Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

UVP-Verwaltungsvorschrift

Sonstige Vorschriften | UVPVwV

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Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit der in der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Vorhaben dienen.

Aktualisierungsdatum: 18.09.1995

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE55

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