Validierung einer Methode zur Holzsiebung nach TA Luft Nr. 5.4.6.3 unter Durchführung einer qualitativen und quantitativen Fehlerbetrachtung

Luftreinhaltung, Lärmschutz, Umweltanforderungen an die Verkehrswende

Projektlaufzeit
08.2012 - 11.2012

Forschungskennzahl
3712 44 346

Die Nummer 5.4.6.3 der TA Luft (2002) stellt spezielle Anforderungen an Anlagen zur Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten und Holzfasermatten. Unter anderem werden für Industrieresthölzer, deren Feinanteil einen bestimmten Wert überschreitet, weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung gefordert. Um den Feinanteil der Holzsortimente bestimmen zu können, wurde bereits in einem früheren Forschungsvorhaben ein Methodenvorschlag für die Holzsiebung entwickelt. Ziel des neuen Vorhabens ist nun die Validierung der Methode zur Holzsiebung durch die Durchführung einer qualitativen und quantitativen Fehleranalyse.

https://www.bmuv.de/FB388

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