Was tut Deutschland, um die Mehrwegquote zu erfüllen?
Es gibt keine gesetzliche Mehrwegquote in Deutschland. Zwar wird im Verpackungsgesetz eine solche Quote in folgender Weise erwähnt: "Das 70-Prozent-Ziel ist anzustreben". Daraus ergibt sich aber keine verpflichtende gesetzliche Vorgabe, die erfüllt werden muss. Dennoch ist der Auftrag des Bundestags klar: Wird dieses Ziel bis 2022 nicht erreicht, soll die Bundesregierung Maßnahmen vorschlagen, um Mehrweggetränkeverpackungen zu fördern. Schon heute ist klar: Den nötigen Mehrweganteil werden wir in Deutschland nicht erreichen. Deshalb ist das BMU – wie gewünscht – an verschiedenen Stellen aktiv geworden:
- Mehrwegpflicht im To-go-Bereich: Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs oder To-go-Getränke verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.
- Wir schließen Wissenslücken mit Forschung: Welche Maßnahmen sind die richtigen, um Abfall zu vermeiden, Ressourcen zu schonen und ein Mehrwegsystem ökonomisch und ökologisch sinnvoll zu gestalten? Wo ist Mehrweg sinnvoll und wo kann Einweg mit Recycling genauso zum Ziel führen?
Auch die Getränkewirtschaft wird sich anstrengen müssen, den Mehrweganteil zu erhöhen. So brauchen wir bei Flaschen mehr Standard und weniger eigenwilliges Design. Beim Mineralwasser oder Bier ist das schon lange Tradition. Es ist insofern ein gutes Zeichen, dass sich vier Bierbrauer zusätzlich auch auf die Nutzung einer gemeinsamen Poolflasche verständigt haben. Auf diese Weise müssen weniger Flaschen sortiert und gegebenenfalls über lange Strecken transportiert werden.