Weshalb sind noch nicht alle PFAS verboten?

FAQ

Die Stoffgruppe der PFAS umfasst mehr als 10.000 bekannte Stoffe, deren Identität und Verwendungen nur teilweise bekannt sind. Ihre Regelung stellt hohe Anforderungen an die Behörden aufgrund

  • der großen Anzahl der Stoffe,
  • der Vielfalt der Verwendungen,
  • der teilweise schwierigen Substituierbarkeit (zum Beispiel als bislang noch essentieller Bestandteil von Löschschäumen für Großbrände, in spezieller technischer Schutzkleidung oder bei einigen Medizinprodukten),
  • der mangelhaften Kenntnisse über die Zusammensetzung komplexer Erzeugnisse (Kraftfahrzeuge, Elektronikerzeugnisse), die entweder ganz oder teilweise außerhalb der EU hergestellt werden und
  • den Anforderungen der internationalen Handelsbestimmungen, nach denen nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen erhebliche Anforderungen an den Nachweis der Umwelt- und Gesundheitsgefährlichkeit stellen.

Ein Verbot ist demnach eine komplexe und aufwändige Angelegenheit. Daher haben die Behörden zunächst nur diejenigen PFAS reguliert, die in den höchsten Konzentrationen in der Umwelt nachgewiesen wurden und deren Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit begründet werden konnten.

Diese Vorgehensweise hat jedoch in der Vergangenheit dazu geführt, dass die regulierten PFAS teilweise durch andere noch unregulierte PFAS ersetzt wurden. Über deren gefährliche Eigenschaften lagen weniger umfangreiche oder keine Informationen vor und ihre Regelungsbedürftigkeit war daher zunächst unklar. Ein Beispiel hierfür ist der Ersatz von PFOA durch das zuvor unbekannte GenX (Ammoniumsalz von Hexafluorpropylenoxid-Dimersäurefluorid).

In den vergangenen Jahren haben sich die Hinweise weiter verdichtet, dass die gesamte Gruppe der PFAS aus Umweltsicht problematisch ist. Deshalb haben die deutschen Behörden gemeinsam mit den Behörden aus Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden nun ein Verfahren begonnen, das zu einer umfassenden Regelung aller PFAS führen soll. Das entsprechende "Beschränkungsdossier" wurde inzwischen erarbeitet und eingereicht. Eine große Herausforderung dabei besteht darin, diejenigen Verwendungen angemessen zu behandeln, die eine zeitweilige Ausnahme bedürfen, weil ihre Verwendung trotz der problematischen Eigenschaften derzeit als gesamtgesellschaftlich unabdingbar anzusehen sind.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS)

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1361

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