekosten
Gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) haben wir eine Neuregelung erarbeitet, die es für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich einfacher macht, eine drohende Energiesperre abzuwenden. Niemand soll in diesem Winter ohne Gas und Strom dastehen, weil die gestiegenen Energiepreise nicht zu stemmen sind. Das setzen wir jetzt zusammen mit den Gesetzen zur Gas- und Strompreisbremse um.
Gemeinsam mit dem BMWK haben wir bereits Anfang des Jahres 2022 einen besseren Schutz vor kurzfristigen Kündigungen von Energieverträgen erreicht und die Gleichbehandlung von Alt- und Neukunden in der Grundversorgung sichergestellt.
Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge
Ab 2035 dürfen in der Europäischen Union (EU) nur noch emissionsfreie Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden. Die EU hat hiermit die Weichen für mehr Klimaschutz im Verkehr gestellt. Damit ist klar, dass die Zukunft in der Elektromobilität liegt. Das ist ein riesiger Fortschritt, gibt der Automobilindustrie die notwendige Planungssicherheit und lenkt den Verkehrssektor auf den Weg der Klimaneutralität.
Der Atomausstieg kommt
Mit der Novelle des 19. Atomgesetzes ist das Ende der Atomkraftnutzung in Deutschland bis spätestens zum 15. April 2023 beschlossen. Deutschland wird dann endgültig aus der Atomkraft aussteigen. Es wird keine Laufzeitverlängerung und keine Beschaffung neuer Brennstäbe geben – und damit auch keine zusätzlichen hochradioaktiven Abfälle.
Das Gesetz sorgt für einen Beitrag zur Stromnetzstabilität, der mit der nuklearen Sicherheit vereinbar ist, weil er die Dauer des AKW-Weiterbetriebs auf einen kurzen Zeitraum in diesem Winter beschränkt. Auch in der aktuellen Energieversorgungskrise hat das BMUV als für die nukleare Sicherheit zuständiges Ministerium die Risiken der Atomkraft im Blick behalten.
Verfahren für Projekte zur Energiewende beschleunigt
Für die Modernisierung unseres Landes und die ökologische Transformation müssen unbestreitbar die Verfahren für Planung, Genehmigung und Realisierung zentraler Vorhaben beschleunigt werden. Diese Beschleunigung muss zielgerichtet sein und sich auf die wesentlichen Projekte konzentrieren, die die Energiewende, die Klimaziele und der klimaneutralen Transformation unseres Landes voranbringen.
Wir sorgen für eine Beschleunigung, die rechtssicher und gezielt die notwendigen Rahmenbedingungen schafft und zugleich Umweltstandards auf hohem Niveau bewahrt, auch dann, wenn es darum geht, die Versorgungssicherheit in Deutschland angesichts der Folgen des Krieges in der Ukraine kurzfristig zu gewährleisten. Wir haben zusammen mit einer Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes die artenschutzrechtlichen Prüfungen vereinfacht und helfen damit, den Ausbau der Windkraft zu beschleunigen.
Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNG steht für Flüssigerdgas) haben wir die Voraussetzungen geschaffen, der erpresserischen Energiepolitik Russlands schon in diesem Winter wirksam zu begegnen und die Versorgungssicherheit in diesem Land aufrechtzuerhalten. Und auch mit der Erleichterung eines Brennstoffwechsels weg vom Gas durch gezielte Änderungen im Bundesimmissionsschutzrecht haben wir einen wichtigen Beitrag geleistet, um eine Gasmangellage zu vermeiden.
Einwegkunststofffonds: Plastikverschmutzung hat künftig ihren Preis
Achtlos weggeworfenes Einwegplastik ist nicht nur ein großes Ärgernis, sondern die Verschmutzungskrise gehört zu den größten Umweltproblemen unserer Zeit. Künftig sollen alle, die Produkte aus Einwegplastik auf den Markt bringen, auch an der Beseitigung von Abfällen aus Parks und Straßen finanziell beteiligt werden, indem sie eine jährliche Abgabe in einen Fonds einzahlen.
Die Abgabe soll erstmals 2025 erhoben werden und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Aus diesem Fonds können Kommunen Geld für ihre Stadtreinigung bekommen. Damit entlasten wir Städte und Gemeinden ganz konkret. Mit dem Einwegkunststofffonds, den das Kabinett beschlossen hat, wird die verbindliche Einwegkunststoffrichtlinie EU umgesetzt.
