Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte

Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung

Sonstige Vorschriften | RL StrlSchV und RöV

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Die Strahlenschutzverordnung (Paragrafen 60 bis 64 StrlSchV) und die Röntgenverordnung (Paragrafen 37 bis 41 RöV) sehen zum Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen die arbeitsmedizinische Vorsorge durch ermächtigte Ärzte vor. Die Richtlinie für die Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte wurde auf der Grundlage der bisherigen "Grundsätze für die ärztliche Überwachung von beruflich strahlenexponierten Personen", erschienen in der Schriftenreihe des Bundesministeriums des Innern im Jahre 1978, neu erarbeitet. Neu hinzu kamen Regelungen für das Gebiet der Arbeiten im Bereich natürlich vorkommender radioaktiver Stoffe an Arbeitsplätzen (Paragraf 95 StrlSchV).

Aktualisierungsdatum: 04.04.2014
https://www.bmuv.de/GE41

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