Umsetzung von Neuregelungen zur Statistik im europäischen Abfallrecht

Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft

Projektlaufzeit
09.2017 - 10.2018

Forschungskennzahl
UM17 33 3080

Die Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) sieht für Siedlungsabfälle neue Recyclingquoten vor. Diese sollen schrittweise ab 2025 auf 55 Prozent, ab 2030 auf 60 Prozent und ab 2035 auf 65 Prozent angehoben werden. Gleichzeitig legt sie eine neue Berechnungsgrundlage für diese Recyclingquote fest. Damit die Recyclingquote zukünftig reibungslos nach dieser neuen Methodik erfolgen kann, hat das BMU im Rahmen eines Forschungsprojektes verschiedene probeweise Berechnungen durchführen lassen. Da Deutschland auch weiterhin eine führende Position im Recycling von Siedlungsabfällen unter den Mitgliedstaaten der europäischen Union und somit auch weltweit einnehmen möchte, wurden auf verschiedenen Ebenen bereits Maßnahmen mit und ohne Gesetzescharakter getroffen, um die Erreichung der sehr ambitionierten Zielvorgaben zu ermöglichen. Hierzu zählen die Verschärfung und Ausdehnung der Getrenntsammlungspflichten, die mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingeführt werden soll, die vom BMU unterstützte Aktion Biotonne zur Erhöhung der Sammelquote für biologisch abbaubare Abfälle sowie zur Verbesserung der Qualität der eingesammelten Bioabfälle, die Rezyklat-Initiative sowie das Verpackungsgesetz.

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/FB2534

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