Übereinkommen zum Schutz der Maas

Übereinkommen von Charleville-Mezieres

Multilaterale Vereinbarungen

Das Internationale Maasübereinkommen löst das bisherige Vertragswerk zum Schutz des Flusses aus dem Jahr 1994 ab, dem Deutschland nicht beigetreten war. Da Teile des Flusseinzugsgebietsbis nach Nordrhein-Westfalen reichen, ist ein Beitritt zum neuen Übereinkommen geboten, wie es die Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 verlangt. Neben Deutschland werden Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Belgien sowie die belgischen Regionen Wallonien, Flandern und Brüssel-Hauptstadt Vertragsparteien sein. 

Aktualisierungsdatum: 27.11.2002

Verwandte Vorschriften

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE695

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