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Gutachten
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Die Übertragung von Strommengen ist ein relativ neues Rechtsinstitut des Atomrechts. Es ist im Gefolge der Umsetzung des so genannten Atomkonsenses zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 in § 7 Abs. 1b bis 1d Atom-Gesetz (im Folgenden: AtG) aufgenommen worden. Nachdem mittlerweile erste Anträge auf Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (im Folgenden: Bundesumweltministerium) zur Übertragung von Strommengen von neueren auf ältere Kernkraftwerke gestellt worden sind, haben sich unterschiedliche Auffassungen über die zutreffende Interpretation der einschlägigen atomgesetzlichen Regelungen gezeigt.
Daher wurde Prof. Dr. Joachim Wieland (Institut für Öffentliches Recht, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main) durch das Bundesumweltministerium mit der Erstellung eines Gutachtens zu den durch Strommengenübertragungen aufgeworfenen Rechtsfragen beauftragt.