Wie lassen sich Einweg von Mehrweggetränkeverpackungen im Handel unterscheiden?
Um die Unterscheidbarkeit von Einweg- und Mehrweggetränken zu verbessern, ist der Handel gemäß Verpackungsgesetz deswegen seit dem 1. Januar 2019 verpflichtet, am Regal deutlich darauf hinzuweisen, um welche der beiden Verpackungsarten es sich handelt. Darüber hinaus haben sich nahezu alle Hersteller und Vertreiber von Getränken in Einwegflaschen verpflichtet, diese Flaschen freiwillig mit einem "Einweg"-Hinweis zu kennzeichnen. Viele Abfüller kennzeichnen Mehrwegfaschen mit einem Mehrweg-Logo. Auch die Pfandhöhe kann einen Hinweis geben: Einwegverpackungen sind immer mit 0,25 Euro Pfand belegt, Mehrwegflaschen meist mit 0,08 oder 0,15 Euro.