Richtlinienmodul: Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE)

Anforderungen an den Erwerb

Sonstige Vorschriften

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Das Richtlinienmodul konkretisiert die Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE) nach Paragraf 5 Absatz 24 Strahlenschutzgesetz. Das Ziel der Überarbeitung der bisherigen Fachkundeanforderungen war es, Anpassungen vorzunehmen, die sich aufgrund des neuen Strahlenschutzrechts ergaben sowie einem absehbaren, zukünftigen Mangel an MPE, insbesondere in der Radiologischen Diagnostik, entgegenzuwirken. Durch eine Neustrukturierung der erforderlichen Fachkunden im Strahlenschutz für MPE sieht das Bundesumweltministerium einen erfolgversprechenden Ansatz zur Gewinnung ausreichenden Personals.

Seit dem 1. März 2021 wird ermöglicht, folgende Teilgebietsfachkunden in kürzeren Zeiten praktischer Erfahrung (Sachkundezeit) als bisher zu erwerben:

  • Strahlentherapie (18 Monate)
  • Nuklearmedizin (12 Monate)
  • Röntgendiagnostik (12 Monate)

Bei einer bereits bestehenden erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz sind für den Erwerb weiterer Fachkunden Mindestzeitdauern zwischen sechs und zwölf Monaten vorgesehen. Neu ist, dass für künftige MPE Kompetenzen festgelegt wurden, die sie in ihrer Ausbildung erlangen und welche Tätigkeiten sie in dieser Zeit ausführen sollen.

Aktualisierungsdatum: 26.04.2021

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Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE945

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