Warum durfte das Kraftwerk Datteln IV ans Netz gehen?

FAQ

UNIPER, die Betreiberfirma von Datteln IV, besitzt eine gültige Genehmigung zur Errichtung und Betrieb des Kraftwerksblocks. Insofern lag es zunächst bei dem Unternehmen zu entscheiden, ob Datteln IV nach seiner Fertigstellung in Betrieb geht.

Die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (KWSB) hatte empfohlen, für bereits gebaute, aber noch nicht in Betrieb befindliche Kraftwerke eine Verhandlungslösung zu finden, damit diese Kraftwerke nicht in Betrieb gehen. Entsprechend hat sich die Bundesregierung um eine Verhandlungslösung mit der Betreiberfirma UNIPER bemüht. Allerdings konnte kein Einvernehmen zur Höhe einer etwaigen Entschädigung erzielt werden.

Für die Steinkohle wurde im Ausstiegspfad eine maximale Kapazität von 8 GW im Jahr 2030 festgelegt. Deshalb muss für die Inbetriebnahme von Datteln IV automatisch die gleiche Kapazität an älteren Steinkohlekraftwerken vom Netz gehen. Datteln IV wird aber als neues, effizienteres Kraftwerk mehr Volllaststunden haben als alte Kraftwerke. Ohne weitere Maßnahmen würde es daher voraussichtlich zu Mehremissionen kommen. Daher wurde im Kohleausstiegsgesetz festgelegt, dass diese Mehremissionen durch Sonderausschreibungen für zusätzliche Stilllegungen kompensiert werden: 1,5 GW der für 2022 vorgesehenen Stilllegung von 4 GW Steinkohlekraftwerken werden um ein Jahr auf 2021 vorverlegt. Auch in den Jahren 2023 bis 2025 werden Sonderausschreibungen im Umfang von je 1 GW stattfinden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Kohleausstiegsgesetz

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1272

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