Was unternimmt der Gesetzgeber, damit mehr Kunststoffabfälle recycelt werden?
Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Damit gibt die Bundesregierung höhere beziehungsweise stetig anwachsende Recycling-Quoten vor. Diese Quoten sind materialspezifisch festgelegt: Aus Papierverpackungen muss zu bestimmten Quoten wieder neues Papier, aus Kunststoffverpackungen müssen entsprechend wieder neue Kunststoffe hergestellt werden. Aus gebrauchten Verpackungen müssen also wesentlich mehr Wertstoffe wiedergewonnen werden als bisher.
Das Verpackungsgesetz gibt konkrete Quoten vor: Für Kunststoffverpackungen im dualen System gilt seit 2019 eine Recyclingquote von 58,5 Prozent. Diese Quote wurde im Jahr 2019 erreicht. Ab dem Jahr 2022 wird sie auf 63 Prozent ansteigen. Noch höhere Recycling-Quoten sind ab 2022 bei anderen Materialien vorgesehen: Bei Eisenmetallen, Aluminium, Glas und Papier wird sie dann jeweils 90 Prozent betragen. Die dualen Systeme müssen diese Quoten für alle Verpackungen nachweisen, die bei ihnen lizenziert sind. Um das zu erreichen, muss noch besser gesammelt werden, und es muss gründlicher sortiert werden. Denn im Sinne des Verpackungsgesetzes zählt die energetische Verwertung nicht zum Recycling.