Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung

UV-Schutz-Verordnung

Verordnungen | UVSV

Am 25. Juli ist die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung verkündet worden. Die Verordnung tritt – mit Ausnahme der Anwesenheitspflicht für Fachpersonal – am 1. Januar 2012 in Kraft. Die Anwesenheitspflicht für Fachpersonal gilt ab dem 1. November 2012.

Diese Verordnung gilt für den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten, die zu kosmetischen Zwecken oder für sonstige Anwendungen am Menschen außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde gewerblich oder im Rahmensonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden.

Hinweis: Das PDF-Dokument sowie die Textversion sind ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)

Aktualisierungsdatum: 25.07.2011
https://www.bmuv.de/GE148

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