Änderung der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin"
Die Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" wurde überarbeitet. Der Länderausschuss Röntgenverordnung hat die Änderung der Richtlinie angenommen. Die Richtlinienänderung ist mit Bekanntmachung durch Rundschreiben des BMU vom 27. Juni 2012 in Kraft getreten.
Die wichtigsten Änderungen
Schwerpunkt der Überarbeitung ist die Aktualisierung der Sachkundeanforderungen bei der medizinischen Anwendungen von Röntgenstrahlung in der Therapie und Diagnostik unter Berücksichtigung der Empfehlung der Strahlenschutzkommission "Anforderungen an die Strahlenschutz-Fachkunden in der Medizin für Ärzte – Erläuterungen zur Sachkunde" in der Fassung vom 1. Dezember 2011. Darüber hinaus wurden Struktur und Inhalt der bestehenden Anwendungsgebiete einer Überprüfung unterzogen und mit Blick auf die aktuelle klinische Praxis angepasst. Neue diagnostische Verfahren wie zum Beispiel digitale Volumentomographie, die sich in den vergangenen Jahren in der Medizin und Zahnmedizin etabliert haben, wurden als neue Anwendungsgebiete berücksichtigt. Die erforderlichen Anforderungen für den Erwerb der Fachkunde und Kenntnisse einschließlich der Kursanforderungen festgelegt wurden. Weiterhin wurden die Ausbildungsanforderungen für Medizinphysik-Experten für den Erwerb der Fachkunde nach Röntgenverordnung ergänzt und an den Anwendungsbereich der Strahlenschutzverordnung angeglichen.
Einheitliche Ausbildungsanforderungen zum Schutz der Patienten
Bei der Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen kommt den Fähigkeiten und dem Wissen der handelnden Personen eine besondere Bedeutung zu. Dem wird nach der Röntgenverordnung dadurch Rechnung getragen, dass als Voraussetzung für die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen der Erwerb von Kenntnissen oder der Fachkunde im Strahlenschutz gefordert wird, deren Umfang sich an der Art der Anwendung und der konkreten Tätigkeit orientieren. Die Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" erläutert und konkretisiert die Regelung der Röntgenverordnung zum Erwerb und Erhalt der Fachkunde und der Kenntnisse im Strahlenschutz für Personen, die Röntgenstrahlung in der Medizin oder Zahnmedizin am Menschen anwenden oder die Anwendung technisch durchführen. Ziel der Richtlinie ist es, den Vollzug der Röntgenverordnung im Hinblick auf die für den Schutz von Patienten erforderlichen Qualifikation sicherzustellen und bundesweit zu harmonisieren.