Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Verordnungen | 1. BImSchV

Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vom 26. Januar 2010 (BGBl. I S. 38), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. Juni 2019 (BGBl. I S. 804) geändert worden ist.

Hintergrund

Nach dem der Deutsche Bundestag am 3. Dezember 2009 die Novelle der 1. BImSchV endgültig beschlossen hat, erfolgte am 1. Februar 2010 die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Nach einer siebenwöchigen Übergangsfrist gelten die neuen Anforderungen seit dem 22. März 2010.

Mit der Verordnung wird ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen geleistet. Umgesetzt wird dies mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen.

Die CO2-neutrale Energienutzung stellt einen wesentlichen Beitrag unserer nachhaltigen Klima- und Energiepolitik dar. Der Einsatz von Holz in Anlagen im Anwendungsbereich der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV – kann einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Allerdings kann die Verfeuerung von Biomasse zur Freisetzung gesundheitsgefährdender Luftschadstoffe wie Feinstaub und zu erheblichen Geruchsbelästigungen führen.

Die vor der Novelle geltenden Regelungen in der 1. BImSchV stellten den Stand der Technik aus dem Jahr 1988 dar. Bei der Novellierung galt es vorrangig die Anforderungen an den Stand der Technik der Emissionsminderung anzupassen, um den technischen Weiterentwicklungen seit 1988 Rechnung zu tragen. Um einem weiteren Anstieg der Schadstoffbelastung entgegen zu wirken und die vorhandene hohe Belastung zu reduzieren, müssen die Emissionen aus den Feuerungsanlagen im Geltungsbereich der 1. BImSchV langfristig und nachhaltig gesenkt werden.

Viele Betreiberinnen und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen sind von der Novelle betroffen. Insbesondere bei der Neuanschaffung oder auch bei bestehenden Kamin- und Kachelöfen müssen veränderte Anforderungen beachtet werden.

Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)

Aktualisierungsdatum: 13.06.2019

Passende Inhalte

https://www.bmuv.de/GE100

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.