Die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Daten zeigen: Wir erreichen unser 2020-Ziel. Doch wichtig ist auch, wie sich die Emissionen in den einzelnen Bereichen (Sektoren) entwickeln. Wenn die Emissionen in einem Bereich zu hoch sind, schreibt das Bundesklimaschutzgesetz folgende Schritte vor:
Das zuständige Ministerium legt bis spätestens 15.7.2021 ein Sofortprogramm vor
Der Expertenrat für Klimafragen prüft die Abschätzung zur Minderung der Treibhausgasemissionen
Die Bundesregierung beschließt die zu ergreifenden Maßnahmen:
Im betroffenen Sektor
Sektorübergreifende Maßnahmen
Maßnahmen in anderen SEktoren
Alle drei Optionen sind, auch in Kombination, möglich.
Der Bundestag wird über die Maßnahmen unterrichtet und beschließt dazu gegebenfalls Gesetzesentwürfe der Bundesregierung.
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Wenn Ziele verfehlt werden, muss jetzt nachgesteuert werden.
Bei Zielverfehlungen der Jahresziele:
- Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht Emissionsdaten
- Expertenkommission validiert Daten
- Umsetzung eines Sofortprogramms durch die jeweiligen Ressorts innerhalb von drei Monaten
ZEITSTRAHL
15. März
UBA berechnet Emissionsdaten des Vorjahres
Übersendung an Expertenkommission für Klimafragen
1 Monats-Frist
Expertenkommission für Klimafragen prüft Emissionsdaten
Weiterleitung an Bundesregierung (innerhalb 1 Monats)
Fall 1: Jährliche Minderungsziele (Jahresemissionsmengen) in allen Sektoren erreicht
nichts weiter zu tun
Fall 2: Jahresemissionsmengen in einem oder mehreren Sektoren überschritten (=Nachsteuerungsbedarf)
3-Monats-Frist
Bei Nachsteuerungsbedarf müssen zuständige Ministerien ein Sofortprogramm vorlegen, mit dem so nachgesteuert wird, dass die Sektorziele im Folgejahr wieder erreicht werden
Vorlage an Klimakabinett (innerhalb von 3 Monaten)
Klimakabinett verabschiedet Sofortprogramm
Weiterleitung an Kabinett
"schnellstmöglich"
Kabinett beschließt zu ergreifenden Sofortmaßnahmen (="Sofortprogramm Klimaschutz")
-> Übermittlung an Bundestag
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