Neuen Regeln für nitratbelastete Gebiete
Jahrelang wurde die Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie verschleppt, was Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingebracht hat. Sehr hohe Strafzahlungen drohten. Die andauernde gegenseitige Blockade haben das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium beendet.
Wir haben konstruktiv und gemeinsam mit den Ländern eine für die Umwelt und Landwirtschaft solide Lösung gefunden, mit der die EU-Kommission einverstanden ist. Das bedeutet nach Jahren des Stillstands einen großen Schritt nach vorn. Vor allem ist es gelungen, endlich Planungssicherheit für die Landwirtschaft und die Voraussetzungen für besseren Grundwasser- und damit auch Trinkwasserschutz zu schaffen. Zugleich konnten die unmittelbar drohenden Strafzahlungen in Millionenhöhe abgeräumt werden.

Meere schützen, Tiefseebergbau vermeiden und Munition bergen
Mit der erstmaligen Bestellung eines Meeresbeauftragten und dem Aufbau einer neuen Unterabteilung im Bundesumweltministerium hat die Bundesregierung zentrale Voraussetzungen dafür geschaffen, den Meeresschutz in Deutschland zu stärken. Erste erfolgreiche Bausteine der im Koalitionsvertrag angekündigten Meeresoffensive sind die Verabschiedung des G7 Ocean Deal im Rahmen der deutschen G7 Präsidentschaft, der Beitritt zu den Blue Leaders und der damit verbundene Einsatz dafür, 30 Prozent der Meere bis 2030 wirksam zu schützen.
Hinzu kommt die Neupositionierung der Bundesregierung beim Tiefseebergbau. Deutschland hat auf der diesjährigen Jahrestagung der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) erstmal für eine"vorsorgliche Pause" im Tiefseebergbau geworben und verkündet, dass sie bis auf weiteres keinen Tiefseebergbau unterstützen wird. Mit dem Bundeshaushalt 2023 werden außerdem Mittel bereitgestellt, um das geplante Sofortprogramm zur Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee zu starten.
Mehr Hilfe und Beratung für verschuldete Haushalte
Gerade in schwierigen Zeiten leisten die Schuldnerberatungsstellen einen wichtigen Beitrag und helfen dabei, dass schwere Schuldenverläufe abgemildert und teilweise auch verhindert werden können. Auf Initiative des Bundesverbraucherschutzministeriums gibt es nun zum ersten Mal einen eigenen Haushaltstitel und seit diesem Haushaltsjahr 2022 deutlich mehr Mittel für Förderprojekte zur Unterstützung von überschuldeten oder von Überschuldung bedrohten Menschen. So startet im Dezember 2022 ein Projekt zur verstärkten Beratung von Senior*innen, da sich ältere Menschen seltener an Schuldnerberatungsstellen wenden als andere Altersgruppen.
Stärkung digitaler Verbraucherinnen- und Verbraucherrechte
Das BMUV hat sich auf Ebene der Europäischen Union erfolgreich für starke Nutzerrechte im Digital Services Act eingesetzt. Sogenannte dark patterns, also die irreführende oder manipulative Gestaltung von Online-Plattformen, werden nun verboten und personalisierte Werbung wird beschränkt. Darüber hinaus wurde das Zentrum für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz (ZVKI) aufgebaut.
Smartphones und Tablets bald besser reparierbar
Das BMUV hat sich zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium erfolgreich dafür eingesetzt, dass Smartphones und Tablets besser reparierbar werden. Niemand soll mehr ein Handy wegwerfen müssen, weil ein defekter Akku nicht entnommen werden kann. Die neuen EU-Regeln schonen Ressourcen und legen die Grundlage für einen nachhaltigen Umgang mit Elektrogeräten in der Europäischen Union. Damit kommen wir dem Recht auf Reparatur einen großen Schritt näher und gehen einen weiteren Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft.
Die neuen Ökodesign-Anforderungen für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone regeln erstmals deren Reparierbarkeit und schreiben die Verfügbarkeit von Ersatzteilen vor. So müssen die Hersteller Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile, wie zum Beispiel Displays und Akkus, für 7 Jahre zur Verfügung stellen. Außerdem müssen Komponenten leichter austauschbar sein. Zusätzlich sollen die Hersteller Software-Updates für 5 Jahre zur Verfügung stellen.